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Re: Verwahrung Repetiergewehr

Verfasst: So 4. Mär 2018, 11:49
von piefke
Nur mal am Rande.
Der wilderer von annaberg hatte ja gut 150 kat c waffen im keller angesammelt die aus jagdhütteneinbrüchen stammten. Sicherlich gab es da keine Waffenschränke in der mehrzahl der Fälle. Mag sein das die noch nicht alle im zwr gemeldet waren in der damaligen zeit, aber grundsätzlich werden die gestohlen gemeldet worden sein oder es bestand auch die Möglichkeit der Behörden in einem lokalen umkreis in den waffenbüchern zu forschen. Gab es da einen Prozess wo jmd. Ein waffenverbot bekommen hat und/oder die wbk/wp entzogen worden ist?
Ich habe nichts gelsen. D.h. eine verwahrung ein einem wald im eichenschrank ist ok, und bei mir zuhause nicht?

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Verfasst: So 4. Mär 2018, 12:07
von blackscorpi
Martin P hat geschrieben:
Veridian hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:
Was ist daran falsch?


Nichts, das ist durchaus legitim.
Und wir können froh sein dass uns keine Sicherheitsklassen vorgeschrieben werden.
Aber einen Safe den man mit einem einfachen Werkzeug (welches bei Einbrüchen ohnehin am Mann ist) "öffnen" kann an der Wand zu verankern finde ich etwas lächerlich.
Klar, für gewisse Vorgaben können die Schützen nichts, aber der Sinn dahinter erschließt sich vielen nicht (wie in so vielen anderen Waffenrelevanten Bereichen).

LG
Chris


Der Grund, warum sich das empfiehlt, liegt in der entsprechenden Judikatur des VwGH:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 9961218X02
Eine Sicherheitswohnungstüre im 3ten Stock stellt auch eine Schwierigkeit dar...

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Re: Verwahrung Repetiergewehr

Verfasst: So 4. Mär 2018, 12:21
von Veridian
blackscorpi hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:
Veridian hat geschrieben:
Nichts, das ist durchaus legitim.
Und wir können froh sein dass uns keine Sicherheitsklassen vorgeschrieben werden.
Aber einen Safe den man mit einem einfachen Werkzeug (welches bei Einbrüchen ohnehin am Mann ist) "öffnen" kann an der Wand zu verankern finde ich etwas lächerlich.
Klar, für gewisse Vorgaben können die Schützen nichts, aber der Sinn dahinter erschließt sich vielen nicht (wie in so vielen anderen Waffenrelevanten Bereichen).

LG
Chris


Der Grund, warum sich das empfiehlt, liegt in der entsprechenden Judikatur des VwGH:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 9961218X02
Eine Sicherheitswohnungstüre im 3ten Stock stellt auch eine Schwierigkeit dar...

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Genau meine Rede.
Für Kat C und D ist das absolut ausreichend.
Bei Kat A und B siehts ja sowieso anders aus.

LG
Chris

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Verfasst: So 4. Mär 2018, 13:11
von gewo
piefke hat geschrieben:Nur mal am Rande.
Der wilderer von annaberg hatte ja gut 150 kat c waffen im keller angesammelt die aus jagdhütteneinbrüchen stammten. Sicherlich gab es da keine Waffenschränke in der mehrzahl der Fälle. Mag sein das die noch nicht alle im zwr gemeldet waren in der damaligen zeit, aber grundsätzlich werden die gestohlen gemeldet worden sein oder es bestand auch die Möglichkeit der Behörden in einem lokalen umkreis in den waffenbüchern zu forschen. Gab es da einen Prozess wo jmd. Ein waffenverbot bekommen hat und/oder die wbk/wp entzogen worden ist?
Ich habe nichts gelsen. D.h. eine verwahrung ein einem wald im eichenschrank ist ok, und bei mir zuhause nicht?


es gibt und gab zu diesem kriminalfall keinerlei verfahren

boese zungen behaupten vor allem deshalb weil die verwendete kat A maschinenpistole aus behoerdenbestaenden gestammt hat ...

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Verfasst: So 4. Mär 2018, 13:12
von gewo
Veridian hat geschrieben:
blackscorpi hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:
Der Grund, warum sich das empfiehlt, liegt in der entsprechenden Judikatur des VwGH:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 9961218X02
Eine Sicherheitswohnungstüre im 3ten Stock stellt auch eine Schwierigkeit dar...

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Genau meine Rede.
Für Kat C und D ist das absolut ausreichend.
Bei Kat A und B siehts ja sowieso anders aus.

LG
Chris


nein, fuer kat B sieht es auch nicht anders aus

versperrtes behaeltnis welches befestigt sein muss wenn es so leicht ist dass man es transportieren kann

und ja das hat sinn
es geht zb um trickdiebstahl ect

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Verfasst: So 4. Mär 2018, 14:37
von Scout17
@gewo
Frage: Ich habe meine Gewehre B und C in einem Waffenschrank(Hornbach 130€ ca), der in einem sehr großen versperrbarem Kasten (400/58/220) drinnen ist. Muss jetzt der Waffenschrank noch zusätzliche an der Wand festgeschraubt werden oder reicht das so?

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Verfasst: So 4. Mär 2018, 14:57
von burggraben
cas81 hat geschrieben:
Exitus hat geschrieben:Elektronisches Schloss :mrgreen:
Mhm, bis die Batterie leer wird und spätestens dann bist beim Schlüsseltheater. Die Lösung heisst: Zahlenschloss.

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Es gibt auch elektronische Schlösser die keinen Notschlüssel haben und wo die Batterien von außen zum tauschen sind ohne den Tresor zu öffnen. Dadurch braucht man sich um die sichere Verwahrung des Notschlüssels keine Sorgen machen, muss aber die Bohrmaschine rausholen wenn die Elektronik mal versagen sollte.
Beispiel: https://www.burg.biz/p/tresor-safe/waffenschrank-rs17/
Bild

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Verfasst: So 4. Mär 2018, 15:13
von gewo
Scout17 hat geschrieben:@gewo
Frage: Ich habe meine Gewehre B und C in einem Waffenschrank(Hornbach 130€ ca), der in einem sehr großen versperrbarem Kasten (400/58/220) drinnen ist. Muss jetzt der Waffenschrank noch zusätzliche an der Wand festgeschraubt werden oder reicht das so?


nein wenn der grosse kasten versperrt ist

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Verfasst: So 4. Mär 2018, 15:20
von Scout17
Super, danke für die schnelle Rückmeldung.

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Verfasst: So 4. Mär 2018, 15:51
von Wulpe
gewo hat geschrieben:[
boese zungen behaupten vor allem deshalb weil die verwendete kat A maschinenpistole aus behoerdenbestaenden gestammt hat ...


Keine Sorge, das Abwehramt ermittelt eh seit vier Jahren, wie ein Stg77, welches im Heereslogistikzentrum vernichtet wurde (am Papier), beim Wilderer landete. Böse Zungen reden von Zusatzeinkommen am Schwarzmarkt. Ich habe vollstes Vertrauen in die Behörden und bin mir sicher, wir können jede Stunde mit Aufklärung rechnen :lol: :lol: :lol:

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Verfasst: So 4. Mär 2018, 18:35
von HowlingWolf
burggraben hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:
Exitus hat geschrieben:Elektronisches Schloss :mrgreen:
Mhm, bis die Batterie leer wird und spätestens dann bist beim Schlüsseltheater. Die Lösung heisst: Zahlenschloss.

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Es gibt auch elektronische Schlösser die keinen Notschlüssel haben und wo die Batterien von außen zum tauschen sind ohne den Tresor zu öffnen. Dadurch braucht man sich um die sichere Verwahrung des Notschlüssels keine Sorgen machen, muss aber die Bohrmaschine rausholen wenn die Elektronik mal versagen sollte.
Beispiel: https://www.burg.biz/p/tresor-safe/waffenschrank-rs17/


Oder das Beste aus beiden Welten:
https://lock4safe.com/duet-home2/
Bild
Ist ein elektronisches Schloss mit Batterie im externen Bedienteil und gleichzeitig ein mechanisches 4-Scheiben Kombinationsschloss. Ist also im Normalbetrieb sehr benutzerfreundlich und geht auch nach einem EMP/Sonnensturm/<Katastrophe nach Wahl>/einfacher Elektronikdefekt noch mechanisch auf.

Einziger Nachteil: Hat zwar das Standard-Lochbild, ist aber um wenige Millimeter dicker als ein Standard-Schloss. Die Tür-Rückwand baucht dann unter Umständen etwas aus (ratet mal, warum ich das weiß...).

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Verfasst: Mo 5. Mär 2018, 03:06
von burggraben
Interessantes Teil.