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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 22:07
von burggraben
Gute elektronische Schlösser haben auch eine "tamper detection", sprich es wird klar erkennbar angezeigt wenn mehrere falsche Versuche hintereinander stattgefunden haben. Spätestens nach der ersten Knackversuch-Session ist man damit informiert was abgeht wenn man nicht daheim ist.

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 22:20
von Heinzelmaennchen
Habs aus interesse bei meinem nicht so billigen comsafe tresor versucht. Da kann ich bis zu 9 stellen programmieren. Nach weingen versuchen widr die sperrzeit immer länger... brut force attake somit nicht möglich.
Wie auch immer, hoffentlich haut ein potentieller bösewicht das tastenfeld ned kaputt,..kein notschlüssel vorhanden :o

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 23:10
von zeroflow
§ 16b WaffG
...sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.

§ 3. 2te WaffV
(1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.


Wie immer ist zumutbar das Zauberwort.

Ein Safe mit Zahlencode ist definitiv zumutbar. Und selbst bei brute force darf man nicht vergessen dass es vl in solchen Fällen schneller wäre einfach den Safe aufzuflexen bzw die Wand an der er befestigt ist "schnell" mit der Hilti zu bearbeiten.

Ich würde hier bei einem Safe im Wohnraum nicht erwarten dass ein Angreifer tagelang Zeit hat Codes zu probieren.

Sowas wird vl eher interessant sollte jemand auf die Idee kommen Waffen im Ferienhaus zu lagern damit man in den Urlaub nicht immer eine mitnehmen muss und der Safe steht jeweils 6 Monate alleine :o

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Do 12. Apr 2018, 01:24
von FFWGK
zeroflow hat geschrieben:Ich würde hier bei einem Safe im Wohnraum nicht erwarten dass ein Angreifer tagelang Zeit hat Codes zu probieren

Ging eher um "Kevin allein zuhaus"

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Do 12. Apr 2018, 07:49
von zeroflow
Auch da stellt sich die Frage wie viel man kann und muss.

Ist das realistische Szenario eher "Kevin will seinen Kumpels das coole Schießeisen von Papa zeigen" oder stattdessen "Kevin setzt sich für 8 Stunden vor den Safe und probiert Codes aus" ?

Szenario 2 können Hoplophobier natürlich endlos ausdehnen...

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Do 12. Apr 2018, 09:40
von FFWGK
Genau um Nr 2 ging es mir. Wäre nämlich in ein paar h erledigt. Zum Glück sperrt aber selbst ein Billigstsafe nach falscher Codeeingabe...

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Do 12. Apr 2018, 09:52
von Wulpe
Aus der Praxis darf ich berichten, dass ich ein vierstelliges Fahrradschloß nach fünf Stunden offen hatte 8-)

Da elektronische Schlösser aber Fehlversuche begrenzen, kann es zu anderen Problemen kommen:

http://www.maclife.de/news/mutter-laess ... 01018.html

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Do 12. Apr 2018, 10:40
von FFWGK
reload-smile
und 10 Zeichen

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Do 12. Apr 2018, 10:57
von oJo
Wulpe hat geschrieben:Aus der Praxis darf ich berichten, dass ich ein vierstelliges Fahrradschloß nach fünf Stunden offen hatte 8-)

Da elektronische Schlösser aber Fehlversuche begrenzen, kann es zu anderen Problemen kommen:

http://www.maclife.de/news/mutter-laess ... 01018.html

Da hast du aber was ordentlich falsch gemacht, denn es gibt eigentlich keine mechanischen Kombinationsschlösser, die man nicht auf Grund mechanischer Gegebenheiten knacken kann, ganz ohne brute-force aller Kombinationen.

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Do 12. Apr 2018, 11:20
von Wulpe
oJo hat geschrieben:[
Da hast du aber was ordentlich falsch gemacht, denn es gibt eigentlich keine mechanischen Kombinationsschlösser, die man nicht auf Grund mechanischer Gegebenheiten knacken kann, ganz ohne brute-force aller Kombinationen.


Samstag Nachmittag habe ich Zeit für deine Vorführung... :mrgreen:

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Do 12. Apr 2018, 11:45
von FFWGK
Das muss er sich um die kranke Katze kümmern...

Re: Verwahrung von Feuerwafe/Gesetz

Verfasst: Do 12. Apr 2018, 14:18
von GreaseMonkey
gewo hat geschrieben:Wenn eine mind. Durchschnittlich3 aussensicherung vorhanden ist und es keine besonderen Gefährdungsumstände fuer den verwahrungsort gibt dann reicht jede Art von ernsthaftem versperrten behaeltnis
Es ist in diesem Fall auch zb ein versperrter Blechschild oder ein versperrter Holzkasten Ausreichend


Gedankenspiel:
Was für ein Behältnis wäre dann erforderlich wenn zB garkeine Aussensicherung vorhanden ist. Oder der versperrte Schrank in einer (Schlüsseldienst) Werkstatt steht, also sämtliches Werkzeug neben liegt und Lärm nicht sofort verdächtig wäre? Banktresor?

Oder ist eine Lagerung ohne Außensicherung nie zulässig?

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 06:03
von T0M
Wulpe hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:[
Da hast du aber was ordentlich falsch gemacht, denn es gibt eigentlich keine mechanischen Kombinationsschlösser, die man nicht auf Grund mechanischer Gegebenheiten knacken kann, ganz ohne brute-force aller Kombinationen.


Samstag Nachmittag habe ich Zeit für deine Vorführung... :mrgreen:

Also ich weiss zar nicht, ob neue Zahlenschlösser viell. eine zusätzliche teure Sicherung (Kupplung oder so) haben könnten, aber aufgrund der Toleranzen "Hängt" es immer nur an einer Ziffer. Mit Gefühll und unter ganz leichtem Zug spüsrt Du bei der aktuell "hakelnden" Ziffer (spätestens), wenn sie öffnet (der "Zapfen" leicht in den "Schlitz" eintaucht, bis der nächste greift). Macht bei gutem Gefühl max. 40 + 30 + 20 + 10 Möglichkeiten.
Kann mir vorstellen, dass Dir die Lockpicker im Metalab das sicher gerne zeigen würden. :)

Re: Verwahrung von Feuerwafe/Gesetz

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 12:01
von gewo
GreaseMonkey hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:Wenn eine mind. Durchschnittlich3 aussensicherung vorhanden ist und es keine besonderen Gefährdungsumstände fuer den verwahrungsort gibt dann reicht jede Art von ernsthaftem versperrten behaeltnis
Es ist in diesem Fall auch zb ein versperrter Blechschild oder ein versperrter Holzkasten Ausreichend


Gedankenspiel:
Was für ein Behältnis wäre dann erforderlich wenn zB garkeine Aussensicherung vorhanden ist. Oder der versperrte Schrank in einer (Schlüsseldienst) Werkstatt steht, also sämtliches Werkzeug neben liegt und Lärm nicht sofort verdächtig wäre? Banktresor?

Oder ist eine Lagerung ohne Außensicherung nie zulässig?


Bin nicht sicher
Aber zb ist die Lagerung von waffen in einem gemeinschaftsraum wie zb dem keller eines mehrparteienhauses grundsaetzlich nicht zulässig
Das waere ja zb so ein Fall ohne aussensicherung
.
Es ist denkbar dass der verwahrungsort einer waffe grundsaetzlich beide Bedingungen erfüllen muss ... ordentliche aussensicherung gegen den Kriminellen taeter und Schutz gegen den;Zugriff von rechtmaessig anwesenden die jedoch kein waffendokument besitzen ...

Moeglicherweise ...

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 12:46
von susi
Die Ansicht von gewo entspricht eigentlich genau dem Hausverstand