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Re: Langwaffenaufbewahrung

Verfasst: Mi 15. Jun 2016, 16:32
von 75th
Ich finde es immer wieder interessant wie oft tausende Euro für Waffen und Zubehör ausgegeben werden aber bei der vernünftigen Verwahrung wird dann jeder Euro 10 mal umgedreht. Das ist wie die jungen Buben mit großen neuen Autos, die dann kein Geld haben sich vernünftige Reifen zu kaufen. Eigentlich grob Fahrlässig - aber jeder wie er meint.

Re: Langwaffenaufbewahrung

Verfasst: Mi 15. Jun 2016, 16:36
von aragorn
Was soll dran grob fahrlaessig sein? Schonmal mit dem Wort "Fahrlaessigkeit" auseinandergesetzt? Wenn nicht, solche Worte eher nicht verwenden.

Re: Langwaffenaufbewahrung

Verfasst: Mi 15. Jun 2016, 17:26
von panhandle
Klagenfurter44 hat geschrieben:
Daniel25 hat geschrieben:hallo leute....

Der Schrank entspricht den gesetzlichen Regelungen gemäß § 36 des aktuellen Waffengesetzes


hi....

aber hierbei ist zu beachten das damit der §36 aus dem DEUTSCHEN waffengesetz gemeint ist..... ja, die haben normierte standards für die verwahrung(svorschriften )....

näheres dazu dada...https://www.tresore.net/pdf/Waffengesetz.pdf

in oe sind ( noch ) keine normierungen diesbzgl. im waffg.

zur thematik generell.... a gscheiter schrank ist sicher nicht verkehrt..... aber jeder wie er will.

lg
willi

Re: Langwaffenaufbewahrung

Verfasst: Mi 15. Jun 2016, 19:26
von McMonkey
aragorn hat geschrieben:Was soll dran grob fahrlaessig sein? Schonmal mit dem Wort "Fahrlaessigkeit" auseinandergesetzt? Wenn nicht, solche Worte eher nicht verwenden.
@75th meinte wohl in diesen Zusammenhang die Fahrlässigkeit als Begriff der ökonomischen Analyse des Rechts. Somit hat er recht und du hast die Überleitung zur Verhaltensökonomik - Risikovermeidungskosten nicht verstanden ;)

Re: Langwaffenaufbewahrung

Verfasst: Mi 15. Jun 2016, 19:30
von aragorn
Wieso sollte er damit Recht haben? Mir desweiteren etwas zu unterstellen halte ich fuer unnoetig. Danke fuer den Beitrag.

Re: Langwaffenaufbewahrung

Verfasst: Mi 15. Jun 2016, 20:16
von rokomech
Ich habe für meine SV Flinte einen Ladenvollauszug im Kasten mit 4mm Blech rundum verstärkt und ein Zylinderschloss eingebaut, zum Teil verschweißt, zum Teil innen verschraubt.
Im "Anlassfall" bekomme ich so die Flinte innerhalb weniger Sekunden raus.
Dazu ist erst auf den zweiten Blick die Waffenverwahrung als solche zu erkennen.
Für die geplante Sportflinte kommt dann aber ein Waffenschrank in den Keller.

Re: Langwaffenaufbewahrung

Verfasst: Mi 15. Jun 2016, 20:34
von McMonkey
@aragon, du hast den Begriff Fahrlässigkeit im falschen linguistischen Kontext gesehen, darum war die Aussage von @75th richtig.

Ich hab dir nichts unterstellt, ich habe festgestellt. Ich habe auch eine nettes Smiley verwendet. Die haben den Nutzen dem Wort in Schrift einen unverkennbaren Ausdruck zu verleihen. Eigentlich reicht ja Geschriebenes aus, aber in der heutigen Zeit haben - anscheinend - selbst Smiley einen Interpretationsspielraum #verwundert schau#.

Also sei nicht gleich - und das ohne Grund - beleidigt. Wenn es hilft, ich entschuldige mich für meine Ausdrucksweise! Und ich verwende jetzt kein Smiley dafür, damit ich nicht missverstanden werde.

Re: Langwaffenaufbewahrung

Verfasst: Mi 22. Jun 2016, 10:41
von meshuggah
Ich hab jetz nicht alles gelesen aber bei Kat. B ist ein Zylinderschloss vorgeschrieben. Gewicht is egal, aber einen einfachen Blechspind wirst du befestigen müssen.
Einfach das Gewissen befragen.

Re: Langwaffenaufbewahrung

Verfasst: Mi 22. Jun 2016, 11:05
von panhandle
meshuggah hat geschrieben:...................aber bei Kat. B ist ein Zylinderschloss vorgeschrieben. Gewicht is egal,.........



hi...

...steht wo ?

lg
willi

Re: Langwaffenaufbewahrung

Verfasst: Mi 22. Jun 2016, 11:29
von gewo
meshuggah hat geschrieben:Ich hab jetz nicht alles gelesen aber bei Kat. B ist ein Zylinderschloss vorgeschrieben.


steht wo?

Re: Langwaffenaufbewahrung

Verfasst: Mi 22. Jun 2016, 11:36
von Myon
Steht natürlich nirgends wie wir alle wissen..... Oder doch nicht alle....

Re: Langwaffenaufbewahrung

Verfasst: Mi 22. Jun 2016, 12:44
von Martin P
meshuggah hat geschrieben:Ich hab jetz nicht alles gelesen aber bei Kat. B ist ein Zylinderschloss vorgeschrieben.


Oje, mein Kurzwaffentresor hat ein elektronisches Zahlenschloss und mein Langwaffentresor überhaupt nur ein Doppelbartschloss. Ist die sichere Verwahrung so überhaupt gegeben? :D

Re: Langwaffenaufbewahrung

Verfasst: Mi 22. Jun 2016, 13:22
von Rene357
naja ich glaub jeder sollte seinen krämpel so verwahren das die möglichkeit eines zugriffes durch jemand anderes nicht (leicht) möglich ist!!
ich glaub das ist nicht zu viel verlangt!!!!

Re: Langwaffenaufbewahrung

Verfasst: Mi 22. Jun 2016, 13:25
von BigBen
Rene357 hat geschrieben:naja ich glaub jeder sollte seinen krämpel so verwahren das die möglichkeit eines zugriffes durch jemand anderes nicht (leicht) möglich ist!!
ich glaub das ist nicht zu viel verlangt!!!!


Das bestreitet auch niemand, problematisch ist es nur wenn Leute hier konkrete absurde Anforderungen an die Aufbewahrung erfinden und so tun als ob das vorgeschrieben ist.

Re: Langwaffenaufbewahrung

Verfasst: Mi 22. Jun 2016, 13:50
von Stickhead
ACHTUNG! Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.


Hat das schon jemand gemacht?