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Re: schutz von eigentum und notwehr
Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 16:02
von DerDaniel
Ben hat natürlich vollkommen Recht.
Insofern präzisiere ich meine Aussage: Weil man nach so einem Geschehnis erstmal völlig aufgewühlt ist, spricht man, abgesehen von unmittelbar entlastende Angabe, erst wieder mit seinem Anwalt...
@callahan44er: Jap, die Theorie von der Höheren Instanz wurde schon von vielen, u.a. auch Rechtsgelehrten, postuliert. Bezeichnend ist, dass sogar der StA Revision eingelegt hat...
Ich bin schon so gespannt, was bei dem aktuellen Fall des Autohändlers raus kommt, der einen von drei Einbrechern in seinem Garten nieder gestreckt hat.
Re: schutz von eigentum und notwehr
Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 19:17
von lyhrenz
Das was @Aragorn sagt entspricht exakt der juristischen Lehre zum Notwehrrecht. Praxistipp: Es wurde eh schon geschrieben, aber im Zusammenhang mit Hunden im Blutrausch lässt sich die Gefahr für Leib und Leben sehr leicht argumentieren. Damit haben wir eindeutig Sachwehr als Notwehr und keinen Notstand. Die Güterabwägung ist hinfällig und der Schütze freizusprechen. (Meine persönliche Meinung, kommt natürlich auch auf die äußeren Umstände und die Vertidigungsstrategie an. Anwalt mE unverzichtbar in einem solchen Fall)
Re: schutz von eigentum und notwehr
Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 19:19
von sauersigi
Hallo Freunde,
Ich habs schon mal geschrieben, ich war als Zeuge geladen , war bei dem Bauvorhaben Bauleiter, ein Einbrecher ist über die Kellertreppe gestürzt ist, blieb verletzt liegen und hat dann vom Hauseigentümer Schmerzensgeld bekommen weil kein Handlauf montiert war!!! Auf den zu montieren hatte ich nachweislich hingewiesen, sonst hätte ich dem Drecksack die Kohle überweisen dürfen!
Soviel zum Rechtsstaat! ?
Re: schutz von eigentum und notwehr
Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 19:49
von DerDaniel
sauersigi hat geschrieben:Hallo Freunde,
Ich habs schon mal geschrieben, ich war als Zeuge geladen , war bei dem Bauvorhaben Bauleiter, ein Einbrecher ist über die Kellertreppe gestürzt ist, blieb verletzt liegen und hat dann vom Hauseigentümer Schmerzensgeld bekommen weil kein Handlauf montiert war!!! Auf den zu montieren hatte ich nachweislich hingewiesen, sonst hätte ich dem Drecksack die Kohle überweisen dürfen!
Soviel zum Rechtsstaat! ?
War die Baustelle eingezäunt/gesichert?
Sonst sind da zwei verschiedene Rechtsgeschichten die da aufeinander prallen. Verkehrssicherungspflicht des öffentlichen Grundstücksbereichs (und da wird der Einbrecher genauso wie ein Kind behandelt, bzw. es wird nicht auf die Intention des betretens des öffentlichen Bereich geschaut) einerseits und Diebstahl, unberechtigtes Betreten usw. andererseits.
Falls sie gesichert war, warum solls euch anders gehen als uns (siehe Fall des Rentners).

Re: schutz von eigentum und notwehr
Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 20:03
von sauersigi
Hallo Freunde,
Nein das war keine Baustelle mehr, heisst nicht ganz fertig aber schon bewohnt. ....
Re: schutz von eigentum und notwehr
Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 20:22
von DerDaniel
War der Bereich physisch abgegrenzt?
Es gibt eine Verkehrssicherungspflicht (egal ob Baustelle, fertiges Haus, sonstwas) und wenn man der nicht nachkommt, kann einen ein Geschädigter verklagen. Da sind zwei getrennt rechtliche Geschichten am laufen.
Genauso muss man bei jedem Angriff eine Zivilklage parallel anstrengen, denn das Strafrecht straft nicht um den Schaden wieder gut zu machen, sondern um zu bestrafen...
Re: schutz von eigentum und notwehr
Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 20:50
von sauersigi
Ja klar war der Bereich abgetrennt, gab ja eine Tür in den Keller.....
Re: schutz von eigentum und notwehr
Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 21:12
von DerDaniel
OK, ich bin von einer Außentreppe zum Keller ausgegangen.
Tja, dann Good Bye zum Rechtsstaat. Wenn der erst in das Haus eingedrungen ist, hat das mit Verkehrssicherungspflicht nichts mehr zu tun und man muss sich nur noch fragen, wo wir eigentlich leben.

Re: schutz von eigentum und notwehr
Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 22:21
von Hane
Zurück zu den Hunden: was bringt es, wenn du sie erschießt, außer Scherereien? Die Hundehalter gehören geschröpft!
Re: schutz von eigentum und notwehr
Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 23:18
von yoda
Hane hat geschrieben:Zurück zu den Hunden: was bringt es, wenn du sie erschießt, außer Scherereien? Die Hundehalter gehören geschröpft!
2 tote Hunde machen einem uneinsichtigen Hundebesitzer mehr aus, als wenn er ein paar Gänse bezahlen muss.
Wenn die Hunde sich wirklich aggressiv verhalten und sich am eingefriedeten eigenen Grundstück stellen würde ich nicht lange herumtun, wenn einem Hundebesitzer aggressive Hunde auskommen können die genauso gut auf der Straße ein Kind anfallen und niemand wird nacher sicherstellen, dass es nicht nochmal passiert. Mir ist das als Kind selber mal passiert, da bin ich am Schulweg in der Dunkelheit 2 aggressiven Streunern gegenübergestanden, wer weiß ob ich noch leben würde wenn ich mich da falsch verhalten hätte.
Re: schutz von eigentum und notwehr
Verfasst: Do 11. Jun 2015, 00:04
von lyhrenz
Hane hat geschrieben:Zurück zu den Hunden: was bringt es, wenn du sie erschießt, außer Scherereien? Die Hundehalter gehören geschröpft!
Kommt auf die Situation drauf an. Ich bin ein totaler Tierfreund, aber Hunde die Gänse im Blutrausch töten werden falsch gehalten und sind außer Kontrolle. Außerdem besteht in so einer Situation auch für dich Gefahr für Leib und Leben, weshalb ich im Zweifel eher schießen würde....
Re: schutz von eigentum und notwehr
Verfasst: Do 11. Jun 2015, 08:04
von pointi2009
wenn 2 Hunde auf wirklich auf mich losgehen, auch auf Entgegentreten und laut Brüllen keinen Zucker machen und weiter auf mich losstürmen, dann schiess ich sicher, wenn ich kann.
Im Fall, dass ich beim Gartentor stehe und mich vor denen durch Einsperren der Hunde schützen kann, dann mach ich sicher das und schiesse nicht, da wären mir die Probleme zu gross und findet sich sicher irgend ein Sachverständiger gegen mich, der das auch so sehen würde

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Re: schutz von eigentum und notwehr
Verfasst: Do 11. Jun 2015, 08:24
von Lindenwirt
pointi2009 hat geschrieben:wenn 2 Hunde auf wirklich auf mich losgehen, auch auf Entgegentreten und laut Brüllen keinen Zucker machen und weiter auf mich losstürmen, dann schiess ich sicher, wenn ich kann.
Der interessante Teil in dem Satz ist "wenn ich kann".
Denn mal ehrlich, wenn 2 Hunde (nicht Wadelbeisser) auf dich losgehen dann hast du gar nicht die Zeit eine Schusswaffe zu zücken. Und wenn dann sind die beiden am Körper und halten vor allem nicht still, da wird gezerrt, geschnappt, gebissen, gesprungen. Und falls sie nur aus der Entfernung knurren oder sich agressiv verhalten gibt's keinen Grund zu schießen. Aber in der Theorie klingts natürlich gut...
Re: schutz von eigentum und notwehr
Verfasst: Do 11. Jun 2015, 09:14
von Plinkster
Ist zwar grundsätzlich ein anderes Thema in diesem Urteil (Berufung gegen Waffenverbot), dennoch ist die Beschreibung des Falles und der Verweis auf Urteile anderer Instanzen dazu im Hinblick auf die Frage Notwehr, Sachwehr etc. interessant:
VwGH 2008/03/0138
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0091029X00Kurz skizziert - Mann schießt mit KK-Gewehr auf fremden Hund, der in seinem Hof Gänse seine Gänse jagt. Erstinstanzlich verurteilt wegen §125 StGB "vorsätzlicher Sachbeschädigung", vom Landesgericht St. Pölten freigesprochen. Begründung hier war §10 StGB, entschuldigender Notstand. In diesem Fall kam allerdings dazu, dass der Schütze gesundheitlich schwer eingeschränkt war und kaum Einkommen hatte, die toten Gänse also einen wesentlichen Vermögensnachteil für ihn bedeuteten.
Selbstverständlich ist das weder die gleiche Situation noch ein letztinstanzliches Urteil (durch den LGH St. Pölten), also sicher nicht 1:1 auf die Frage umlegbar. Vielleicht kann es aber bei Begrifflichkeiten ein wenig weiterhelfen
Re: schutz von eigentum und notwehr
Verfasst: Do 11. Jun 2015, 09:20
von pointi2009
@Lindenwirt: da ich selber schon ettliche Hunde (grösser als eine Hausratte) hatte und noch einen habe, schreibe ich das genau deswegen
