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Re: Munition im Auto verwahren?
Verfasst: Di 20. Feb 2018, 19:40
von Glock1768
Ich schätze, ob die beim Transport andere Sicherheitsbestimmungen haben als wir Sportschützen.
Denn wenn die das Auto verlassen um ein Paket dem Kunden zu übergeben, dann bleiben die anderen Pakete (und damit eben auch Waffen, Munition) auch alleine im Auto zurück.
Wäre gemäß waffg verboten!
Re: Munition im Auto verwahren?
Verfasst: Di 20. Feb 2018, 19:41
von CROY
die Zusteller wissen ja gar nicht, was sie liefern.....
Re: Munition im Auto verwahren?
Verfasst: Di 20. Feb 2018, 19:47
von gewo
Glock1768 hat geschrieben:Denn wenn die das Auto verlassen um ein Paket dem Kunden zu übergeben, dann bleiben die anderen Pakete (und damit eben auch Waffen, Munition) auch alleine im Auto zurück.
Wäre gemäß waffg verboten!
nein
ist nicht verboten
weil das wafg nicht fuer zusteller gilt
vgl. WaffG § 46 Abs 2
§ 46. Dieses Bundesgesetz gilt nicht
.....
2. für die Beförderung oder Aufbewahrung von Waffen und Munition
a) durch öffentliche Einrichtungen, denen die Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern obliegt, und
b) durch Unternehmungen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften zur Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern befugt sind.
...
Re: Munition im Auto verwahren?
Verfasst: Di 20. Feb 2018, 19:48
von Glock1768
Ah, danke ... Wieder was gelernt ...
Re: Munition im Auto verwahren?
Verfasst: Di 20. Feb 2018, 19:50
von Glock1768
CROY hat geschrieben:die Zusteller wissen ja gar nicht, was sie liefern.....
Schon richtig ... Aber die Wahrscheinlichkeit, dass in so einem Bus Wertgegenstände transportiert werden und die Gefahr eines Einbrüchen ist schon größer als in einem Pkw.
Trotzdem dürfen wir Kat b nicht im Auto lassen
Also nur im Vergleich der einbruchswahrscheinlichkeit
Re: Munition im Auto verwahren?
Verfasst: Di 20. Feb 2018, 20:03
von gewo
Glock1768 hat geschrieben:Ah, danke ... Wieder was gelernt ...
interessanterweise ist dieser personenkreis vollstaendig vom WaffG ausgenommen
und somit auch zB von den bestimmungen zur ein- aus und durchfuhr oder vom fuehren einer waffe
haendler sind ja auch vom waffengesetz ausgenommen, allerdings ist diese ausnahme eingeschraenkt auf
"...des Erwerbes, Besitzes, der Einfuhr und der Verwahrung von Waffen und Munition..."
ob das so gewollt ist?
Re: Munition im Auto verwahren?
Verfasst: Di 20. Feb 2018, 20:58
von Wulpe
Nach §47 WaffG dürfte ein Waffenhändler also seinen 15jährigen Lehrling mit einem Rucksack voller (geladener?) Faustfeuerwaffen zum Schießstand schicken?
Re: Munition im Auto verwahren?
Verfasst: Di 20. Feb 2018, 21:03
von gewo
Wulpe hat geschrieben:Nach §47 WaffG dürfte ein Waffenhändler also seinen 15jährigen Lehrling mit einem Rucksack voller (geladener?) Faustfeuerwaffen zum Schießstand schicken?
nein
denn sie dürfen nicht geladen sein
denn von den bestimmungen zum fuehren sind haendler nicht ausgenommen
dazu braeuchte er einen waffenpass
ansonsten ja, wenn er ein lehrling ist (lehr- oder ausbildungsverhaeltnis)
wenn er kein lehrling ist gilt das allgemeine alterslimit von 18 jahren
der 16jaehrige fahrradbote duerfte offenbar aber eine kiste glocks zustellen ....
durch die ausnahme vom kompletten waffengesetz wuesste ich nicht wo hier ein alterslimit herkommen sollte
gesetzt halt
Re: Munition im Auto verwahren?
Verfasst: Di 20. Feb 2018, 23:16
von Promo
cool, dann melde ich gleich morgen ein Transportgewerbe an und stelle mir einen Dauerauftrag für den täglichen Transport von Maschinenpistolen aus ....
Re: Munition im Auto verwahren?
Verfasst: Di 20. Feb 2018, 23:24
von gewo
Promo hat geschrieben:cool, dann melde ich gleich morgen ein Transportgewerbe an und stelle mir einen Dauerauftrag für den täglichen Transport von Maschinenpistolen aus ....
noe
ausnahme vor der KMV hast ja ned
nur ausnahme vom gesamten WaffG
bist also bessergestellt aus zb ein waffenhaendler oder diplomat ...
Re: Munition im Auto verwahren?
Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 12:55
von Promo
Nun, der § 18 gilt ja für Versandunternehmen auch nicht, daher fallen diese nicht unter die Erwerbsvorschriften..
Edit: ich weiß, dass wir schon viele Hirnspinnereien hier machen, aber der § 46 Z. 2 lit. b besagt ja zur Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern - ich nenne es also mal den Bankschließfachparagraphen, weil die Bank ja Waffen einlagern kann. Wenn ich aber selbst sowas anmelde, wäre ich vom gesamten WaffG ausgenommen - damit zB auch vom § 18 Z. 1 (Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.)
Re: Munition im Auto verwahren?
Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 14:41
von gewo
Promo hat geschrieben:... Wenn ich aber selbst sowas anmelde, wäre ich vom gesamten WaffG ausgenommen - damit zB auch vom § 18 Z. 1 (Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.)
nunja
kleintransport und warenlogistik ist ein reines anmeldegewerbe ...

Re: Munition im Auto verwahren?
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 23:19
von CROY
was dürfen den waffenhändler, munition im auto verwahren? waffen im auto verwahren ? wo steht das alles ? gibts dazu infos welche paragraphen ? Dürfen mitarbeiter (putzfrau) eines waffenhändler zugriff zu muniton / waffen haben ?
Re: Munition im Auto verwahren?
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 23:26
von gewo
CROY hat geschrieben:was dürfen den waffenhändler, munition im auto verwahren? waffen im auto verwahren ? wo steht das alles ? gibts dazu infos welche paragraphen ? Dürfen mitarbeiter (putzfrau) eines waffenhändler zugriff zu muniton / waffen haben ?
was ist der hintergrund deiner frage?
Re: Munition im Auto verwahren?
Verfasst: Mo 26. Feb 2018, 23:31
von CROY
weil du geschrieben hast:
interessanterweise ist dieser personenkreis vollstaendig vom WaffG ausgenommen
wie kann das sein ? muss ein waffenhändler nicht auch eine besitzkarte/pass haben - wie schauts mit psycho-gutachte etc aus ?
wo steht, dass ein händler ausgenommen vom waffgesetz ist - ich nehem an du kennst dich da aus, du bist ja händler, oder