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Re: MKE T94

Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 14:19
von Martin P
DerDaniel hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:
Hmmhh, das wage ich jetzt mal aufgrund einiger anderer Geschichten zu bezweifeln.

zb ?

Hier gab es letztens eine Waffe, bei der außer dem Verschlusskopf und der Barrelextension nichts mehr vom original übrig war, trotzdem wurde sie von einem Büma der sich damit auskennen sollte als Kat. B behandelt.
Schmeisser wie OA wird ihre diversen Varianten auch nicht alle einzeln eingestuft haben (zumal ja manche Modelle erst auf den Markt kamen als schon gewisse Personen an gewissen stellen saßen) und trotzdem wird es munter als Kat. B verkauft, sie müssen sich also auf eine Typen-Einstufung berufen.

Aus den beiden oben genannten Gründen gehe ich davon aus, dass eine Typen-Einstufung, wobei alle Modelle dann die nötigen Abänderungen in den wesentlichen Teilen vorweisen müssen, ausreicht. Spätestens aber bei der Anfechtung sollte dann die Technische übereinstimmen festgestellt und dementsprechend die Einstufung vorgenommen werden.
Aber wie Ben schon sagte, "Auf hoher See und vor Gericht ...".


Dass irgendein Büchsenmacher eine Waffe als Kat. B behandelt, macht sie noch lange nicht dazu. Wenn du für die "Einstufung" wesentliche Teile veränderst, kannst du keineswegs sicher sein, dass die Waffe danach immer noch Kat. B ist. Ich schreibe jetzt bewusst nicht, welche Änderungen kritisch sein können, da das hier regelmäßig regelrechte Glaubenskriege auslöst. Fakt ist, dass man meiner Ansicht nach mit Umbauten zurückhaltend sein sollte, damit nicht unsere österreichischen Behörden auf die Idee kommen, die EU links zu überholen.

Zum Thema: es wäre tatsächlich schwer zu erklären, warum eine halbautomatische Waffe, die eindeutig Faustfeuerwaffenmerkmale besitzt, nicht als solche gelten sollte, wenn das einzige Abgrenzungsmerkmal die editGesamtlänge ist. Denkbar wäre, dass solche Waffen von der Vollziehung deswegen dem Regime für Kriegsmaterial unterstellt werden, weil das urspüngliche Modell als vollautomatische Waffe konzipiert wurde (wie die hier Pate stehende HK MP 5).

Edit: ich bin mir im Übrigen nicht sicher, dass ein eingestufter HA seinen Charakter (als Kat. B) erst dann ändert, wenn man ihn auf Full Auto umgebaut hat ...

Re: MKE T94

Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 16:06
von piefke
Ich habe 2 Gedanken:

Ich habe hier irgendwo mal im Forum gelesen, dass es möglich wäre eine MKE vom Büchsenmacher auf B&T 96 umbauen zu lassen, wurde damals zwar als zu teuer abgetan, aber sollte möglich sein, ob das stimmt?

2. H&K hat ja nun diese neue "Pistole" auf den Markt gebracht, gebe es da vll. eine Möglichkeit für AT, oder bräuchte die auch in jedem Fall einen Bescheid, der momentan ja fast ein Ding der Unmöglichkeit wäre.


http://www.heckler-koch.com/de/produkte ... ibung.html

Re: MKE T94

Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 16:09
von Promo
Lauflänge? Kriegswaffen? Wovon redet ihr hier? Steht doch ausdrücklich im Gesetz:
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schusswaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.

Gesamtlänge höchstens 60 cm ... Ganz einfach. Und für die konkrete Waffe spricht auch noch das Kaliber, was ein FFW Kaliber ist.

Re: MKE T94

Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 16:13
von Scaar
Auch wenn die MKE nach dem Umbau baugleich mit einer BT96 Austria wäre, wäre es immer noch eine MKE. Und die ist nunmal nicht eingestuft worden.

Die HK MP5 Pistole wird nicht als Kat B eingestuft werden, da wesentliche Bauteile denen der Vollautomatik-Version entsprechen. Zumindest wird das die Begründung der Behörde sein. Damit haben sie auch damals die Semi Auto Kriss Vector in der Pistolenversion abgewiesen.

Re: MKE T94

Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 16:18
von Martin P
Promo hat geschrieben:Lauflänge? Kriegswaffen? Wovon redet ihr hier? Steht doch ausdrücklich im Gesetz:
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schusswaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.

Gesamtlänge höchstens 60 cm ... Ganz einfach. Und für die konkrete Waffe spricht auch noch das Kaliber, was ein FFW Kaliber ist.


... deswegen schreibe ich ja im Konjunktiv, "wäre schwer zu erklären ...".

Hast recht, Lauflänge ist Quatsch, soll natürlich Gesamtlänge heißen!

Re: MKE T94

Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 17:36
von hasgunz
Scaar hat geschrieben:Auch wenn die MKE nach dem Umbau baugleich mit einer BT96 Austria wäre, wäre es immer noch eine MKE. Und die ist nunmal nicht eingestuft worden.

Die HK MP5 Pistole wird nicht als Kat B eingestuft werden, da wesentliche Bauteile denen der Vollautomatik-Version entsprechen. Zumindest wird das die Begründung der Behörde sein. Damit haben sie auch damals die Semi Auto Kriss Vector in der Pistolenversion abgewiesen.

Mir ist nicht bekannt, dass Verschlusskopf oder Lauf bei der SP5K austauschbar mit der vollauto Version sind.

Lg