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Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 19:19
von cas81
Mit normativer Wirkung ist mir nur Gesetz und 1. Durchführungs-VO bekannt.

Aus dem Runderlass 2015, da ist es sehr gut erklärt:
Gemäß § 17 Abs. 2 letzter Satz WaffG hat der Bundesminister für Inneres, Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen durch Verordnung zu verbieten.

In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 26.4.2005, Zl. 2005/03/0031, festgestellt, dass diese Regelung zwar nicht gesetzwidrig ist, aber man ihr nicht den Inhalt unterstellen dürfe, dass dieses Verbot auch Munition für Jagd- und Sportwaffen umfasse.

Im Hinblick darauf, dass es mitunter schwierig sein könnte, genau festzulegen welche Waffen und damit welche Munition beim Sport oder der Jagd verwendet werden, scheint es vertretbar, dass darauf abgestellt wird, wer diese Munition dennoch erwerben und besitzen darf, nämlich Jäger und Sportschützen.

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 00:14
von Revierler_old
Im Par 17 Abs 2 steht doch klipp und klar drin, dass die dahingehend spezifischen Verbote der Verordnung für Jagd- und Sportwaffen nicht gelten.

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: So 29. Mär 2020, 14:14
von eXistenZ
woolf hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 18:10
Mauser98Lover hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 16:49 Also welche Verordnung besagt jetzt, dass die Muni doch legal ist, wenn man in einem Schützenverein Mitglied ist oder Besitzer einer Jagdkarte?
Im Runderlass findest du die Erläuterung dass Jagdkarte oder SV-Mitgliedsausweis zum Erwerb von TMHS berechtigen.
Dort findest du auch den Verweis auf das entsprechende Erkenntnis des VwGH.
Reicht jetzt auch noch nur der Mitgliedsausweis oder braucht man eine Bestätigung vom Schützenverein das man regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt?
§ 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.

(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: So 29. Mär 2020, 14:58
von combatmiles
… und wie schauts mit Führen aus? :D :D

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: So 29. Mär 2020, 17:08
von Steelman
combatmiles hat geschrieben: So 29. Mär 2020, 14:58 … und wie schauts mit Führen aus? :D :D
Also ich bin kein Jurist, aber ich denke, wenn die grundsätzlichen Erfordernisse erfüllt sind warum nicht???
Übrigens gültige Jagdkarte berechtigt ebenso zum Besitz/Kauf von HP-Muni.

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: So 29. Mär 2020, 17:18
von combatmiles
Die ersten drei in meinen EDC sind sowieso immer HP..😎

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: So 29. Mär 2020, 17:19
von Da_Mani
Du nimmst die gute Muni auch für den Warnschuss?? 😉

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: So 29. Mär 2020, 17:21
von Hane
Der ist ja Nummer 4

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: So 29. Mär 2020, 17:26
von combatmiles
Genau!...😎
Two in the chest, one in the head and one in the ground...

Warnschuss ist nicht gefordert...

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: So 29. Mär 2020, 17:56
von Incite
combatmiles hat geschrieben: So 29. Mär 2020, 17:26 Genau!...😎
Two in the chest, one in the head and one in the ground...

Warnschuss ist nicht gefordert...
also quasi "the Austrian mozambique drill"? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: So 29. Mär 2020, 18:05
von combatmiles
🤪😜😎🥶 jou

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: So 29. Mär 2020, 20:11
von panhandle
combatmiles hat geschrieben: So 29. Mär 2020, 17:26 Genau!...😎
Two in the chest, one in the head and one in the ground...

Warnschuss ist nicht gefordert...
https://www.google.com/search?q=...the+ ... GQ1evGrR8M:

g
Willi

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Mo 30. Mär 2020, 13:35
von Fivegunner
combatmiles hat geschrieben: So 29. Mär 2020, 17:26 Genau!...😎
Two in the chest, one in the head and one in the ground...

Warnschuss ist nicht gefordert...

Nannte sich zu Anfang meiner Combatschützenkarriere (frühe 70er Jahre) Rhodesian (alternativ Mozanbique) Drill.

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Mo 30. Mär 2020, 14:28
von bino71
Bitte um kurze Aufklärung nach dem ich mir dazu die Videos angeschaut habe: one in the ground?

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Mo 30. Mär 2020, 14:33
von Nuss_95
bino71 hat geschrieben: Mo 30. Mär 2020, 14:28 Bitte um kurze Aufklärung nach dem ich mir dazu die Videos angeschaut habe: one in the ground?
Das "one in the ground" bezieht sich auf den Warnschuss zur rechtlichen Absicherung...

Da gab es ja Juristen die meinten, ein Warnschuss is absolut notwendig. Daher der Schmäh: 2 in die Brust, einen in den Kopf und dann einen in den Boden...