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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 16:20
von Irwin J. Finster
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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 16:27
von Martin P
Hier übrigens die im RIS veröffentlichte Entscheidung der zuständigen Disziplinarkommission i. S. "Plastiksackerl" (ob das Erkenntnis rechtskräftig ist, weiß ich nicht):

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... rte=waffe*

Edit: nachdem Ratenzahlung beantragt und bewilligt wurde, muss die Entscheidung wohl rechtskräftig sein.

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 16:51
von Ares
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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 17:08
von ebner33
Sorry...aber was ist daran bitte "geschmalzen"?
Ich kenne einige Bekannte,die haben für diverse Vergehen rund ums Auto (überhöhte Geschwindigkeit+/diverse fehlende Eintragungen) höhere Strafen gezahlt...
Wenn man mal bedenkt was in den falschen Händen damit angerichtet werden kann...

Und dann auch noch auf 10 Monatsraten...empfinde die Strafe eher als Hohn ,wenn ich ehrlich sein soll!

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 17:22
von Ares
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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 17:39
von redstorm
Ares hat geschrieben:Ich würde eine absichtliche Handlung wie- wirklich zu schnell fahren, Manipulationen am Motormanagement usw. nicht mit dem unabsichtlichen Liegenlassen eines B...asackerl vergleichen.
Natürlich kann man mit der Waffe viel Schaden anrichten, aber mit einem Auto auch- wenn man die Grazer Amokfahrt hernimmt. :tipphead:


du vergleichst also chiptuning mit dem liegenlassen einer G17 mit 16 Patronen ? :roll:

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 17:57
von Hane
ich glaub ihm geht es um den Vorsatz im Gegensatz der Fahrlässigkeit.
Natürlich ist es beschissen,was da passiert ist, das will ich gar nicht abstreiten.
Wenn ich raten müsste, was mit der Glock passiert: irgendjemand hat sie gefünden, zu 99% kein Berufsverbrecher oder Superschurke, vermutlich versteckt er sie irgendwo und in 100 Jahren findet sie ein Enkerl am Dachboden.

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen, S

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 18:07
von JAGAS3P
Die Vergleiche sind kompletter Blödsinn, genauso wie die ganzen Mutmaßungen!
Vorschlag: Wie wäre es mit lebenslang für den Saxophonisten. Und bitte noch ein Titelblatt in der Sonntagsausgabe mit Bildern seiner ganzen Familie und seiner Wohnadresse! DAS ist der Mann, der eine Glock absichtlich verloren hat!
Sarkasmus off.

Schuld ist vor allem der Verbrecher, der den Fund gemacht und behalten hat!
Wenn du dir ansiehst welche Typen in der UBahn täglich so rumfahren, brauchst dich nicht wundern, das nichts mehr abgegeben wird und laufend etwas abhanden kommt.

Wie hoch soll denn die Strafe sein ? 10.000 € 20.000€? :think:


Wegen einer einzigen illegalen Waffe mehr in Wien, würde ich mir jetzt anstelle deiner Freunde, als Versicherungsbetrüger (100 kW zahlen, aber mit 180kw herum fahren) und Speedrunner keine Sorgen machen ;-)
Das einzige was passiert ist, jemand hat sich 1500-2000€ für eine 9mm erspart.

von meinen Freunden von der Wiener Polizei, erwarte ich mir jetzt aber schon mind. ein Getränk ;-)
:lol:

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 18:30
von arnstein
Martin P hat geschrieben:Hier übrigens die im RIS veröffentlichte Entscheidung der zuständigen Disziplinarkommission i. S. "Plastiksackerl" (ob das Erkenntnis rechtskräftig ist, weiß ich nicht):

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... rte=waffe*

Edit: nachdem Ratenzahlung beantragt und bewilligt wurde, muss die Entscheidung wohl rechtskräftig sein.


Hallo,
Wenn mir z.B. bei einer schwierigen Nachsuche im Revier die Glock abhanden kommt, ist das weder fahrlässig oder sonst was, nur wird mir der WP entzogen und nicht mit € 1.300 geandet.

P.S.: in so einem Fall fällt die Glock auch mit Sicherheit nicht in falsche Hände, das die wer findet ist mehr als unwahrscheinlich.

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 18:47
von JAGAS3P
Das glaube ich nicht! Wenn die schwierige Nachsuche nicht im Wirtshaus stattfand, sondern im wirklich schweren Gelände und du es glaubhaft, nachvollziehbar begründen könntest und sogar noch Zeugen hättest, das ihr trotz sofortiger Suchaktion am Verlust Ort, die Waffe nicht finden konntet und diese vermutlich, in eine der dortigen sehr tiefen Erdspalten gefallen ist, wo eine Bergung unmöglich ist,.......
Warum solltest du den WP deswegen verlieren ? Klar, ist es eine unangenehme Sache, aber wenn das nicht regelmäßig passiert ....;-)

Ein Diszi ist für die Beamten immer zusätzlich zur verwaltungs- oder strafrechtlichen Bestrafung!
Man weiß ja gar nicht ob er privat einen WP hat und was seine Behörde nun macht!
Und wenn er gar keinen hat, braucht man nicht mehr weiter auf ihn einschlagen!
Ja, ich weiß dieser WP Neid von manchen Komplexlern die keinen haben und sofort aufheulen.

Als Jaga würden dir die Runden im Wirtshaus ev mehr kosten, weil du so ungeschickt warst und die Puffn aunbaut host und die Kollegen nur wegen dir stundenlang nachsuchen mussten ;-)

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 19:05
von Martin P
Jagasep hat geschrieben:Warum solltest du den WP deswegen verlieren ?


... weil das der lustige Verwaltungsgerichtshof in einem einschlägigen Fall genau so entschieden hat: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0050426X00

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 19:24
von ebner33
@Ares : wir reden hier nicht von technischen Änderungen am Antrieb,sondern von Dingen wie Fahrzeughöhe,Fahrwerken, nicht eingetragenen Alus sowie Reifendimensionen.

Und dies in direktem Zusammenhang mit dem Abhanden kommen einer scharfen Waffe durch ein Ordnungsorgan zu setzen...mutig!

Natürlich besteht bei den Delikten der Bekannten ein gewisser Vorsatz,aber hier geht es in erster Linie um das Resultat...Fakt ist bei beiden Aktionen ist bis jetzt nichts passiert(im Sinne einer Schädigung unbeteiligter Dritter).

Dies kann sich aber bei der Waffe theoretisch jederzeit ändern...wie sieht das dann aus,wenn hier zb mit dieser Waffe ein Gewaltverbrechen verübt wird?
Wird der Polizist dann nochmal belangt?

Bzgl der Strafe: ich hätte persönlich auf einen Strafrahmen von 5-6000€ getippt,dies würd ich persönlich als der Tat angemessen betrachten.
Natürlich einhergehend mit dem Verlust des Arbeitsplatzes/oder zumindest Versetzung in den Innendienst...

Und wenn schon Vermutungen angestellt werden,ich persönlich vermute auch eher dass die Glock bei jemandem landet,welcher sie eher als Trophäe etc betrachtet oder bei nem WBK Besitzer,welcher sie dann einfach nach einer gewissen Zeit am Stand ausführt.
Aber wissen kann man es halt in diesem Falle leider nicht...

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 19:31
von JAGAS3P
Trotzdem eine Einzelfallentscheidung, wo genau ein bestimmter Fall zerlegt wurde!

Aber klar, es zeigt natürlich die Grundhaltung der VwGH Damen und Herren, die im Nachhinein am grünen Tisch argumentieren und urteilen!
Sehr oft natürlich nur "anstudiertes" Theorie Wissen mit null Praxiserfahrung! Früher gab es noch andere Kaliber von Richtern.
Ansonsten gäbe es ja heute auch nicht die äußerst klugen Erkenntnisse, von wegen die Nachsuche ist auch im sehr dichten Gebüsch mit Langwaffen und Hund an der anderen Hand möglich! Daher keine FFW erforderlich und nix mehr WP für Jäger :headslap:

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 19:56
von Martin P
Jagasep hat geschrieben:Trotzdem eine Einzelfallentscheidung, wo genau ein bestimmter Fall zerlegt wurde!


Eher nicht, es gibt noch so eine: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 9930318X00

Ich glaube dass du, wenn du aus dem Revier ohne deine FFW zurückkommst und das Ding nicht mehr findest, mit ziemlicher Sicherheit deinen WP los bist. Dass die Entscheidungen des Höchstgerichtes zum Teil vollkommen praxisfern sind, stimmt auf jeden Fall. Der von dir zitierte "Nachsuche-Rechtssatz" ist dafür ein gutes Beispiel.

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 19:59
von arnstein
Jagasep hat geschrieben:Das glaube ich nicht! Wenn die schwierige Nachsuche nicht im Wirtshaus stattfand, sondern im wirklich schweren Gelände und du es glaubhaft, nachvollziehbar begründen könntest und sogar noch Zeugen hättest, das ihr trotz sofortiger Suchaktion am Verlust Ort, die Waffe nicht finden konntet und diese vermutlich, in eine der dortigen sehr tiefen Erdspalten gefallen ist, wo eine Bergung unmöglich ist,.......
Warum solltest du den WP deswegen verlieren ? Klar, ist es eine unangenehme Sache, aber wenn das nicht regelmäßig passiert ....;-)

Ein Diszi ist für die Beamten immer zusätzlich zur verwaltungs- oder strafrechtlichen Bestrafung!
Man weiß ja gar nicht ob er privat einen WP hat und was seine Behörde nun macht!
Und wenn er gar keinen hat, braucht man nicht mehr weiter auf ihn einschlagen!
Ja, ich weiß dieser WP Neid von manchen Komplexlern die keinen haben und sofort aufheulen.

Als Jaga würden dir die Runden im Wirtshaus ev mehr kosten, weil du so ungeschickt warst und die Puffn aunbaut host und die Kollegen nur wegen dir stundenlang nachsuchen mussten ;-)


Wenn Dir dazu nichts vernünftiges einfällt dann lass es ganz einfach, einen guten Rat gebe ich Dir noch mit, gehe weniger ins Wirtshaus.