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Re: Besonders gefährliche Tätigkeit, Waffenpass ?
Verfasst: Mo 8. Nov 2010, 17:01
von Stickhead
Ist halt auch behördenabhängig. Aber wenn man damit bis zum VwGH geht, sollte man schon daran denken, dass das eine Folgewirkung hat und seinen Antrag dementsprechend ausführlich und überlegt stellen.
Re: Besonders gefährliche Tätigkeit, Waffenpass ?
Verfasst: Mo 8. Nov 2010, 18:15
von Georg K
martin hat geschrieben:Ich kenne einen Unternehmer der mindestens einmal pro Woche mit 150-250 tsd. Schilling zur Bank gegangen ist, WP hat er mit dieser Begründung nicht erhalten und das war schon vor dem Verband/VwGH Urteil.
Dem geltenden Gesetz zufolge ist das eben noch keine Begründung. Zur Begründung wird es erst, wenn er darlegen kann, dass er deshalb erstens einer signifikanten besonderen Gefährdung ausgesetzt ist und dass die mitgeführte Schusswaffe zweitens die sinnvollste Antwort auf diese Gefährdung ist. Die Behörde darf bzw. muss verlangen, dass er erläutert, warum ernicht auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umsteigt, warum er statt €1000 für Waffe und Training nicht lieber €1000 für professionellen Geldtransport in die Hand nimmt, warum er sich nicht einfach passend versichert, und woher die kriminelle Halbwelt seinen Tagesablauf und den Inhalt seiner Brieftasche kennt.
Man kann natürlich der Meinung sein, dass den Staat das alles nichts angeht, aber dann müsste man auf eine entsprechende Gesetzesänderung hinarbeiten. So, wie das Gesetz im Moment aussieht, sind die Beamten so gut wie gezwungen, derartige Fragen zu stellen bzw. eine derart ausführliche Begründung zu verlangen. Seit dem Spruch in 2005/03/0218 sind sie darüber hinaus so gut wie gezwungen, im Zweifelsfall dagegen zu sein.
Re: Besonders gefährliche Tätigkeit, Waffenpass ?
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 07:45
von chris_ooe
Stickhead hat geschrieben:R**M?
guckst du:
http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=13 ... Gh#p109649Beitrag formuliert am 3. September 2009, 17:53
chris