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Re: § 11b (4)

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 20:59
von chili77
HS911 hat geschrieben:"ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband". Z.B.: die IPSC Austria.

Das ist ja das Problem. Es geht nicht darum wer es könnte, sondern wer es tut.

HS911 hat geschrieben:Wenn die Argumente ausgehen, einfach mal Buzzword "Verschwörungstheorie" in den Raum werfen.

Das Schlagwort Verschwörungstheorie empfinde ich als passend wenn Du von „Steilvorlage für...“ nicht genauer genannte „...aktivistische Behörden“ schreibst.
Wie sollen mir die Argumente ausgehen wenn Du schon den zu Grunde liegenden Punkt nicht verstehst.

HS911 hat geschrieben:Bravo, hast du fein gemacht.

Wie alt bist Du eigentlich? Dieses spotten ist lächerlich.

HS911 hat geschrieben:Eine Bitte ist keine Zensur. Die Kiche im Dorf lassen bitte, danke.

Du verstehst nicht worum es geht und möchtest Deine Fehlinterpretation des Themas nicht weiter diskutiert wissen.
In einem Forum zum Meinungsaustausch ist dies unangebracht.

Re: § 11b (4)

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 21:17
von gewo
woolf hat geschrieben:Mal abwarten, vlt. geht ja die Idee vom Verein mit einer neuen Disziplin und Verein+Verband+int. Verband voll auf?


viel erfolg dabei

......daß bestätigt werden muß daß „eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.......

Re: § 11b (4)

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 21:24
von Bell
HS911 hat geschrieben:
Hier liegt das Problem das Du nicht erkennst, oder nicht erkennen willst. Wer genau bestätigt es denn?

"ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband". Z.B.: die IPSC Austria.

Ist IPSC Austria ein SportschützenVERBAND? Oder ein SportschützenVEREIN? :think:

Re: § 11b (4)

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 21:25
von Yukon
gewo hat geschrieben:
woolf hat geschrieben:Mal abwarten, vlt. geht ja die Idee vom Verein mit einer neuen Disziplin und Verein+Verband+int. Verband voll auf?


viel erfolg dabei

......daß bestätigt werden muß daß „eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.......

Nachdem ich gern dazulerne, wann ist eine Disziplin oder eine Sportart anerkannt und wer führt die Anerkennung durch?
Danke

Re: § 11b (4)

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 21:26
von hmg382
Bell hat geschrieben:
HS911 hat geschrieben:
Hier liegt das Problem das Du nicht erkennst, oder nicht erkennen willst. Wer genau bestätigt es denn?

"ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband". Z.B.: die IPSC Austria.

Ist IPSC Austria ein SportschützenVERBAND? Oder ein SportschützenVEREIN? :think:

Verein.

https://www.google.at/url?sa=t&source=w ... iXUh3uHWE7

Re: § 11b (4)

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 21:29
von Bell
hmg382 hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:
HS911 hat geschrieben:
"ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband". Z.B.: die IPSC Austria.

Ist IPSC Austria ein SportschützenVERBAND? Oder ein SportschützenVEREIN? :think:

Verein.

q.e.d.

Re: § 11b (4)

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 22:23
von HS911
Bell hat geschrieben:
hmg382 hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:Ist IPSC Austria ein SportschützenVERBAND? Oder ein SportschützenVEREIN? :think:

Verein.

q.e.d.


Vereinsgesetz 2002
§1 (5) "Ein Verband ist ein Verein, in dem sich in der Regel Vereine zur Verfolgung gemeinsamer Interessen zusammenschließen. Ein Dachverband ist ein Verein zur Verfolgung gemeinsamer Interessen von Verbänden."

IPSC Austria Statuten 2018
§4 Abs. 4 "Unterstützende Mitglieder sind juristische Personen – konkret Vereine – die als Vereinszweck die Ausübung
des Schießsports statutarisch verankert haben und die Arbeit der IPSC Austria durch Mitgliedsbeiträge,
Sachspenden und sonstige Zuwendungen materiell und ideell unterstützen."

Re: § 11b (4)

Verfasst: Sa 24. Nov 2018, 01:02
von hmg382
?
Unterstützende Mitglieder haben kein Stimmrecht.

Der neue Abs. 4 dient dazu, irgendwann den Schritt zum Verband leichter vollziehen zu können.

Es ist weiterhin ein Verein.

Re: § 11b (4)

Verfasst: Sa 24. Nov 2018, 10:55
von HS911
jeder verband ist ein verein ...

wieso sollte das stimmrecht relevant sein?

Re: § 11b (4)

Verfasst: So 25. Nov 2018, 10:27
von rupi
woolf hat geschrieben:
75reinhard hat geschrieben:Es gibt z.B. Landesmeisterschaften mit dem SSLG. Somit sollte doch der Landesverband und oder der ÖSB eine Bestätigung ausstellen können.

Der ÖSB könnte das ganz sicher.
Aber ob es für sSLG (wo per Reglement 10 Schuss geladen werden) so eine Bestätigung geben wird?
Wird auch davon abhängen, wer so eine Bestätigung ausstellen dürfte: ÖSB, Landesverband, Landessportleiter?

es gibt KEINE Landesmeisterschaft/Staatsmeisterschaft für sSLG 1/2/3

nur Bundesland Meisterschaften sowie eine Österreichische Meisterschaft

und das auch nur in OÖ/NÖ so wirklich

sSLG ist leider nicht in allen Bundesländern ident oder überhaupt vertreten

Re: § 11b (4)

Verfasst: So 25. Nov 2018, 11:45
von Red6
Also zumindest in Wien gibt es eine SSLG 1 Landesmeisterschaft. Zumindest steht es so in der Ausschreibung:
http://schiessen.hsv-wien.at/site-schie ... 180707.pdf

Re: § 11b (4)

Verfasst: So 25. Nov 2018, 11:59
von rupi
das als echte "Landesmeisterschaft" zu bezeichnen ist mutig

außerdem schießt Wien mit einem eigenen Regelwerk abweichend von den anderen Bundesländern

Re: § 11b (4)

Verfasst: So 25. Nov 2018, 12:03
von gewo
rupi hat geschrieben:das als echte "Landesmeisterschaft" zu bezeichnen ist mutig

außerdem schießt Wien mit einem eigenen Regelwerk abweichend von den anderen Bundesländern


wenn es vom landessportleiter vorgeschlagen, von sportausschuss gesatzt und in der generalversammlung beschlossen wurde, dann ist es eine landesmeisterschaft.
ende

wenn nicht dann ist es a kaesezettel

eine einheitliches reglement waere jedenfalls sinnvoll, denn eine staatsmeisterschaft kann man halt nur mit GLEICHEN reglements bestreiten