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Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 21:14
von gewo
Wiseli hat geschrieben:Auskunft Kripo war es..


warum vermutest du dass eine kriminalbeamten befaehigt dazu waere aussagen zum waffenrecht zu machen?

er koennte sich genauso zum seefahrtsrecht auessern, oder zu den recyclingrichtlinen ...
wuerdest du ihm dabei auch eine besondere glaubwuerdigkeit zubilligen?

jeder angehende legalwaffenbesitzer der gerade aus einem - ordentlich abgehaltenen - waffenfuehrerscheinkurs kommt weiss - was das waffenrecht betrifft - mehr als ein durchschnittlicher polizist

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 21:21
von Wiseli
gewo hat geschrieben:
Wiseli hat geschrieben:Auskunft Kripo war es..


warum vermutest du dass eine kriminalbeamten befaehigt dazu waere aussagen zum waffenrecht zu machen?

er koennte sich genauso zum seefahrtsrecht auessern, oder zu den recyclingrichtlinen ...
wuerdest du ihm dabei auch eine besondere glaubwuerdigkeit zubilligen?

jeder angehende legalwaffenbesitzer der gerade aus einem - ordentlich abgehaltenen - waffenfuehrerscheinkurs kommt weiss - was das waffenrecht betrifft - mehr als ein durchschnittlicher polizist

Ich vermute es, weil er das abgenommen hat, das war sein Job, wenn Du ihn nicht beauftragst, die Behörde hat es getan. Das ist deren Problem, Gehilfenhaftung.
Ich war kürzlich erst Gast bei einem WFS, weil ich sehen wollte ob die Freundin trifft, sie hat es getan, und auch dort war die Aussage ÖBH Spind alt ist ausreichend. Wozu Geld verschwenden, WFS mit 2 Magazinen war allein auf EUR 60.

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 21:25
von JAGAS3P
Wiseli hat geschrieben:@Martin P.
Grenze ist doch, was geht den das an? Wenn ich mit der Neuerwerbung herumrenne und der Händler oder die Privatperson lässt sich 6 Wochen Zeit für die Meldung, dann ist das halt so sein Recht. Was soll ich dazu bringen, ausser "ist halt so, magst ein Taschentuch"?

Wenn er mir was wegnehmen will, nunja, Du kannst mir nur wegnehmen was mir gehört, auch hier sind Fristen rückwirkend.

Ich bleibe übrigens nicht auf Kosten sitzen, ich habe mich und die mit mir "versippten" WP und WBK Besitzer gegen sowas rechtlich abgesichert. Seit über 10 Jahren.


gewo hat geschrieben:
Wiseli hat geschrieben:Ich finde das ehrlich und nicht unhöflich kontraproduktiv.
Wie komme ich dazu interne Vorgänge offenzulegen?


der kauf oder verkauf einer schusswaffe ist alles andere als ein "interner vorgang"


Naja, es ist ein privates Rechtsgeschäft zwischen Personen, die kein Gewinnstreben haben. Es will halt keiner zu grosses Minus machen. Du hast sicherlich eine erlaubte Wertung, nur wenn ich und Person C intern kurzfristige Überlassungen praktizieren, wozu eine Doku? Mir erschließt sich der Sinn nicht. Rekonstruieren tut eh der Fachmann gegen den Verleumder unter Beachtung aller Fristen im nachhinein.

Ich habe Bauchweh damit anzubieten eine Unschuld zu beweisen, das ist nicht meine Pflicht.


Workflow ist der andere erhebt einen Vorwurf, und wir erklären ihm, woran das scheitert und wo die Suppe zu dünn ist (Justizminister, RIP).


Schreibst du mit Gugl Übersetzer ??

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 21:26
von bino71
Kommt ein Neuzugang und sagt wir sind Trotteln :D

Dir müssen deine wertvollen Sachen egal sein.
Ich würde sicher nicht eine 3000 Euro Pistole in eine 20 Euro Geldkassette/Spind geben, obwohl dem Gesetz genüge getan würde.
Oder ein Repetierer (3000Euro) mit Kahles Optik (2500 Euro) kaufen und dann zu geizig sein die Geräte halbwegs abzusichern.
Jedem das Seine.

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 21:31
von Wiseli
@jagasep
Nö, das ist meine Muttersprache, die Anglizismen kommen aus dem Job in Wien.
Sorry :-)

@bino
Trotteln hab ich nicht gesagt, meine Sachen sind abgesichert. Dafür habe ich Mechanik, Hunde und Menschen. der EUR 20 ÖBH Spind enstpricht nur einem Gesetz. Die erste Abwehr findet in der Planung statt. Bevor du zum Spind kommst, passiert viel anderes.

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 21:33
von Martin P
Jagasep hat geschrieben:Schreibst du mit Gugl Übersetzer ????


Nö, ich glaube ich weiß was los ist - da hat sich jemand aus dem Naturrechtsforum hierher verirrt. Hier geht es aber um das geltende österreichische Waffengesetz, kein Vertrag, nicht verhandelbar und für alle verbindlich, die Waffen besitzen ...

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 21:43
von Wiseli
Edith sagt Naturrecht ist nicht so verkehrt, Was im Gesetz nicht vorgeschrieben ist ist halt nicht Pflicht oder Vorschrift.

Ansatz andersrum wäre ja, alles ist Verboten ausser es ist gesetzlich erlaut.
LG

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Sa 26. Mär 2016, 11:06
von BigBen
Wiseli hat geschrieben:Edith sagt Naturrecht ist nicht so verkehrt, Was im Gesetz nicht vorgeschrieben ist ist halt nicht Pflicht oder Vorschrift.

Ansatz andersrum wäre ja, alles ist Verboten ausser es ist gesetzlich erlaut.
LG



Lies das Waffengesetz durch, versteh es und halt dich daran. Alles andere ist in AT Bullshit und wird dir früher oder später Probleme bringen.

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Sa 26. Mär 2016, 19:24
von Wiseli
Du, Danke für den Tipp, zusätzlich habe ich Entscheidungen im RIS nach gemeinsamer Verwahrung gesucht, dass jemand wegen fehlender Doku Probleme bekommen hat habe ich nicht gefunden,
aber ein paar Leute, die durch Überlassungen mehr B Waffen mit hatten als WBK-Plätze vorhanden waren, auch sollte man Waffen mit eingetragenem Zubehör nur an Partner überlassen, die auch Zubehör eingetragen haben.
Wenn also der Mitbewohner eine WBK machen will, ihm raten, gleich beide Plätze mit Zubehör zu setzen.

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Sa 26. Mär 2016, 19:36
von Exitus
Wie beide Plätze?
Das ist doch nur ein Eintrag auf der Rückseite der für alles auf der Karte gilt.

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 17:28
von chris01
Sooo...
WBK ist da - ca. 5 Wochen.

Es ergeben sich noch bitte 2 Fragen:
- Wie kommt es zu der Belegung der freien Plätze auf der WBK. Genügt die zwingende Registrierung im ZWR durch den Händler oder muss man da sonst noch was machen??

- Ich dachte an eine Glock als 1. Kat-B-Waffe (17 oder 34). Wie ist derzeit die Marksituation? Kann man einen Rabatt erwarten??

Danke!

LG
Chris

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 18:50
von bino71
zu 1: Du kaufst die Waffe beim Händler, er füllt alles aus und schickt es zur BH. Schon ist ein Platz belegt.

zu 2: Rabatte? Gegend? In Wien kannst durchaus fragen, wenig wird gewährt...eher Munition oder ähnliches.

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Mi 27. Apr 2016, 10:32
von chris01
danke!

noch eine frage bitte:
muss beim transport der ungeladenen waffe (z.b. zum schießplatz) das geschlossene behältnis versperrbar und versperrt sein??

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Mi 27. Apr 2016, 10:46
von bino71
Weder noch ... bitte benutze dazu die Suchfunktion ... wurde schon mehrmals lang und breit diskutiert:
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=15874