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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 22:41
von FFWGK
gewo hat geschrieben:und wenns nicht das gelindeste mittel war .

Und wo kommt das her?

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 22:46
von gewo
FFWGK hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:und wenns nicht das gelindeste mittel war .

Und wo kommt das her?


aus der rechtssprechung
ich empfehle ris.gv.at zum selbststudium

die rechtslage die besonders gscheite gerne im vortrag erklaeren hat halt leider leider mit der judikatur wenig gemein ....

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 23:26
von FFWGK
Nur her mit den Urteilen...

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 23:27
von gewo
FFWGK hat geschrieben:Nur her mit den Urteilen...


bin ich deine auskunftsperson oder was?

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 23:37
von FFWGK
Nun ja. Wenn du einen Begriff einführst den es so im Notwehrparagraphen nicht gibt und den Gerichten unterstellst, rechtwidrige Urteile zu sprechen, frage ich schonmal nach. Nochdazu wo deine Rechtauskünfte ja nicht immer...sagen wir mal...so treffen wie deine Preise.

Wenn du unten irgendwo "gelindestes Mittel" findest nehme ich alles zurück. VVG gilt aber ned, gö? NOTWEHR!

(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 23:40
von gewo
FFWGK hat geschrieben:...Nochdazu wo deine Rechtauskünfte ja nicht immer...sagen wir mal...so treffen wie deine Preise.


die sache ist eigentlich ganz einfach
du wirst dich zumindestens mit zweiteren nicht mehr rumschlagen mussen

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 23:45
von FFWGK
Stimmt, ist einfach. Deine Rechtskenntnisse übersteigen das Stammtischniveau kaum. Ich werde aber trotzdem weiter bei dir einkaufen ;-) Rechtauskünfte werde ich auch in Zukunft eher nicht von dir einholen!

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 23:49
von gewo
FFWGK hat geschrieben:Stimmt, ist einfach. Deine Rechtskenntnisse übersteigen das Stammtischniveau kaum. Ich werde aber trotzdem weiter bei dir einkaufen ;-) Rechtauskünfte werde ich auch in Zukunft eher nicht von dir einholen!


viel erfolg dabei
der weg wird umsonst sein

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 23:53
von FFWGK
Wennst mich nicht bedienst hast ja Zeit etwas Literatur zu wälzen ;-)
Schade dass das morgen alles weg sein wird :(

Brauchst ned eingeschnappt sein. Wenn es soooo viele Urteile gibt in denen Richter das "gelindeste Mittel" eingefordert hätten könntest ja einige posten...

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Mi 30. Mai 2018, 00:02
von Dextera
Bin mal gespannt ob du die Kurve noch kriegst :D

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Mi 30. Mai 2018, 03:10
von mastercrash
FFWGK hat geschrieben:Wenn es soooo viele Urteile gibt in denen Richter das "gelindeste Mittel" eingefordert hätten könntest ja einige posten...


Strafrecht 2. Semester Jus, ist recht einfach: Sobald eine Notwehrsituation vorliegt (die die Bagatellgrenze von wegen "es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht") darf das sicherste Mittel verwendet werden, das geeignet ist den Angriff sofort und endgültig zu beenden (auch wenn es den Tod des Täters zur Folge hat). Stehen mehrere gleich sichere Mittel zur Auswahl, so ist das gelindeste Mittel aus diesen sichersten zu wählen.

So ist das sowohl laut Lehre, als auch in der Judikatur und nicht anders (war selbst bei ein paar Verhandlungen 1. Instanz beim LG Innsbruck bei Notwehrfällen zuschauen).

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Mi 30. Mai 2018, 05:29
von bino71
Wie schön das alles seit gestern Abend eskaliert ist und das nur weil Einer zu faul ist in https://www.ris.bka.gv.at/ zu suchen.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Mi 30. Mai 2018, 06:44
von Alex87
FFWGK hat geschrieben:Wennst mich nicht bedienst hast ja Zeit etwas Literatur zu wälzen ;-)
Schade dass das morgen alles weg sein wird :(

Brauchst ned eingeschnappt sein. Wenn es soooo viele Urteile gibt in denen Richter das "gelindeste Mittel" eingefordert hätten könntest ja einige posten...


Nach diesem Fauxpas bist du selbst schuld. Was erwartest du dir jetzt von gewo nach dieser Meldung? Gehen dir die Argumente aus, dass du nicht mehr sachlich bleiben kannst?

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Mi 30. Mai 2018, 06:48
von steps
bino71 hat geschrieben:Dann wäre schon Bedrohung, als der Portier aufspringt und sich gegenüber dem Kunden im Wortgefecht aufbaut.

Was wir machen ist Dampfplaudern und wie BigBen schreibt:
Das kann niemand seriös beurteilen solange er nicht selbst dabei war bzw. alle Fakten kennt...somit erübrigen sich solche Fragen eigentlich.

Das Gericht wird es klären.

Aber ich finde die verschiedenen Sichtweisen und Ansichten der Foren-User sehr interessant.


so geht mir auch, entweder haben einige nerven wie STAHLseile oder...

mal angenommen das ganze würde in einer trafik, bank oder waffengeschäft passieren und der supersympatische kunde hat stress , ist nit gut drauf, stress mit der frau, vollmond oder alles zusammen und zeigt wild gestikulierend mit dem finger auf euch (was das "DICH hol ich mir" nicht so abwegig macht) um ein paar sekunden später bei euch hinter dem tresen zu stehn.... :whistle:

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Mi 30. Mai 2018, 07:42
von Ares
steps hat geschrieben:wie würdet ihr das in diesem fall sehen:
http://www.krone.at/1713795


"Der 43-Jährige erklärte ihm (dem Parksünder) , dass es das Auto nur gegen Geld oder gegen einen Verzicht auf Rechtsmittel gegen die Besitzstörungsklage gebe. Beide Varianten sagten dem 36-Jährigen nicht zu, er begann zu streiten, weil er sein Auto trotzdem haben wollte."

Ist zwar Off Topic, vielleicht hätte es auch genügt, dem vermeintlichen Parksünder zu erklären, auf welchen Gesetzestext es beruht, dass ihm der Verzicht auf ein Rechtsmittel abgepresst werden darf. Hätte dann vielleicht schon im Vorfeld zur Deeskalation geführt. Vielleicht provoziert man aber auch nur allzu gerne...

On Topic:
Ansonsten gut dass es nur eine Gaspistole war.
Man stelle sich das vor, ein Geschäftsmann der vielleicht für viele Arbeitnehmer (die mindestens auch jeder 3-Kinder haben) zu sorgen hat, wird von einem Angestellten über den Haufen geschossen, nur weil er sein Auto welches er für die Arbeit benötigt, wieder haben möchte.