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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 16:14
von gewo
Evilcannibal79 hat geschrieben:....würdest du jeden in deinen Privaträumen erlauben mit einer geladenen Waffe rumzurennen?
....


selbstverstandlich!

wo kaemen wir da denn hin wenn ich mir meine gaeste nicht nach symphatie oder bedarf sondern danach aussuchen wuerde ob sie ein bestimmtes recht seitens des gesetzgebers erhalten haben oder nicht?

auch wenn ned alles was hinkt ein vergleich ist:
es gibt personengruppen die duerfen per erlass zu bestimmten tageszeiten auf der A2 zwischen baden und grimmenstein 200km/h fahren

wuerdest du solche leute jetzt auch ausschliessen als deine gaeste?
weil sie was duerfen was du nicht darfst?
weil es gefaehrlich ist?
weil es das vertrauensverhaeltnis zersteoert weil sie es dir nicht gesagt haben?

ist doch chuzpe

hast du selber einen pass?

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 16:15
von gewo
Hane hat geschrieben:...Ich käme auch nicht auf die Idee, den Polizisten bei der Verwahrungskontrolle zu sagen, dass sie die Waffen im Auto lassen sollen :-)


guter vergleich ....

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 16:16
von Evilcannibal79
Was die Rechtliche Komponente angeht, hast du Recht.
Geht mich nix an...
Ich muss nicht informiert werden...
soweit alles klar.

Aber wie Lindenwirt schon geschrieben hat, es geht halt um mehr als nur um das Recht.
Wenn ein Nachtportier (wie in diesem Fall) mit WP eine Waffe verdeckt führt würde ich als Chef warscheinlich
sowiso nix dagegen haben (ich weiß....Gesetz...blabla)
aber informiert würde ich gerne werden. Sollte ich nicht informiert werden wäre das für mich ein Vertrauensbruch.

Sind Waffenpässe nicht meistens Zweckgebunden? Also Führen NUR während der Arbeit (als Personenschützer, Geldtransport Fahrer..... z Bsp?)

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 16:19
von Evilcannibal79
gewo hat geschrieben:
Evilcannibal79 hat geschrieben:....würdest du jeden in deinen Privaträumen erlauben mit einer geladenen Waffe rumzurennen?
....


selbstverstandlich!

wo kaemen wir da denn hin wenn ich mir meine gaeste nicht nach symphatie oder bedarf sondern danach aussuchen wuerde ob sie ein bestimmtes recht seitens des gesetzgebers erhalten haben oder nicht?

auch wenn ned alles was hinkt ein vergleich ist:
es gibt personengruppen die duerfen per erlass zu bestimmten tageszeiten auf der A2 zwischen baden und grimmenstein 200km/h fahren

wuerdest du solche leute jetzt auch ausschliessen als deine gaeste?
weil sie was duerfen was du nicht darfst?
weil es gefaehrlich ist?
weil es das vertrauensverhaeltnis zersteoert weil sie es dir nicht gesagt haben?

ist doch chuzpe

hast du selber einen pass?


Nein, ich hab keinen Pass und auch kein Bedürfniss einen zu haben, also nicht neidisch.
deine Anspielung ist einfach nur kindisch.
Es geht weder um Gäste die ich einlade noch um Polizisten die eine Verwahrungskontrolle machen.

aber ich sehe schon, wir kommen da nicht zusammen

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 16:21
von Hane
wie gesagt, ich verstehe dich, ich würde aber meinem Chef auch nicht sagen, dass ich einen WP habe, außer er fragt mich.

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 16:25
von Lungebroetli
Also bekommt man bei euch einfach so die Erlaubnis Waffen tragen zu dürfen?
Ich dachte echt eure Gesetzeslage wäre strenger.

In der Schweiz bekommt man meistens nur einen Waffentragschein, so heißt er bei uns, wenn man auf der Arbeit einen braucht, und somit wäre der Arbeitgeber eh im Bilde.
Deswegen kommt es bei mir komisch rüber wenn er sagt er will nicht das es der Arbeitgeber weiß.
Wäre er gefährdet, um auf den TE zurück zu kommen, hätte der Arbeitgeber bestimmt nichts dagegen.

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 16:27
von gewo
Evilcannibal79 hat geschrieben:Sind Waffenpässe nicht meistens Zweckgebunden? Also Führen NUR während der Arbeit (als Personenschützer, Geldtransport Fahrer..... z Bsp?)


laut einem VFGH urteil darf der pass nicht auf ort oder zeit eingeschraenkt werden
somit nein
wennst an pass hast hast an pass

(sollte engegen dem VFGH urteil ein waffenpass einer person auf ort oder zeit eingeschraenkt sein dann gilt diese einschraenkung aber fuer diese person)

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 16:30
von gewo
Lungebroetli hat geschrieben:Also bekommt man bei euch einfach so die Erlaubnis Waffen tragen zu dürfen?
Ich dachte echt eure Gesetzeslage wäre strenger.


nein
paesse sind heute defacto nicht mehr zu bekommen

aber es gibt eine menge altbestand

frueher durften ja die jaeger noch einen haben
und wenn du nachweisen konntest dass du regelmaessig mit hohen geldbetraegen ( ab ca € 100.000,-) unterwegs bist hast frueher auch noch einen bekommen

ist heute aber alles geschichte

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 16:31
von Evilcannibal79
@Lungenbroetli

In der heuten Zeit in Österreich einen Waffenpass zu bekommen ist fast schon ein Ding der Unmöglichkeit, da müssen schon sehr gute Gründe vorliegen.
Das hat aber weniger mit dem Recht zu tun sondern ist eher ein Politikum, da der Ermessensspielraum der Behörde recht groß ist.

Ich glaube auch nicht, daß in diesem speziellen Fall ein WP ausgestellt wird.
Zumindest bei uns in Tirol nicht, da ist ein WP eher die Ausnahme.

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 16:38
von Hane
Meinen Arbeitgeber hat es nicht zu interessieren, ob ich gefährdet bin, oder ob ich aus einem anderen Grund einen WP habe.
Es gibt so viel ich weiß keine zeitliche und örtliche Einschränkung für den WP. Also wenn du als Jäger einen WP bekommst, heißt das nicht, das du nur im Revier zwischen 14:00 und 16:00 führen darfst und ein Nachtwächter nur zwischen 18:00 und 8:00.
Viele haben aber die Einschränkung auf den Ausstellungsgrund, also für den Jäger z.B. für die Dauer der Jagdausübungsberechtigung (also solange er eine gültige Jagdkarte und ein Revier hat). oder für die Dauer als Nachtwächter, also solange er als Nachtwächter angestellt ist.

Ich würde meinem Arbeitgeber auch nicht sagen, dass im Auto auf dem Firmenparkplatz ordnungsgemäß meine Flinte verwahrt ist, wenn ich nach 2 Stunden Arbeit Tontauben schießen fahre.

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 16:43
von Evilcannibal79
Hane hat geschrieben:ch würde meinem Arbeitgeber auch nicht sagen, dass im Auto auf dem Firmenparkplatz ordnungsgemäß meine Flinte verwahrt ist, wenn ich nach 2 Stunden Arbeit Tontauben schießen fahre.


Das steht auch nicht zur Diskussion und wäre mir auch Wurscht.
Ich würd mich höchstens auf Runde dranhängen :D

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 16:46
von Hane
ja du, weil dich das Hobby auch interessiert, aber es gibt genug Chefs, die bekommen einen Herzkasperl und drohen dir mit Entlassung :-)

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 17:22
von mangup
Wow, so viele Antworten hätte ich nicht erwartet :D

Erstmal danke an alle, ihr habt mir echt weitergeholfen. Also ich brauche da nicht auf einen WP zu hoffen da ich ja noch keine drei mal überfallen worden bin. Ok...
Meine Chefin (Frau) hätte mich sofort als "Psychopath" abgestempelt wenn ich sogar nur gefragt hätte ob ich eine Waffe an der Rezeption, führen dürfte. Ich wette, das sie sogar einen Grund suchen würde um mich zu entlassen.
Deswegen wollte ich einen WP weil ich mir das ganze erspaaren wollte. Ich bin seit dem Überfall, jeden Nacht, mit einen 15 cm langen Klappmesser bewaffnet. All die Jahre wusste das auch niemand. Und gottseidank musste ich es nie anwenden.
Ich würde es sogar nur im schlimmsten Fall, wo ich weiß das mich der Angreifer körperlich angreifen wird, und eventuall mein leben bedroht, nutzen. Schließlich geht es um mein Leben und nicht um das Leben der Chefin.

Das Hotel liegt in einer dunklen Seitengasse, und ehrlich gesagt ist das der perfekte Ort für einen Raubüberfall... Naja mal hoffen das nichts passiert :D

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 17:33
von porky
Evilcannibal79 hat geschrieben:
@Hrab
ich glaub schon, daß sich das spielt.
Natürlich kann man auch ohne Grund kündigen und die Fristen einhalten, in einem solchen Fall jedoch hätte ich dafür kein Verständnis sondern würde mich verarscht fühlen.


...viel spaß vorm arbeitsgericht!

ob du dich verarscht fühlst gibt dir das recht dich über gesetze hinweg zu setzen!?

warum fühlst dich eigentlich verarscht?

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 18:20
von Evilcannibal79
@porky
Vielleicht ist verarscht das falsche Wort aber in meinem Gewerbe gibt es keine Gefährdung die es rechtfertigen würde eine schussbereite Waffe zu führen und ich es persönlich nicht gutheiße, nur weil jemand einen wp hat, dann auch immer und überall die Waffe zu führen.
Es heißt ja man darf führen, nicht man muss führen.
Wenn ein gefahrenpotiental vorhanden ist, natürlich kein Thema.
Ich möchte es einfach nicht in meinem Betrieb.

Außerdem, sollte einer meiner Mitarbeiter/innen so große Angst in der Arbeit haben das er von seinem WP recht Gebrauch macht sollte ich doch als Chef als erster informiert werden.
Dann kann man immer darüber sprechen obs nötig ist oder nicht.