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Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 12:20
von johnbond01
ich habe gerade nachgeschaut, bei zwei größeren Filialbanken in Österreich ist die WBK kein pauschal freigegebener Legitimationsnachweis. Der Kundenbetreuer bzw. Onlinevideoidentifizierer muss sie daher manuell freigeben lassen was deine Konteneröffnung verzögern wird. Zulässig ist sie schon.

Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 12:39
von bino71
LordHelmchen hat geschrieben:Führerschein (In Scheckkartenformat) gilt nur noch 15 Jahre. Danach musst einfach nen neuen Beantragen.......
Der alte Rosa LAppen (schnüfff er ging vo ein paar Monaten den Weg durch die 95° Kocjwäschen) war unbegrenzt.

Danke für die Info: Auf meinem Scheckkartenführerschein (2008) steht kein End oder Ablaufdatum, aber gleich nachgeschaut:
Ist etwas komplizierter:
Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig.
Scheckkartenführerscheine, die ab (d.h. auch am) 19. Jänner 2013 ausgestellt werden (wurden), sind für die Dauer von 15 Jahren befristet.

Da werden viele in die Falle tappen.

Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 12:43
von gewo
bino71 hat geschrieben:Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig.
Scheckkartenführerscheine, die ab (d.h. auch am) 19. Jänner 2013 ausgestellt werden (wurden), sind für die Dauer von 15 Jahren befristet.
Da werden viele in die Falle tappen.


auf gut deutsch:
seit 20.jänner 2018 kannst dir ruhig den plaste fuehrerschein holen
denn er ist 15 jahre, also bis 19. jänner 2033 gueltig

der rosa lappen ist auch nimmer laenger gueltig ...

wer einen C1 oder C hat hat sowieso keine wahl
der musste eh auch schon in der vergangenheit alle fuenf jahre einen neuen plaste schein mit wieder um fuenf jahre verlaengerter gueltigkeit abholen nach der gesundheitskontrolle

Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 12:58
von Fr4gg3l
FFWGK hat geschrieben:
mastercrash hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Das Format ist mMn die einzige Existenzberechrechtigung von diesem Teil. Ähnlich wie der Personalausweis. In D macht er vielleicht noch Sinn in Ö weniger.

Ja mir ist aufgefallen, dass hier kaum ein Österreicher einen Personalausweis hat. Warum?

Das ist tatsächlich eine hoch interessante Fragestellung. Na, wer kennt die korrekte Antwort?


Die richtige Antwort, warum in AT kaum einer einen Perso hat liegt darin, dass österreichische Staatsbürger in AT sich nur ausweisen müssen. Das geht auch mit amtlichen Lichtbildausweisen, welche keine Reisedokumente sind.

in DE z.B bist du gesetzlich dazu verplichtet ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis oder einen Reisepass zu besitzen!
die meisten Deutschen haben einen Perso, weil der von der jeweiligen Wohngemeinde ausgestellt wird.

Quellen: PErsonalausweisgesetz DE §§1+2
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/index.html

Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 13:07
von FFWGK
Viel stimmt nicht, aber du bist auf dem richtigen Weg.

Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 13:11
von mastercrash
Fr4gg3l hat geschrieben:Die richtige Antwort, warum in AT kaum einer einen Perso hat liegt darin, dass österreichische Staatsbürger in AT sich nur ausweisen müssen. Das geht auch mit amtlichen Lichtbildausweisen, welche keine Reisedokumente sind.

Und wie weiß ein Beamter "nur" mit einem Lichtbildausweis, ob es ein Staatsbürger ist (ohne irgendwo über die Zentrale tief in irgendwelchen Urkundensammlungen zu wühlen)?
Vielleicht komm ich ja auch mit der WBK immer problemlos an den Pass-Kontrollen in Gries am Brenner vorbei, weil ich einfach ohne mein Zutun durch meine WBK für einen Österreicher gehalten werde und wenn dem so wäre auf österreichischem Staatsgebiet in Gries gar kein Reisedokument mehr bräuchte? Ja, ich spreche Tirolerisch ;), es ist nicht leicht einen Südtiroler der schon ewig und drei Tage in Tirol lebt von einem Österreicher zu unterscheiden :D

Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 14:59
von Chris Kriss
Hab gerade gesehen, dass es auch einen Identitätsausweis gibt??!! :headslap:

Warum hat den fast niemand? :lol: :lol:


In Österreich gibt es für Österreicher keine Ausweispflicht!

Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 15:11
von mastercrash
Chris Kriss hat geschrieben:In Österreich gibt es für Österreicher keine Ausweispflicht!

Und wie will dann einer wissen, ob es überhaupt ein Österreicher ist? :headslap:
Da kann ja jeder hergehen und sagen, bin Österreicher und deshalb muss ich mich nicht ausweisen und damit kann man das dann ja gar nicht überprüfen...

Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 15:49
von FFWGK
Chris Kriss hat geschrieben:Hab gerade gesehen, dass es auch einen Identitätsausweis gibt??!! :headslap:

Warum hat den fast niemand? :lol: :lol:


In Österreich gibt es für Österreicher keine Ausweispflicht!

Das stimmt auch nicht.

Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 15:55
von BigBen
FFWGK hat geschrieben:
Chris Kriss hat geschrieben:Hab gerade gesehen, dass es auch einen Identitätsausweis gibt??!! :headslap:

Warum hat den fast niemand? :lol: :lol:


In Österreich gibt es für Österreicher keine Ausweispflicht!

Das stimmt auch nicht.


Wie wärs mal mit einem konstruktivem, klärenden Beitrag anstatt die Zeit der Leute mit Ratespielen zu vergeuden?

Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 15:55
von bino71
Relativ:
Die Frage, ob für Österreicher in Österreich eine Ausweispflicht besteht, beantwortete Polizeijurist Florian Greil kurz und bündig: „In Österreich gibt es für Österreicher keine allgemeine Ausweispflicht.“

Ergeben sich allerdings Verdachtsmomente kann die Polizei darauf bestehen, die Identität festzustellen. Unter bestimmten Umständen muss man auch auf eine Polizeidienststelle mitkommen. Aber da es keine Ausweispflicht für Inländer gibt, gibt es auch keine Strafe, wenn man sich nicht ausweisen kann, so der Polizeijurist.

Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 15:56
von Evilcannibal79
FFWGK hat geschrieben:
Chris Kriss hat geschrieben:Hab gerade gesehen, dass es auch einen Identitätsausweis gibt??!! :headslap:

Warum hat den fast niemand? :lol: :lol:


In Österreich gibt es für Österreicher keine Ausweispflicht!

Das stimmt auch nicht.


Stimmt anscheinend doch
https://tirol.orf.at/news/stories/2871428/

Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 15:57
von Fr4gg3l
Wenn dirs der Polizist nicht glaub oder er Zweifel an deinen Daten hat, wird er vermutlich deine Angaben mittels Funk/Telefon überprüfen.
Im blödesten Fall darfst halt auf die Inspektion mitkommen....


FFWGK hat geschrieben:Das stimmt auch nicht.


Quellenangabe bitte?

Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 15:57
von Hane
Grundsätzlich stimmt es, dass es in Österreich keine Ausweispflicht gibt, es gibt nur Situationen wo man sich ausweisen muss.
Aber man kann als Österreicher in Österreich nicht bestraft werden, weil man keinen Ausweis bei sich hat.

Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Verfasst: Do 8. Nov 2018, 16:03
von FFWGK
Evilcannibal79 hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:
Chris Kriss hat geschrieben:Hab gerade gesehen, dass es auch einen Identitätsausweis gibt??!! :headslap:

Warum hat den fast niemand? :lol: :lol:


In Österreich gibt es für Österreicher keine Ausweispflicht!

Das stimmt auch nicht.


Stimmt anscheinend doch
https://tirol.orf.at/news/stories/2871428/

Lies deine Quelle und du hast die Antwort ;-)