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Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Fr 29. Mai 2015, 21:41
von gewo
Hane hat geschrieben:also soviel ich mich erinnern kann, ist in der Anleitung zur Nachregestrierung nix davon gestanden, dass man das ausdrucken muss. Ich brauch ja den Schmarren nicht, ich weiß eh was ich im Schrank stehen hab und die Rechnungen und Meldungen vom Waffenbuch des Büxxers hab ich auch noch.
Aber theoretisch müsste man ja jetzt wieder reinkommen, oder? Dann könnte ich die Meldungen ja ausdrucken.


hi

wie der promo schon richtig schreibt
nach dem buchstaben des gesetzes ist ausdruecklich nicht ausreichend das die waffe im register steht
wesentlich ist vor allem dass du die meldebestaetigung in haenden hast
genau so wie es frueher mit den paragraph 30 meldungen war

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Sa 30. Mai 2015, 23:39
von Promo
Hane hat geschrieben:also soviel ich mich erinnern kann, ist in der Anleitung zur Nachregestrierung nix davon gestanden, dass man das ausdrucken muss. Ich brauch ja den Schmarren nicht, ich weiß eh was ich im Schrank stehen hab und die Rechnungen und Meldungen vom Waffenbuch des Büxxers hab ich auch noch.
Aber theoretisch müsste man ja jetzt wieder reinkommen, oder? Dann könnte ich die Meldungen ja ausdrucken.

Die Anleitung alleine ist nur eine Bedienungshilfe, das Gesetz musst du schon selber lesen. Der "Schmarren" ist für kontrollierende Beamte die Rechnungen, die interessieren die gar nicht (wozu wollen die wissen, was du dafür bezahlt hast?). Für die ist entscheidend, ob das Gesetz eingehalten wurde, also ob die Waffen gemeldet wurden. Und das lässt sich dadurch beweisen, dass man eine Meldung vorzeigt (die auch dem aktuellsten Gesetz entspricht). Sicher mögen diese im Gesetz erfasst sein, aber wenn jemand lästig ist kann er dich aufgrund dieses Blödsinns belästigen.

Ob man mit dem neuen Zugang dann auch die Meldung erneut ausdrucken kann, weiß ich nicht. Wer weiß wann dieser überhaupt kommt. Ich würde dir empfehlen mit dem nächsten Händler zu sprechen, der kann bei dir einsteigen, jede Meldung zu jeder Waffe ausdrucken und unterschreiben. Dann hast du das auch erledigt.

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: So 31. Mai 2015, 06:17
von Hane
OK, danke. Werd ich machen.
Im Gesetz hab ich zwar gefunden, dass mir der Händler die Meldung aushändigen muss, aber nicht
, dass ich sie behalten und auf Verlangen vorweisen muss.
Ich hatte aber noch nicht genügend Zeit zum suchen.
Hat jemand den Paragraphen bereit?

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: So 31. Mai 2015, 07:48
von BigBen
http://www.jusline.at/33_Registrierungs ... affG.html#

§33

(1).....Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: So 31. Mai 2015, 23:12
von Hane
Danke Ben. Da steht: Der Gewerbetreibende hat...
Wo steht bitte ich muss bei meiner Selbstregistrierung ausdrucken, aufbewahren und vorweisen?
Ich habs noch nicht gefunden. Eventuell stehts irgendwo.
Ich will nicht querulieren, nur wissen wo es steht.
DANKE!

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: So 31. Mai 2015, 23:35
von IT Guy
@hane: das steht auch nicht drinnen. Im §33 geht es auch nur um die Registrierung bei Anschaffung nach der Übergangsfrist. Die Selbstregistrierung bzw. Erfassung des Altbestandes steht im §58.

Übergangsbestimmungen
§ 58. (1) Der Bundesminister für Inneres legt durch Verordnung den Zeitpunkt fest, ab dem die Registrierungspflicht gemäß § 33 eintritt.
(2) Menschen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 43/2010 bereits im Besitz von Schusswaffen der Kategorie C sind, haben diese Waffen bis zum 30. Juni 2014 gemäß § 32 registrieren zu lassen, wobei die Registrierungspflicht als erfüllt anzusehen ist, sobald die geforderten Daten dem Gewerbetreibenden nachweislich bekannt gegeben wurden. Diese Registrierung kann auch mittels der Bürgerkarte im Sinne des § 2 Z 10 des E- Government-Gesetzes – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, im elektronischen Verkehr erfolgen. Jedenfalls gilt der bisherige Besitz als Begründung für den Besitz dieser Waffen.
...

Würde also sagen, dass auch die elektronische Übermittlung via E-Government die Registrierungspflicht erfüllt. (Der Nachweis wird aber schwer...)

Re: ZWR-Doppelmeldungen?

Verfasst: Mo 1. Jun 2015, 00:25
von Promo
Die Sonderformulierung in den Übergangsbestimmungen gab es, weil viele damit rechneten dass die Händler in den letzten Tagen gestürmt werden mit ZWR-Registrierungen, und das gar nicht abarbeiten könnten. Deshalb wurde - um Rechtssicherheit herstellen zu können - dem Registrierenden den Sonderstatus der Erfüllung der Registrierungspflicht zugestanden, sobald er die Daten dem Händler übermittelt hat.

Der zweite Satz spricht nicht davon, dass die Verpflichtung mit der Eigen-Eingabe auch erfüllt wird, sondern nur dass das auch möglich ist. Der erste Satzteil ("Diese Registrierung") bezieht sich auf den ersten Teil des vorherigen Satzes, also das ohne Fettdruck im vorhergehendem Post. Ich verneine daher, dass es für Eigenregistrierungen einen rechtlichen Sonderfall gäbe und daher meinem Vorposter widersprechen.