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Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?
Verfasst: So 3. Feb 2019, 11:56
von Carl_Gustaf_M96
Ein Wirklich sehr kurioser Wbk eintrag... Aber immer noch besser als nix

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?
Verfasst: So 3. Feb 2019, 12:01
von FFWGK
Der Eintrag macht schon Sinn. Lediglich 2005 ist etwas kurios.
Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?
Verfasst: So 3. Feb 2019, 12:09
von AUG-andy
Exitus hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:35
Ok, von so einen seltsamen Eintrag hab ich auch noch gehört.
Da war wohl ein Beamter etwas übereifrig
Genau so einen Eintrag hab ich auch seit ewigen Zeiten zwischen 95-05 ??? Keine Ahnung mehr , war als die Halbautomaten meldepflichtig wurden .
Ich kann meinen Ruger 10/22 nicht gegen was anderes tauschen sonst ist der Platz weg .

Ich werde jetzt ganz normal auf 5 richtige B Plätze erweitern ohne Listen dann kann ich den Ruger endlich gegen was gescheites tauschen.
LH steht für Langwaffe Halbautomat .

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?
Verfasst: So 3. Feb 2019, 12:17
von Steppenwolf
Sehr interessant....aber wie schon rupi geschrieben hat. Beantragung auf Erweiterung 5 Kat B Waffen, dann sollte der Eintrag Vergangenheit sein.
Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?
Verfasst: So 3. Feb 2019, 12:23
von rupi
na gleich auf 6 Plätze wennst Vereinsmitglied bist (und die Karte halt älter als 5 Jahre ist)
Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?
Verfasst: So 3. Feb 2019, 12:26
von AUG-andy
Werde ich den Sommer eh machen
Zurück zu den Magazinen :
Für mein AUG hab ich mehr als genug Magazine .
Für den 10/22er auch , was eigentlich egal ist da KK .
Jetzt eine zukünftige SIG oder Ruger Mini 14 habe ich
vorsorglich genug Magazine gekauft für den Fall der Fälle
das so ein Ding noch einziehen wird .

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?
Verfasst: So 3. Feb 2019, 14:41
von burggraben
kuni hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 11:16 Und nach einem Einspruch beim Verwaltungsgericht wurde dann ganz schnell der WP richtig ausgestellt und das Verfahren eingestellt - aus Sicherheitsgründen (für die Behörde) bevor es ein Urteil gab.
Interessant. Ich dachte bis jetzt die Behörden judizieren alles grundsätzlich aus, kostet den Beamten ja nix und die Mehrzahl der Urteile wird zugunsten der Behörde gefällt. Gibts noch andere Mitleser wo eine Behörde einen Rückzieher gemacht hat nachdem Einspruch erhoben wurde?
Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?
Verfasst: So 3. Feb 2019, 15:00
von Teal'c
FFWGK hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 12:01
Der Eintrag macht schon Sinn. Lediglich 2005 ist etwas kurios.
und welchen Sinn genau hat er?? Bitte konkretisieren!
Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?
Verfasst: So 3. Feb 2019, 15:01
von gewo
burggraben hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 14:41
kuni hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 11:16 Und nach einem Einspruch beim Verwaltungsgericht wurde dann ganz schnell der WP richtig ausgestellt und das Verfahren eingestellt - aus Sicherheitsgründen (für die Behörde) bevor es ein Urteil gab.
Interessant. Ich dachte bis jetzt die Behörden judizieren alles grundsätzlich aus, kostet den Beamten ja nix und die Mehrzahl der Urteile wird zugunsten der Behörde gefällt. Gibts noch andere Mitleser wo eine Behörde einen Rückzieher gemacht hat nachdem Einspruch erhoben wurde?
Ich höre das von meinen Kunden relativ oft ...
Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?
Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 00:18
von Mushr00m
Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?
Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 00:42
von panhandle
Also ich habe mich mal "präventiv" mit guter Gebrauchtware "eingedeckt".... ob's Sinn gemacht hat sehe ich dann wohl spätestens am 13.12.19
Ansonsten wird sich ein Weg finden die Teile wieder los zu werden....
Ist zwar fern jeder Rationalität, aber ein Hobby im zusammenhang mit "Rational" zu betrachten habe ich mir schon abgewöhnt...
g
willi
Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?
Verfasst: Di 5. Feb 2019, 17:37
von Berni96
Ich hab mir auch ein paar günstige surplus AK Mags und gebrauchte G3 Mags von der Bundeswehr gekauft, wenn man dann tatsächlich das selbe Graffl haben darf wie in Deutschland und mehr, weil ja bei uns keine ulkige Kaliberbeschränkung existieret für Sportschützen etc. dann ist ja alles in Butter hätt ich gsagt.
Weil es gibt ja dann eh a 2 Jahres frist zum nachregistrieren was ich so gelesen habe, also selbst wenn man die Waffe zum Zeitpunkt des Magazine-Bans nicht besitzt muss das ja noch nicht bedeuten, dass es nicht mehr gemeinsam gemeldet werden kann.