Re: WBK mit 18
Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 16:47
Wo steht das mit dem Ermessen?
BigBen hat geschrieben:Gatterabschuss mit Halbautomat wäre eine Option, hat aber mit Jagd nichts zu tun
Promo hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Gatterabschuss mit Halbautomat wäre eine Option, hat aber mit Jagd nichts zu tun
Gatter ist abgeschlossen/eingefriedet - führen mit WBK geht da.
Waffentransport sind Händler nicht ausgenommen, hast du falsch zitiert Gerhard (".. unterliegen hinsichtlich des Erwerbes, Besitzes, der Einfuhr und der Verwahrung von Waffen und Munition, die den Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit bilden, nicht diesem Bundesgesetz. § 37 bleibt unberührt.").
Es werden Punkte benannt wonach Waffenhändler NICHT dem WaffG unterliegen, nicht umgekehrt (welche anzuwenden sind).
Und da ist Transport/Führen nicht mit dabei. Daher würde ich den Waffentransport durch Angestellte oder zB einen Werkswachdienst (Bank oÄ) als beruflichen Grund sehen.
Heisenberg hat geschrieben:Otschi hat geschrieben:Heisenberg hat geschrieben:Ich weiß nicht ob du das warst, aber mich hat am Samstag beim HSV auch jemand darauf angesprochen und kann dir nur das selbe sagen:
Das war nicht zufällig am Flintenstand
Meinst du Büchse bzw. den 100m Stand?
gewo hat geschrieben:zumindestens sieht das die LPD wien so ....
gewo hat geschrieben:geht ja auch garned anders
ansonsten muesste ja auch jeder GLS fahrer eine WBK haben
Thule hat geschrieben:gewo hat geschrieben:zumindestens sieht das die LPD wien so ....
Wäre nur logisch, denn warum soll ich mit der Ausnahmeregelung die der § 47 bietet die Waffen nicht auch transportieren, wenn es die Gewerbeausübung betrifft. Private Fahrt zum Schießstand wäre zB eh nicht gedeckt.gewo hat geschrieben:geht ja auch garned anders
ansonsten muesste ja auch jeder GLS fahrer eine WBK haben
Für die Post, Boten-, Paket-, Transportdienstleister usw. gibts den § 46 Abs 2
austria_fighter7 hat geschrieben:Otschi, such dir am besten einen freund, mit dem du schießen gehn kannst.
Ich mach das auch mit einem kollegen, der seit 1 monat die wbk hat.
Btw ich bin auch mitglied beim hsv stammersdorf und krieg im oktober wbk. Wenn du leiwand bist kannst ab und zu mit mir gehn. (außer natürlich du machst das jetzt schon so)
Otschi hat geschrieben:austria_fighter7 hat geschrieben:Otschi, such dir am besten einen freund, mit dem du schießen gehn kannst.
Ich mach das auch mit einem kollegen, der seit 1 monat die wbk hat.
Btw ich bin auch mitglied beim hsv stammersdorf und krieg im oktober wbk. Wenn du leiwand bist kannst ab und zu mit mir gehn. (außer natürlich du machst das jetzt schon so)
Wann bist du das nächste mal vor ort
hasgunz hat geschrieben:@ fighter und Otschi
wann seid ihr denn das nächste Mal im HSV?
Ich würde mal gerne mit euch schießen gehen.
LG
austria_fighter7 hat geschrieben:hasgunz hat geschrieben:@ fighter und Otschi
wann seid ihr denn das nächste Mal im HSV?
Ich würde mal gerne mit euch schießen gehen.
LG
Ich hab erst im oktober die wbk, dann ginge es erst. Weil jetzt gehe ich mit meinem Kollegen und er will nicht noch einen dritten dabei haben.
Heisenberg hat geschrieben:austria_fighter7 hat geschrieben:hasgunz hat geschrieben:@ fighter und Otschi
wann seid ihr denn das nächste Mal im HSV?
Ich würde mal gerne mit euch schießen gehen.
LG
Ich hab erst im oktober die wbk, dann ginge es erst. Weil jetzt gehe ich mit meinem Kollegen und er will nicht noch einen dritten dabei haben.
Dann hoffe ich mal, dass die Glock 17 in deiner Signatur noch nicht dir gehört!
LG
Daysta hat geschrieben:Das mit der Ausnahmeregelung für 18-Jährige könnte möglicherweise deswegen entstanden sein, weil der Sohn eines einflussreichen Politikers eine WBK haben wollte... Ist zwar nur eine Vermutung von mir, aber sonst würd mir auch nichts plausibles einfallen.