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Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Di 6. Sep 2016, 11:20
von Maddin
BigBen hat geschrieben:Also mit Kabelschalter usw. wäre ich sehr vorsichtig, denn dadurch kann man es meiner Meinung sehr wohl als Gewehrscheinwerfer einstufen. Es geht nicht darum wofür es konkret verwendet wird, es geht darum wofür das Teil konzipiert ist und wie es vermarktet wird, und ein Scheinwerfer mit Montageringe, Kabelschalter usw. ist wohl keine Pistolenlampe.
Das wäre eine mögliche Interpretation. Allerdings wären ja so Systeme wie ein Roni (oder halt vergleichbare Modelle) genau für solche "Extras" geschaffen und da sprechen wir rechtlich von einer Kurzwaffe. Ob das dann ein Kriterium ist die Lampe als Gewehrscheinwerfer einzustufen naja... Ärgerlich dass es hier keine endgültige Klarheit gibt, wäre für viele sicher interessant wie man sieht.
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Di 6. Sep 2016, 11:32
von Promo
Lies doch einfach mal mein zweites Zitat aus dem Runderlass .. es gibt laut BMI drei Varianten von Gewehrscheinwerfern:
1. Wurde vom Hersteller so gebaut
2. Wurde von einer Privatperson zum Gewehrscheinwerfer umgebaut (zB mit Halterung)
3. Wurde am Gewehr montiert - wenn vielleicht auch nur mit Klebeband oder Gummiringerl..
Das hat rein gar nichts mit Roni oder sonstwas zu tun. Wenn du ein Licht mit Kabelschalter kaufst, was der Hersteller als "FOR RIFLE" bewirbt, hast du nen Gewehrscheinwerfer - egal ob du es auf der Glock oder auf deinem Fahrrad montierst.
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Di 6. Sep 2016, 11:37
von Phase_5
Fragt sich halt, wieso gerade der Kabelschalter den Unterschied macht. SCHEINWERFEN kann das Ding auch mit einem Druckschalter...
Womit wir wieder beim Anfangspunkt wären: Keine Rechtssicherheit in unserem Rechtsstaat. Die Behörde kann fröhlich interpretieren und vermuten.
Einen Gewehrscheinwerfer technisch zu definieren dürfte vermutlich eine Sache von 15 Minuten sein.
Aber das bleibt wohl fromme Hoffnung.
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Di 6. Sep 2016, 11:39
von Stickhead
Die fromme Hoffnung ist, dass bei § 17 Abs 1 Z 5 WaffG steht: "ersatzlos gestrichen".

Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Di 6. Sep 2016, 11:45
von Phase_5
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Di 6. Sep 2016, 11:57
von Stickhead
Ich glaub sowieso, dass diese "Vereinfachungen" nur Urban Legends sind

Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Di 6. Sep 2016, 12:01
von Paddy91
Was braucht man da heute definieren? Leuchtet das Ding ein Ziel aus Ja/Nein. Bei JA die 3 Punkte von Promo durchgehen. Alles was dann überbleibt räumst aus dem Langwaffenschrank raus. -> Rechtssicherheit.
Oder gibt es tragbare Laser die Lichtkegel >10cm produzieren?
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Di 6. Sep 2016, 12:14
von Wiseli
Paddy91 hat geschrieben:Oder gibt es tragbare Laser die Lichtkegel >10cm produzieren?
Jeder Laser mit einer Zerstreuungslinse vorne kann das, state of the art ist denke ich noch immer das da:
https://www.youtube.com/watch?v=RQKIU2h1dXY
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Mi 7. Sep 2016, 20:33
von Bluefish
Frei nach Brecht - "wenn Gesetze zu unsinnig sind, wird ignorieren zur Bürgerpflicht"
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Do 8. Sep 2016, 06:51
von BigBen
Bluefish hat geschrieben:Frei nach Brecht - "wenn Gesetze zu unsinnig sind, wird ignorieren zur Bürgerpflicht"
Auch mit Zitaten indirekt zu Gesetzesverstößen aufrufen bzw. diese zu legitimieren kann ich als Betreibes des Forums nicht so stehen lassen. Verwarnung an Bluefish.
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Do 8. Sep 2016, 08:11
von Wiseli
Kafkaesk

ists schon.
Max Muster schraubt einen 5 Watt Laser rauf auf sein AR15, so weit so gut.
Er oder die Zenzi-Tante oder sonstwer schraubt im Nachhinein eine Zerstreuungslinse auf den Laser und alle sind jetzt Gangster oder nur der Linsen-Operator?
Ist dann die ganze Waffe, der ganze Laser oder nur die EUR 5,- Linse verfallen?
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Do 8. Sep 2016, 08:21
von Stickhead
Dann hast du einen Gewehrscheinwerfer gebaut und das Ding ist illegal.
Wahrscheinlich der Laser und der Aufsatz. Aber im Prinzip ist es egal.
Man kann sich auf jeden Fall auf eine Prüfung der Verlässlichkeit (§§ 8, 25) bzw eventuell auch ein Waffenverbotsverfahren (§ 12) in Kombination mit einer Anzeige (§ 50) einstellen.
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Do 8. Sep 2016, 08:32
von GreaseMonkey
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Slicks sind legal, Autos und Straßen auch. Nur die Kombination halt nicht. Und der der die Straftat behegt hat dafür gerade zu stehen.
Kann man an der Stelle nicht einfach zu machen?
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Do 8. Sep 2016, 08:46
von Phase_5
GreaseMonkey hat geschrieben:Slicks sind legal, Autos und Straßen auch. Nur die Kombination halt nicht.
Du hast den Kern der Sache getroffen, aber den falschen Schluss gezogen. Bei Slicks und Auto ist es ganz klar.
Im Fall des Gewehrscheinwerfers ist es aber, wenn wir es mal am Autobeispiel weiterspinnen, in etwa so:
Grundsätzlich sind Slicks am Auto illegal. Zusätzlich ist auch der Besitz von Slicks für dein Auto illegal, wobei nicht ganz klar ist ob Semislicks auch schon illegal sind. Auch ist es nicht klar, ob es illegal ist, Slicks zu besitzen die für dein Go-Kart gedacht sind, aber auch auf dein Auto passen, überhaupt wenn beide die selbe Reifendimension haben mit dem selben Felgen-Lochkreis.
Jetzt ist die Sache nicht mehr so glasklar oder?
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Do 8. Sep 2016, 08:52
von Stickhead
Alles was als Umgehungsversuch gewertet werden kann, wird als Umgehungsversuch gewertet.
Für GreaseMonkey und mich scheint offenbar alles klar zu sein