So, vorerst mal danke an alle, ich Dummkopf dachte es gibt auf die Frage eine Ja/Nein Antwort.
Ich weiß das ich einfach getrennt Verwahren kann, es gehr hier mehr um die Theorie, Rechtssicherheit und das Prinzip.
Hab mittlerweile zusätzlich zur LPD noch mit Schießtrainer, dem Waffenhändler und anderen Schützen gesprochen und es is wie's is.
- Bei einem Paar (unverheiratet) war gemeinsame Verwahrung eine Minute ein Problem, aber nur bis zur WBK des Partners der bei der Kontrolle zu gegen war.
- Bei vielen Paaren (unverheiratet) wurde die Zuverlässigkeit angezweifelt und das waffenrechtliche Dokument war weg.
- Waffenhändler rät zur getrennten Verwahrung (wie auch hier, aber wer will schon Kundschaft verlieren

)
- Die LPD will nix konkretes sagen weils keine Präzedenz gibt, keine erzeugen will, is aber nit per se dagegen
- Aufgrund des Runderlasses des BMI gilt halt für die Rechssprechung "Eheleute" als maßgebend
- Es macht null Sinn zwischen Ehe und Lebensgemeinschaft zu unterscheiden da man wohl von einer gleichwertigen Vertrauensbasis ausgehen kann.
- Zwei Personen mit Waffenrechtlichen Dokumenten sollte das selbe Vertrauen zu Teil werden
Also, quasi Ermessenssache außer man hat ne Heiratsurkunde.
Als jammernder Österreicher, der weder den Atem hat juristische Kriege zu gewinnen, noch seine WBK riskieren will kann ich mich quasi eh nur ducken.
Wird halt vorerst ein Waffenschrank für Kat.B LW+FFW und für die FFW der Holden einfach ein Möbelsafe oben drauf geschraubt.
Und wenn wir mehr Platz brauchen und/oder uns keinen weiteren Waffenschrank leisten können, heiraten wir eben - fürs Hobby muß man bereit sein Opfer zu bringen!
