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Re: Loomis als arbeitgeber - erfahrungen ?
Verfasst: Do 15. Mär 2018, 14:25
von JägerausSalzburg
aragorn hat geschrieben:JägerausSalzburg hat geschrieben:Nachdem ich mich vor Jahren selbst genau deswegen darüber rechtlich beraten ließ: Die "Tätigkeit" bezieht sich eindeutig auf die "Tätigkeit" und nicht auf die Freizeit dazwischen
Du kannst den Rechtsbeistand Kübeln und falls Du Dir rechtsberatung bezahlt hast, das Geld ggf zurückholen.
Hättest du da ein Passus, aus dem WaffG? Thx
Re: Loomis als arbeitgeber - erfahrungen ?
Verfasst: Do 15. Mär 2018, 14:51
von Bourne
JägerausSalzburg hat geschrieben:aragorn hat geschrieben:JägerausSalzburg hat geschrieben:Nachdem ich mich vor Jahren selbst genau deswegen darüber rechtlich beraten ließ: Die "Tätigkeit" bezieht sich eindeutig auf die "Tätigkeit" und nicht auf die Freizeit dazwischen
Du kannst den Rechtsbeistand Kübeln und falls Du Dir rechtsberatung bezahlt hast, das Geld ggf zurückholen.
Hättest du da ein Passus, aus dem WaffG? Thx
§ 21 WaffG Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpaß(4) Wird ein Waffenpaß nur im Hinblick auf die besonderen Gefahren ausgestellt, die bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auftreten, so hat die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen Vermerk im Waffenpaß so zu beschränken, daß die Befugnis zum Führen erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit künftig nicht mehr ausüben will oder darf. Tritt dies ein, so berechtigt ein solcher Waffenpaß nur mehr zum Besitz der Waffen im bisherigen Umfang; einer gesonderten Rechtfertigung bedarf es hierfür nicht.
Re: Loomis als arbeitgeber - erfahrungen ?
Verfasst: Do 15. Mär 2018, 20:56
von gewo
JägerausSalzburg hat geschrieben:aragorn hat geschrieben:JägerausSalzburg hat geschrieben:Nachdem ich mich vor Jahren selbst genau deswegen darüber rechtlich beraten ließ: Die "Tätigkeit" bezieht sich eindeutig auf die "Tätigkeit" und nicht auf die Freizeit dazwischen
Du kannst den Rechtsbeistand Kübeln und falls Du Dir rechtsberatung bezahlt hast, das Geld ggf zurückholen.
Hättest du da ein Passus, aus dem WaffG? Thx
warum sollte sowas im waffg stehen?
das findest du im RIS
es gibt urteile dazu
sind aber schon aelter
versuchs mal um das jahr 2005 herum ....
da ist zb einer:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0131128X00ps:
vom wem lasst dich du normal so beraten?
von einem polizisten?
wenn ja dann vergiss das
warum sollten die juristische details zur judikatur kennen?
das ist nicht deren aufgabe
Re: Loomis als arbeitgeber - erfahrungen ?
Verfasst: Di 20. Mär 2018, 20:13
von Alex87
Also um auf deine Frage bezüglich Loomis zu zurück zu kommen. Ich habe 2012 bei Loomis gearbeitet und kann dir nur sagen, dass du erstens nichts verdienst.
Zweitens, deinen Stunden nachlaufen musst um deine geleisteten Stunden abgegolten zu bekommen.
Drittens, war der Chef damals ein Vollidiot und WP bekommst du frühestens nach 6 Monaten und ist keine Pflicht, so lange einer von Beiden scharf bewaffnet ist
Viertens, wenn du Bankomaten befüllst musst du immer zu Zweit sein und da wirst du öfters mit Kollegen zusammen fahren, die vl. nicht so gut leiden kannst und da können sich die Dienste sehr in die Länge ziehen.
Am liebsten waren mir immer die Dienste wo du die Bankomaten bewachst für die Techniker, welche das Gerät reparieren. War sehr interessant und man ist alleine unterwegs

Also ich kann die Firma absolut nicht weiterempfehlen.
Lg Alex
Re: Loomis als arbeitgeber - erfahrungen ?
Verfasst: Di 20. Mär 2018, 20:27
von 0riginal_Tiroler
Danke für die info
Alles in allem ernüchternd, 1 simple frage, 33 antworten und 2 davon sind brauchbar

wen interessierts jetzt mit dem wp no ? Immerhin wurde das vermeintlich geklärt... Mehr od weniger

Ja, ist aufs forum bezogen

Re: Loomis als arbeitgeber - erfahrungen ?
Verfasst: Di 20. Mär 2018, 20:40
von Alex87
0riginal_Tiroler hat geschrieben:Danke für die info
Alles in allem ernüchternd, 1 simple frage, 33 antworten und 2 davon sind brauchbar

wen interessierts jetzt mit dem wp no ? Immerhin wurde das vermeintlich geklärt... Mehr od weniger

Ja, ist aufs forum bezogen

Sorry für den letzten Punkt, das war nicht gerade sehr deutsch von mir.

Re: Loomis als arbeitgeber - erfahrungen ?
Verfasst: Di 20. Mär 2018, 21:22
von Mindfreeq
0riginal_Tiroler hat geschrieben:Danke für die info
Alles in allem ernüchternd, 1 simple frage, 33 antworten und 2 davon sind brauchbar
Und beide Antworten unterscheiden sich grundlegend von einander

Re: Loomis als arbeitgeber - erfahrungen ?
Verfasst: Di 20. Mär 2018, 21:34
von 0riginal_Tiroler
Allerdings

Hab aber erst kürzlich mit einem loomisarbeiter in der bank wo ich geld abhob geredet (hat sich grad megagut getroffen, der da, sonst niemand - is so eine SBfilliale) dann hab ich mal kurz gefragt - is ziemlich wie antwort 2 ausgefallen
