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Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: So 4. Okt 2015, 21:09
von Stickhead
Was ist falsch daran, seine Waffen sorgfältig zu verwahren, wenn man die periodische Überprüfung hat, den Waffenführerschein zu machen und niemanden an die Gurgel zu gehen? Was hat das mit "ich hab nix zu verbergen" zu tun? Wennst dich aufführst wie ein Affe, werden sie es erfahren.

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: So 4. Okt 2015, 21:10
von rupi
Dauerfeuer hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Wenn man sich nichts zu schulden kommen lässt, hat ein SB keinen Ermessensspielraum betreffend Entziehung und/oder Waffenverbot. Daher: Sorgfältig verwahren, Waffenführerschein machen, sich selbst unter Kontrolle haben - dann kann absolut nichts sein.

Du hast jetzt nur mehr vergessen zu erwähnen: "Von mir könnens alles wissen, ich hab nix zu verbergen" ...dann wär dein Posting perfekt.

Spezialbeitrag #987

ich versteh nicht warum du es echt noch nicht kapiert hast...

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: So 4. Okt 2015, 21:14
von Dauerfeuer
ich denke halt, dass du da eine sehr naive Einstellung hast. Ich habe in meinem Leben eben bisher fast genau die andere Seite kennen gelernt. Die Wahrheit liegt wohl irgend wo in der Mitte (hoffe ich zumindestens)

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: So 4. Okt 2015, 21:22
von heimwerker
Stickhead hat geschrieben:Wenn man sich nichts zu schulden kommen lässt, hat ein SB keinen Ermessensspielraum betreffend Entziehung und/oder Waffenverbot. Daher: Sorgfältig verwahren, Waffenführerschein machen, sich selbst unter Kontrolle haben - dann kann absolut nichts sein.

Dein unerschütterlicher Glaube an das Recht des Bürgers in allen Ehren aber....
Soll ich Dich mit einem Schützen zusammenbringen, der die Kehrseite erlebt hat?
Wo trotz eines überaus positiven Gutachtens eines Sachverständigen der Entzug angeordnet wurde?
Wäre neugierig, was du dann zu dem Thema schreibst.
Soviel sei verraten:
Er verwahrte korrekt, ist langjähriger Sportschütze, machte regelmäßig seinen Waffenführerschein und hat sich in seinem bisherigen Leben immer anständig benommen.

heimwerker

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: So 4. Okt 2015, 21:34
von Stickhead
Und was wurde als Begründung angegeben? Hat er dir das auch verraten?

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: So 4. Okt 2015, 22:16
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Und was wurde als Begründung angegeben? Hat er dir das auch verraten?


unter anderem, dass du mit einem steifen fuss, und daher mit einem stock gehend nicht dazu in der lage bist deine waffen beim transport entsprechend zu schuetzen.
vor allem dann wenn du zusaetzlich noch einen hohen blutdruck hast und es dadurch zu kreislaufprpblemen kommen kann.....

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 01:29
von piefke
gewo hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Und was wurde als Begründung angegeben? Hat er dir das auch verraten?


unter anderem, dass du mit einem steifen fuss, und daher mit einem stock gehend nicht dazu in der lage bist deine waffen beim transport entsprechend zu schuetzen.
vor allem dann wenn du zusaetzlich noch einen hohen blutdruck hast und es dadurch zu kreislaufprpblemen kommen kann.....


Interessant wäre, steht in der WBK auch Bedürfnis SV drin oder nur Sportschießen. Weil zur SV brauchst du die Schusswaffe nicht transportieren. Waffenführerschei. Und training könnte ja mit leihwaffe erfolgen.
Ansonsten scheint mir das ja bald ein Fall für den Gerichtshof für Menschenrechte , da ein behinderter benachteiligt wird.

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 07:35
von Blackhawk
piefke hat geschrieben:Ansonsten scheint mir das ja bald ein Fall für den Gerichtshof für Menschenrechte , da ein behinderter benachteiligt wird.

:angry-banghead:

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 08:20
von Stickhead
Eine körperliche Behinderung wurde (in Bezug auf die Ausstellung eines Waffenpasses) in der Judikatur fallweise sogar zugunsten des Antragsstellers gewertet. Der Herr hätte auf jeden Fall in Beschwerde gehen sollen.

Körperlich bedingte Einschränkungen [...] können unter Umständen zur Bejahung der Bedarfsfrage [...] führen

S193, Waffengesetz 1996 Praxiskommentar, Keplinger Löff

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 30X01.html

Wenn eine körperliche Behinderung unter Umständen zugunsten des Antragstellers gewertet werden kann (im konkreten Fall handelte es sich um eine Gehbehinderung), kann es sich bei einer gleichartigen Behinderung ja wohl kaum um einen gültigen Entzugsgrund handeln.

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 08:41
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Wenn eine körperliche Behinderung unter Umständen zugunsten des Antragstellers gewertet werden kann (im konkreten Fall handelte es sich um eine Gehbehinderung), kann es sich bei einer gleichartigen Behinderung ja wohl kaum um einen gültigen Entzugsgrund handeln.


33 jahre spaeter offenbar schon ...

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 09:11
von Stickhead
Die allgemeinen körperlichen Eigenschaften von gehbehinderten Menschen und deren sicherer Umgang mit Schusswaffen werden sich auch nach Jahrzehnten nicht verändert haben.

Zum sachgemäßen Umgang gehört bestimmt nicht, dass man sich gegen einen Raubüberfall in jedem Fall erfolgreich wehren kann.

Nur weil eine Behörde so entscheidet, bedeutet es nicht, dass es im Beschwerdeverfahren hält. Immerhin hat er auch den gesetzlichen Nachweis erbracht, dass er sachgemäß mit Waffen umgehen kann. Wenn man den Ausführungen der Behörde folgt, müssten alle gebrechlichen und/oder schwachen Menschen ihre WBK/WP abgeben - und davon gibt es sehr viele.

Außerdem müsste man hinterfragen, wie die Behörde überhaupt an diese Daten gelangt ist. Serviert wird er sie ihnen ja nicht haben.

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 09:47
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Außerdem müsste man hinterfragen, wie die Behörde überhaupt an diese Daten gelangt ist. Serviert wird er sie ihnen ja nicht haben.

wenn du am stock gehst, dann sieht man das

Stickhead hat geschrieben:Nur weil eine Behörde so entscheidet, bedeutet es nicht, dass es im Beschwerdeverfahren hält.

hat gehalten
und er war so gut vertreten wie man vertreten sein kann
ueber den rechtsschutz einer interessensgemeinschaft

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 10:07
von BigBen
gewo hat geschrieben:und er war so gut vertreten wie man vertreten sein kann


ok

gewo hat geschrieben: ueber den rechtsschutz einer interessensgemeinschaft


was jetzt? ;)

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 11:29
von gewo
BigBen hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:und er war so gut vertreten wie man vertreten sein kann

ok

gewo hat geschrieben: ueber den rechtsschutz einer interessensgemeinschaft

was jetzt? ;)


der war boese ... ;-)

Re: WBK mit körperlicher Behinderung

Verfasst: Mo 5. Okt 2015, 14:37
von trenck
Stickhead hat geschrieben:Die allgemeinen körperlichen Eigenschaften von gehbehinderten Menschen und deren sicherer Umgang mit Schusswaffen werden sich auch nach Jahrzehnten nicht verändert haben.


Der Zeitgeist hat sich in den letzten Jahrzehnten allerdings deutlich geändert.

Trenck