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Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Do 18. Feb 2016, 00:35
von gewo
the_law hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:es gibt ja viele haendler die nicht am ZWR teilnehmen
der kann dir gar keine meldebestäetigung ausstellen ...


echt :shock: so was gibts tatsächlich :think: , dachte das seien nur gerüchte :shifty: .
und was machen dann die betroffenen händler wenn wer a kat.b kauft? klassisch fax oder brief an die zuständige behörde :?:


genau so

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Do 18. Feb 2016, 00:38
von gewo
arch enemy hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
the_law hat geschrieben:dann mal einen schönen gruß an den händler und frag ihn warum er nicht die waffe beim verkauf auf dich gemeldet hat wie es die kollegen aus diesem gewerbe üblicherweise machen....

rechnung alleine ist nicht ausreichend :naughty: du brauchst als erwerber eine meldebstätigung.


Das Thema gab es doch auch schon mal, bei manchen Händlern bekommst außer einer Rechnung gar nix, nichteinmal auf Nachfrage gibt es eine Meldebestätigung ausgestellt.

Mal eine andere Frage, warum wurde die Waffe nicht gleich auf deinen Freund gemeldet und anschließend übergeben ? Das wäre wohl der einfachste Weg von allen gewesen.



....das geht nicht! Du als Käufer unterschreibst - und normalerweise (dort wo ich meine Waffen kaufe) - wird die Waffe, egal ob Kat. C oder D - gleich registriert oder durch den Händler nachgefragt, ob er das gleich machen soll.

Eine Waffe kaufen und auf jemanden anderen registrieren lassen geht nicht - eben um einen Missbrauch zu vermeiden. Der "Registrierer" (sprich in dem Fall der Händler) muss ja die Daten überprüfen können (es reicht auch nicht, wenn einem der Freund/Bekannte den Führerschein mitgibt)...und beim Blick ins ZWR sieht man gleich, ob ein behördliches Waffenverbot existiert.


nochmal:
selbstverstaendlich ist es moeglich eine kat C oder Sd waffe zu kaufen, und sie dann auf eine person die diese waffe uebernimmt zu registrieren

warum sollte das nicht gehen?
zitiere bitte die bezughabende gesetzesstelle oder die verordnung

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Do 18. Feb 2016, 00:41
von gewo
Maddin hat geschrieben:
arch enemy hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:dann mal einen schönen gruß an den händler und frag ihn warum er nicht die waffe beim verkauf auf dich gemeldet hat wie es die kollegen aus diesem gewerbe üblicherweise machen....

rechnung alleine ist nicht ausreichend :naughty: du brauchst als erwerber eine meldebstätigung.


Das Thema gab es doch auch schon mal, bei manchen Händlern bekommst außer einer Rechnung gar nix, nichteinmal auf Nachfrage gibt es eine Meldebestätigung ausgestellt.

Mal eine andere Frage, warum wurde die Waffe nicht gleich auf deinen Freund gemeldet und anschließend übergeben ? Das wäre wohl der einfachste Weg von allen gewesen.


....das geht nicht! Du als Käufer unterschreibst - und normalerweise (dort wo ich meine Waffen kaufe) - wird die Waffe, egal ob Kat. C oder D - gleich registriert oder durch den Händler nachgefragt, ob er das gleich machen soll.

Eine Waffe kaufen und auf jemanden anderen registrieren lassen geht nicht - eben um einen Missbrauch zu vermeiden. Der "Registrierer" (sprich in dem Fall der Händler) muss ja die Daten überprüfen können (es reicht auch nicht, wenn einem der Freund/Bekannte den Führerschein mitgibt)...und beim Blick ins ZWR sieht man gleich, ob ein behördliches Waffenverbot existiert.


Bei Kategorie B geht das sogar ganz sicher mit der WBK der gewünschen Person, bin da offensichtlich vorschnell von einem Vorhandensein einer solchen ausgegangen. Müsste das dann nicht auch analog zu C und D möglich sein ?


obacht! das ist nicht ganz so selbstverstaendlich.....
bei kat B ist ausfolgung an dritte eigentlich nicht vorgesehen.... eigentlich.

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Do 18. Feb 2016, 00:46
von gewo
das was der steyrer hier
viewtopic.php?p=482446#p482446
schreibt ist richtig

( spannend waere nur die eroerterung warum bei kat C kauf vom haendler der haendler melden KANN aber nicht muss.
dass er nicht muss, ist klar.
aber was berechtigt ihn eigentlich zur kat C/d meldung ohne auftrag des kunden - wie es zb beim dorotheum der fall ist?
im gesetz so nicht gedeckt
vermutlich reicht es aber wenn der haendler es zu seinem geschaeftsusancen erklaert.
solange der kunde nix dafuer zahlen muss...)

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Do 18. Feb 2016, 07:36
von arch enemy
gewo hat geschrieben:
arch enemy hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:dann mal einen schönen gruß an den händler und frag ihn warum er nicht die waffe beim verkauf auf dich gemeldet hat wie es die kollegen aus diesem gewerbe üblicherweise machen....

X


nochmal:
selbstverstaendlich ist es moeglich eine kat C oder Sd waffe zu kaufen, und sie dann auf eine person die diese waffe uebernimmt zu registrieren

warum sollte das nicht gehen?
zitiere bitte die bezughabende gesetzesstelle oder die verordnung


...mit einem Gesetzestext kann ich nicht dienen. :oops:

Ist mir aber selbst schon 2 x passiert: für mich und einen Kollegen eine Flinte gekauft, wobei ich eine gleich auf ihn registrieren wollte: NEIN, geht nicht (Händler in Wien Umgebung), das zweite Mal eine Pistole für einen Kollegen mitnehmen wollen (Original WBK und Vollmacht mitgehabt) - NEIN, nur persönliche Übernahme (Händler in Wien). :think:

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Do 18. Feb 2016, 18:10
von Steyrer
gewo hat geschrieben:....
( spannend waere nur die eroerterung warum bei kat C kauf vom haendler der haendler melden KANN aber nicht muss.
dass er nicht muss, ist klar.
aber was berechtigt ihn eigentlich zur kat C/d meldung ohne auftrag des kunden - wie es zb beim dorotheum der fall ist?
im gesetz so nicht gedeckt
vermutlich reicht es aber wenn der haendler es zu seinem geschaeftsusancen erklaert.
solange der kunde nix dafuer zahlen muss...)


Hmmmm, ich bin kein Jurist, aber im Gesetz steht:
§ 33. (1) Schusswaffen der Kategorien C und D sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. Im Falle des Erwerbs durch eine juristische Person mit Sitz im Bundesgebiet ist die Schusswaffe auf den Namen eines waffenrechtlichen Verantwortlichen zu registrieren. Der Gewerbetreibende hat darüber eine Bestätigung (Registrierungsbestätigung) auszustellen und dem Registrierungspflichtigen zu übergeben. Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.

Ich würde sagen, die Initiative hat damit vom Käufer auszugehen. Es ist aber ein für mich willkommenes Service wenn der Händler gratis registriert.
Wer nicht beim verkaufenden Händler registrieren will muss ihm das halt vorher sagen. Wird eher die Ausnahme als die Regel sein, deswegen passt der faktische Automatismus.
Und wenn der Händler auf der Registrierung besteht, dann muss man die Knarre ja nicht nehmen.
Und seit's ehrlich. Manche Händler sind zwar etwas "Verhaltensoriginell", aber reden kann man schon mit ihnen. Oft blitzt sogar so etwas wie Freundlichkeit auf :) . Wenn nicht dann soll er halt mit seinem Grant glücklich werden. Noch haben wir keinen Kommunismus...

LG
Steyrer

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 12:50
von ronhan
spareribs hat geschrieben:War gestern am schottenring 7-9 , angeblich wird daran gearbeitet, das man seine eigenen Waffen selber im ZWR mittels Bürgerkarte abfragen kann. Wäre vernünftig und man
braucht nicht herumsudern,das der Händler nachschaut oder das Amt....


Habe den Beitrag gerade erst gelesen.

Bin gespannt, wann's soweit sein wird ---> das wäre mal eine Verwaltungsvereinfachung!

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 13:57
von MDKrauser
Hmm ihr erschreckt mich da jetzt ein bisschen.

Ich hab vor ca. 2-3 Monaten 2x Kat. C und eine B gekauft, alles auf eine Rechnung und mit der Frage ob ich mich eh um nix kümmern muss, ob der Händler so freundlich ist und eh alle 3 Waffen meldet. (Bei Kat. B weiß ich's das der Händler das eh automatisch machen muss, aber bei Kat. C war ich mir nicht sicher). Er übernimmt eh alles und kümmert sich um die Anmeldungen aller 3 Waffen war damals die Aussage.

Bis jetzt hab ich aber noch keine Bestätigungen bekommen...

Meine Frage jetzt, die mir bissl Sorgen macht, was wenn der Händler die Kat C. nicht angemeldet hat? I
Ich lese hier jetzt das es bei Kat C. eben anders is das der Händler sie nicht melden muss sondern der Käufer verpflichtet ist...

Ich kann den Händler momentan nicht anrufen, da ich die Rechnung daheim liegen hab aber was mach ich jetzt zB. wenn es nicht gemacht wurde und die 6 Wochen nun selbstverständlich um sind????

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 14:25
von Dextera
Haha, nachdem ich hier gelesenen habe rief ich auch mal meine BH an ob der Händler die Waffen beim Kauf eh gemeldet hat :D Lieber einmal zu oft gefragt ...

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 17:03
von Martin P
MDKrauser hat geschrieben:Ich kann den Händler momentan nicht anrufen, da ich die Rechnung daheim liegen hab aber was mach ich jetzt zB. wenn es nicht gemacht wurde und die 6 Wochen nun selbstverständlich um sind????


Falls die Meldung tatsächlich nicht erstattet wurde, kannst du immer noch straffrei nachmelden, da § 51 Abs 3 WaffG betreffend die unterlassene Registrierung bestimmt:

"Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt."

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 17:25
von MDKrauser
Hmm OK danke Martin.

Das beruhigt halbwegs... Händler natürlich auf der Nünrberger Messe... Nicht erreichbar...Daher bissl Bangen übers Weekend aber wenn man es nachholen kann, falls wirklich keine Meldung erfolgt ist, dann schwebt es nicht so im Kopf herum übers weekend.

Danke :)

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"

Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 17:35
von Martin P
Du kannst ja heute noch zu jedem x-beliebigen Waffenhändler gehen und notfalls dort registrieren, wenn es dich beruhigt. Es muss keineswegs der sein, wo du die Waffen gekauft hast. Falls die Waffen schon eingetragen sind, müsste das der Händler wohl sehen.