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Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 12:41
von gewo
-MHK- hat geschrieben:Die Hülse wird ja wohl nicht herrenlos, bloß weil sie aus meiner Pistole/HA/Flinte/Büchse hinausrepetiert wurde. Erst wenn ich den Stand verlasse und die Hülse somit vorsetzlich zurück lasse würde diese herrenlos werden. Oder seh ich das was falsch.
Aber klar, es is ein Unterschied ob man seine eigenen Dinger aufklaubt oder auf Sammeltour geht. Es sei denn, Irgendjemand überlässt einem seine Hülsen.
Oder seh ich das was falsch?


ich weiss ned ob es um den stand geht den ich auch kenne
es ist aber nicht leobersdorf glaub ich

ich nehme an die standaufsichten sammeln dort die huelsen weil sie selber wiederladen
war immer schon so und es wird halt unwidersprochen hingenommen

bei bewerben ist das zu verstehen
ist einfach ein zeitfaktor
beim freien training ... naja ....

in der schiessordnung dort steht allerdings:
"..Abgeschossene Hülsen bitte zusammenkehren und in die vorgesehenen
Behältnisse werfen..."
das kann man jetzt verstehen wie man will

Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 12:58
von -MHK-
Kann man verstehen wie man will. Nur nicht so, dass ich mein Eigentum (Hülsen) hergeben MUSS. Sehe das eher so, dass man die Hülsen die man nicht mehr will zamkehren und eben "entsorgen" soll, was ja auch legitim ist und sich mMn auch gehört.

Klar is übrigens ein Bewerb was anderes.

Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 13:09
von Stickhead
Wie gesagt, in AGB könnte sowas durchaus enthalten sein.

Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 13:13
von -MHK-
Und die AGB akzepiere ich beim Aufsuchen des Schiessstandes? Oder nur die Hausordnung?
Sonst mach ich auch nen Stand auf und schreib in die AGB, dass jeder nach dem Schießen seine Waffen hierlassen soll und diese automatisch in meinen Besitz übergehen.

Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 13:15
von Maddin
DerDaniel hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Also da wäre ich vorsichtig, deutsches und österreichisches Zivilrecht sind doch deutlich anders...

Aber aus einem Hausrecht ein Rechtsgeschäft ableiten? Dann kann ja jeder sagen "so bald du meine Bude / meinen Laden betreten hast, schuldest du mir eine Millionen". Das kannst du mir beim besten willen nicht erklären, dass das bei euch geht.


Das hab ich auch nicht gesagt...

Es geht lediglich darum, dass sich Österreich und Deutschland bezüglich der einzelnen Rechtsinstitute schon sehr stark unterscheiden, was auch bis zur Höchstgerichtsbarkeit (OGH und BGH) ein unterschiedliches Handhaben zeichnet.

Ich hab bislang auch immer gedacht, dass es bei den ausgeworfenen Hülsen zu einer Vermengung kommt (wenn die jetzt ununterscheidbar vermischt werden) und alle Schützen die davon bestroffen sind Gesamteigentum beziehen, soweit sie nicht mehr eindeutig trennbar sind. Dass ein Betreiber der Schießstätte durch das Schießen Eigentum erwerben kann ist mir aber auch fremd ehrlich gesagt. Allerdings stellt sich halt bei einer AGB-Kontrolle (sofern die überhaupt gültig vereinbart sind) die Frage nach der Benachteiligung die ich als Schütze gegenüber dem Standbetreiber habe. Ob das kleine Bisschen Metall nicht bloß zu vernachlässigen ist ? Andererseits siehts bei einem Wiederlader mit 10000 Schuss sicher wieder anders aus... ? :think:

Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 13:15
von Maddin
-MHK- hat geschrieben:Und die AGB akzepiere ich beim Aufsuchen des Schiessstandes? Oder nur die Hausordnung?
Sonst mach ich auch nen Stand auf und schreib in die AGB, dass jeder nach dem Schießen seine Waffen hierlassen soll und diese automatisch in meinen Besitz übergehen.


Schau meinen Post an. Das wäre ja wieder gröblich benachteiligend deine Variante. Aber bei ein paar Hülsen ?

Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 13:19
von -MHK-
Schon klar, dass das nicht geht. Deßwegen auch die überspitze Formulierung.

Aber auch ein "paar Hülsen" sind mein Besitz. Oder ist ein "bissl fladern" eh ok?

(Edit: Ich mach mit Rücksicht auf die Foren AGB absichtlich keinen politischen Vergleich dazu :mrgreen: )

Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 13:20
von Stickhead
-MHK- hat geschrieben:Und die AGB akzepiere ich beim Aufsuchen des Schiessstandes? Oder nur die Hausordnung?
Sonst mach ich auch nen Stand auf und schreib in die AGB, dass jeder nach dem Schießen seine Waffen hierlassen soll und diese automatisch in meinen Besitz übergehen.


Ob die AGB gelten kommt immer auf die Umstände an. Ausschlaggebend ist, ob sich der Unterworfene vom Inhalt der AGB vergewissern kann oder nicht.

Wenn aber was ungewöhnliches oder benachteiligendes drinnensteht, gelten die Klauseln idR nicht.

Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 13:23
von Maddin
-MHK- hat geschrieben:Schon klar, dass das nicht geht. Deßwegen auch die überspitze Formulierung.

Aber auch ein "paar Hülsen" sind mein Besitz. Oder ist ein "bissl fladern" eh ok?


Naja jetzt verwechselt du aber Äpfel mit Birnen... Das eine ein zivilrechtliches Problem und das andere ein strafrechtliches.

Es könnte schon gültig sein, wenn zB. im Gegenzug die Standgebühren verhältnismäßig gesenkt werden oder man andere Vorteile bezieht. Also grundsätzlich ganz auszuschließen wäre eine solche Regelung wohl nicht. Natürlich muss sie aber vereinbart werden, "einfach so" geht nichts. Und dann stellt sich eben noch die Gültigkeit einer solchen Vereinbarung.

Beispiel: Du darfst "gratis" schießen, dafür gehören uns deine Hülsen. So quasi als Naturalentschädigung.

Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 13:27
von -MHK-
Maddin hat geschrieben:Natürlich muss sie aber vereinbart werden, "einfach so" geht nichts. Und dann stellt sich eben noch die Gültigkeit einer solchen Vereinbarung.


Und genau diese Gültigkeit stelle ich in Frage bei besagtem Fall.

Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 13:28
von Stickhead
Ohne konkretere Informationen ist eine halbwegs präzise Aussage dazu nicht möglich.

Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 13:29
von Maddin
-MHK- hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Natürlich muss sie aber vereinbart werden, "einfach so" geht nichts. Und dann stellt sich eben noch die Gültigkeit einer solchen Vereinbarung.


Und genau diese Gültigkeit stelle ich in Frage bei besagtem Fall.


Und ich habe Varianten ausgezählt unter denen sie gerechtfertigt sein könnte (!), was ja nix heißt weil ich in einem solchen Fall nichts zu entscheiden habe.

Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 13:31
von -MHK-
Stickhead hat geschrieben:Ohne konkretere Informationen ist eine halbwegs präzise Aussage dazu nicht möglich.



So ist es anscheinend. Aber danke Maddin für die Aufklärung verschiedener Möglichkeiten.

Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 13:43
von bino71
Heisenberg hat geschrieben:Shootingpark Leobersdorf?

Kann eher nicht sein, da ich erst letzte Woche ein Sackerl Hülsen mitgenommen habe.
Außerdem ist die Standaufsicht sehr selten zu sehen, was seine Vor- und Nachteile hat.

Re: standordnung - hülsen sammeln - kann das "verboten" werd

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 14:27
von DerDaniel
Ich denke im Rahmen der AGB lässt sich eine Wertausgleich für die Abnutzung des Standes durch das Schießen, der in Form der Hülsen zu entrichten ist, sehr leicht rechtfertigen.