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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 10:15
von gewo
HowlingWolf hat geschrieben:Nur der Vollständigkeit halber:

Sollte der Entwurf zum neuen Waffengesetz in seiner derzeitigen Form verabschiedet werden, wird ab 1.1.2019 die Wohnsitz-Behörde zuständig sein:

Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der Behörde des Erwerbers schriftlich anzuzeigen.

Das war vermutlich noch ein Relikt aus der Zeit vor dem ZWR.


das hauptproblem ist die zusammenlegung der diversen BHs in niederoesterrech und stmk
das dokumnet muss an die AUSSTELLENDE behoerde gesendet werden
wenn die ausstellende behoerde zb die BH wien umgebung war ... die gibts jetzt nimmer.... du musst also an alle vier neuen behoerden melden die jetzt im gebiet des ehemaligen wien-umgebung zustaneidig sind weil du ja ned weisst wo im dzt gemeindegebiet der damals bei der ausstellung gewohnt hat
und wennst an alle vier behoerden die melduengen schickst darfst davon ausgehen dass keine sich zustaendig fuehlt und es keine bearbeitet oder halt alle ....

aber alles mist

wohnsitzbehoerde ist besser

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 10:16
von gewo
HowlingWolf hat geschrieben:Entspricht dann aber nicht der (von brausi weiter oben richtig zitierten) aktuellen Gesetzeslage.

Siehe WaffG 1996 im RIS §28 Abs. 2


???

der gesetzestext im 28iger lautet:
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat.

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 10:26
von HowlingWolf
gewo hat geschrieben:
HowlingWolf hat geschrieben:Entspricht dann aber nicht der (von brausi weiter oben richtig zitierten) aktuellen Gesetzeslage.

Siehe WaffG 1996 im RIS §28 Abs. 2


???

der gesetzestext im 28iger lautet:
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat.


Eben. Im aktuellen Beispiel geht es ja darum, dass die BH Neunkirchen die ausstellende Behörde ist und die LPD Wien die aktuelle Wohnsitzbehörde:

Philipp181281 hat geschrieben:Kurze Frage:
Ich hab eine Waffe der Kat.B letzte Woche an einen netten Herrn wohnhaft in 1210 Wien verkauft.
WBK des Käufers ist aber von der BH Neunkirchen ausgestellt.

An wem muss ich jetzt die Meldung schicken? LPD Wien oder BH Neunkirchen?

Vielen Dank für die Hilfe!
Philipp


PS: Dieser Post von mir war auf mighty bezogen, du bist mir da dazwischengerutscht:

HowlingWolf hat geschrieben:Entspricht dann aber nicht der (von brausi weiter oben richtig zitierten) aktuellen Gesetzeslage.

Siehe WaffG 1996 im RIS §28 Abs. 2

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 11:39
von gewo
ja wie gesagt

es ist gt dass es geaednert wird

ich hatte schon vielfach diskussionen mit waffenbehoerden deshalb die wollten dass gleich an die beherde der wohnsitzadresse gesendet wird
was dzt schlichtweg rechtswidrig ist ..

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Mi 28. Nov 2018, 11:14
von eXo
Liebe Gemeinde,

ich darf dieses Thema kurz aufrollen.

Habe persönlich vor meine FFW auf den Schwager zu übertragen aus dem Grund da er noch einen Platz hat und ich mir eine weitere Waffe anschaffen möchte und diese bis zur Erweiterung bei ihm Parken möchte.

Das Formular für die Überlassung der Schusswaffe wurde ja auf Seite 1 verlinkt https://waffg.info/files/28WaffG.pdf
Nun die eigentliche Frage:

Muss bei der Meldung an die BH meines Schwagers und meiner BH auch ein Kaufvertrag mitgesendet werden? oder reicht dieses Formular für die Ummeldung?

Natürlich wäre in meinen Anliegen ein Kaufvertrag ja eine reine Lüge.

Vielen Dank im vorraus für die Antworten :at1:

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Mi 28. Nov 2018, 11:19
von HowlingWolf
eXo hat geschrieben:Muss bei der Meldung an die BH meines Schwagers und meiner BH auch ein Kaufvertrag mitgesendet werden? oder reicht dieses Formular für die Ummeldung?


Das Formular alleine reicht. Es geht ja nur darum, wer über die Waffe verfügt. Es heißt ja auch "Überlassung" und nicht "Verkauf"... ;)

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Mi 28. Nov 2018, 11:43
von eXo
HowlingWolf hat geschrieben:
eXo hat geschrieben:Muss bei der Meldung an die BH meines Schwagers und meiner BH auch ein Kaufvertrag mitgesendet werden? oder reicht dieses Formular für die Ummeldung?


Das Formular alleine reicht. Es geht ja nur darum, wer über die Waffe verfügt. Es heißt ja auch "Überlassung" und nicht "Verkauf"... ;)



Danke schön ! :at1:
Die weitere Frage wurde ja oben schon von Gewo beantwortet das ich ohne Probleme die Überlassungsbescheinigung ausfüllen kann und mit diesem Datum auch gleich eine Neue Waffe anschaffen kann, die Bescheinigung aber erst paar Tage später an die BH senden kann.

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 18:32
von JollyJumper
Wie macht ihr das mit dem Verkauf von Privat zu Privat, also vom Ablauf her? Ich habe eine Kat.B auf Waffengebraucht inseriert. Lasst ihr euch erst irgendwas schicken oder gebt ihr direkt eure Adresse raus? Und stellt ihr dann die Frau mit der Schrotflinte ins Nachbarzimmer wenn der Interessent kommt? :lol: Ist halt etwas ungewöhnlich so eine Waffe zu verkaufen beim ersten mal...

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 18:49
von aragorn
Du musst dein gegenüber eben telefonisch einschätzen und dann eben machen oder die Finger davon lassen.

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 19:07
von Steppenwolf
Gute Frage die absolut berechtigt ist Jolly Jumper!

Hab damals meine Flinte auf waffengebraucht verkauft. Habe mich vorher beim gegenüberliegenden Geschäft mit dem Herren (nicht im Geschäft) getroffen und mich mit ihm unterhalten und den Ausweis (den ich im übrigen Fotografiert habe) zeigen lassen.

Dannach, als ich einen guten Eindruck hatte, bin ich mit ihm in meine Wohnung gegangen wo wir das Geschäft im Vorzimmer gemacht haben.

Bei Kat B würde ich mir mit sicherheit vorm Geschäft die WBK/WP zeigen lassen...mehr kannst eh scho ned tun.

Oder du machst es direkt über deinen Büchsenmacher wobei du ca. 20% Abschlag für die Transaktion einkalkulieren musst.

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 19:25
von Markus_H
JollyJumper hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 18:32 Wie macht ihr das mit dem Verkauf von Privat zu Privat, also vom Ablauf her? Ich habe eine Kat.B auf Waffengebraucht inseriert. Lasst ihr euch erst irgendwas schicken oder gebt ihr direkt eure Adresse raus?
Sowas mache ich am liebsten am Schießstand. Man ist auf neutralen Boden, es sind andere Menschen anwesend, ein Testschießen kann man auch gleich abhalten und wenn ein Lokal dabei ist gleich noch ein bisschen plaudern.

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 19:29
von McMonkey
Regel Nr.1 - beim Lesen von Antworten oder Korrespondenz, zwischen den Zeilen lesen.

Regel Nr.2 - nur wer dir die Tel.Nr. anbietet kommt schon mal eine Runde weiter.

Regel Nr.3 - zuhören, wenn dein Telefonkandidat spricht. Hör nicht auf das was er redet, sondern auf das was er nicht ausspricht.

Regel Nr.4 - wenn du dir nicht sicher mit dem Käufer bist, dann lass es und hab auch die Eier ihm das zu sagen.

Jeder Verkäufer bekommt den Käufer den er verdient. Es ist und bleibt ein Blindflug, vor dem man sich aber nicht fürchten muß.

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 21:59
von aragorn
Steppenwolf hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 19:07 Gute Frage die absolut berechtigt ist Jolly Jumper!

Hab damals meine Flinte auf waffengebraucht verkauft. Habe mich vorher beim gegenüberliegenden Geschäft mit dem Herren (nicht im Geschäft) getroffen und mich mit ihm unterhalten und den Ausweis (den ich im übrigen Fotografiert habe) zeigen lassen.

Dannach, als ich einen guten Eindruck hatte, bin ich mit ihm in meine Wohnung gegangen wo wir das Geschäft im Vorzimmer gemacht haben.

Bei Kat B würde ich mir mit sicherheit vorm Geschäft die WBK/WP zeigen lassen...mehr kannst eh scho ned tun.

Oder du machst es direkt über deinen Büchsenmacher wobei du ca. 20% Abschlag für die Transaktion einkalkulieren musst.
:D Da muss ich schon lachen. Viele schlechte Erfahrungen gemacht? Hat irgendjemand anderes negative Erfahrungen gemacht?

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 04:47
von Kapselpracker
Markus_H hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 19:25 ...
Sowas mache ich am liebsten am Schießstand. Man ist auf neutralen Boden, es sind andere Menschen anwesend, ein Testschießen kann man auch gleich abhalten und wenn ein Lokal dabei ist gleich noch ein bisschen plaudern.
Genau so und nicht anders.

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 06:21
von Balistix
Bis dato hatte ich anscheinend Glück. Ich hab mich meist mit den Interessenten bei ihnen oder mir zuhause getroffen, nach kurzem E-Mail Verkehr vorher. Hat immer gepasst, alle freundlich und anständig.