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Re: Oberland Arms - News

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 11:58
von Warnschuss
burggraben hat geschrieben: Sa 2. Mär 2019, 10:06
gewo hat geschrieben: Do 28. Feb 2019, 23:46 die SIG wurde vom VfgH zugelassen weil das BMLVs mehrfach und hartnaeckig ein eingehen auf die gutachten des klaegers verweigert hat und zudem fuer das eigene gutachten einen sachverstaendigen eingesetzt hat der fachlich nicht in den bereich gepasst hat
daher darf die SIG in 223 und 308 (denn dass wurde beantragt) ohna abaenderung in den markt
aber eine einstufung im klassichen sinn gibt es fuer die nicht
Im dem Urteil wird das Gutachten zitiert und dort findet sich folgende Aussage auf der sich die Sache mit dem unveränderten Verschluss wohl zurückführen lässt.
Gutachter hat geschrieben: Durch diese eigens konstruierte Gasentnahme sind die Verschlüsse der SIG SAUER 516/716 nicht mit anderen AR 15 Verschlüssen kompatibel und eine Österreich Version des Verschlusskopfes ist nicht zwingend notwendig.
Kann mir mal bitte jemand technisch erklären was an den 516 Verschlüssen so anders ist dass sie nicht kompatibel sind? Ich bin zu blöd um das zu verstehen. Der Verschlussträger ist bedingt durch das Piston System anders, soweit klar. Aber was ist beim Verschluss anders das es inkompatibel ist?
Ich habe mir das Urteil jetzt mal durchgelesen. Es scheint, dass hier bloß eine etwas andere - man könnte auch meinen ungenauere - Terminologie verwendet wird. Der Begriff "Verschlussträger" kommt nicht vor. Hier wird stattdessen bloß der Begriff "Verschluss" gebraucht und für den eigentlichen Verschluss der Begriff "Verschlusskopf".

Hier ein paar Beispielsätze:
An der Verriegelungs-Laufmutter wurde an der gleichen Stelle ein Bolzen eingesetzt. Dadurch wird gewährleistet, dass kein anderer Verschlusskopf in die Waffe eingesetzt werden kann, da dieser nicht verriegeln würde.
Ein Unterschied besteht darin, dass der Verschluss den halbautomatischen Ladezyklus von einem Gasgestänge angetrieben wird.
(Grammatikfehler nicht von mir)

Re: Oberland Arms - News

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 13:04
von burggraben
Warnschuss hat geschrieben: Sa 2. Mär 2019, 11:58 Ich habe mir das Urteil jetzt mal durchgelesen. Es scheint, dass hier bloß eine etwas andere - man könnte auch sagen ungenauere - Nomenklatur verwendet wird. Der Begriff "Verschlussträger" kommt nicht vor. Hier wird stattdessen bloß der Begriff "Verschluss" gebraucht und für den eigentlichen Verschluss der Begriff "Verschlusskopf".
Stimmt. "Nebeneffekt" dieser Nomenklatur scheint halt zu sein, dass der Verschlussträger vom Richter wie ein waffenrechtlich relevantes Teil behandelt wird bzw. ist er integraler Bestandteil des Verschlusses. Darauf baut im Wesentlichen die Argumentation des Gutachters auf, dass das Ding nicht mit den militärischen direct-impingement M4 etc kompatibel ist. Also ich kenn mich immer noch nicht aus. Das Urteil muss doch eigentlich weitreichendere Konsequenzen als nur die Bescheide für die SIGs haben. Wir haben dadurch entweder:

A - Einen gerichtlich abgesegneten Verschluss welcher in eine amerikanische M4 passt.
B - Eine neue Definition von Verschluss für AR Systeme welche den Verschlussträger umfasst. Der war zumindest nach der alten Rechtslage nicht mal ein waffenrechtlich relevantes Teil soweit mit bekannt ist. Die Dinger wurden zb bei Brownells frei verkauft. Nach der neuen Rechtslage sind vermutlich zumindest die gasdruckbelasteten DI Träger sowieso waffenrechtlich relevant, aber deswegen wären sie noch lange kein Teil vom Verschluss gewesen.

Ich hab den Eindruck, dass diese Austria Mod Sache nicht besonders einheitlich (um nicht zu sagen willkürlich) gehandhabt wird und repariert gehört. Am elegantesten natürlich so dass diese Modifikationen nach den neuen Rechtslage ab 2020 nicht mehr notwendig sind. Dabei könnte sich das Innenministerium nicht nur auf das neue Gesetz, sondern auch auf dieses Urteil berufen, welches diesen Verschluss zum Verkauf freigegeben hat.

Re: Oberland Arms - News

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 13:13
von panhandle
burggraben hat geschrieben: Sa 2. Mär 2019, 13:04
Warnschuss hat geschrieben: Sa 2. Mär 2019, 11:58 Ich habe mir das Urteil jetzt mal durchgelesen. Es scheint, dass hier bloß eine etwas andere - man könnte auch sagen ungenauere - Nomenklatur verwendet wird. Der Begriff "Verschlussträger" kommt nicht vor. Hier wird stattdessen bloß der Begriff "Verschluss" gebraucht und für den eigentlichen Verschluss der Begriff "Verschlusskopf".
Stimmt. "Nebeneffekt" dieser Nomenklatur scheint halt zu sein, dass der Verschlussträger vom Richter wie ein waffenrechtlich relevantes Teil behandelt wird bzw. ist er integraler Bestandteil des Verschlusses. Darauf baut im Wesentlichen die Argumentation des Gutachters auf, dass das Ding nicht mit den militärischen direct-impingement M4 etc kompatibel ist. Also ich kenn mich immer noch nicht aus. Das Urteil muss doch eigentlich weitreichendere Konsequenzen als nur die Bescheide für die SIGs haben. Wir haben dadurch entweder:

A - Einen gerichtlich abgesegneten Verschluss welcher in eine amerikanische M4 passt.
B - Eine neue Definition von Verschluss für AR Systeme welche den Verschlussträger umfasst. Der war zumindest nach der alten Rechtslage nicht mal ein waffenrechtlich relevantes Teil soweit mit bekannt ist. Die Dinger wurden zb bei Brownells frei verkauft. Nach der neuen Rechtslage sind vermutlich zumindest die gasdruckbelasteten DI Träger sowieso waffenrechtlich relevant, aber deswegen wären sie noch lange kein Teil vom Verschluss gewesen.

Ich hab den Eindruck, dass diese Austria Mod Sache nicht besonders einheitlich (um nicht zu sagen willkürlich) gehandhabt wird und repariert gehört. Am elegantesten natürlich so dass diese Modifikationen nach den neuen Rechtslage ab 2020 nicht mehr notwendig sind. Dabei könnte sich das Innenministerium nicht nur auf das neue Gesetz, sondern auch auf dieses Urteil berufen, welches diesen Verschluss zum Verkauf freigegeben hat.
Da aber von SIG & Gutachter explizit das Gas Piston System als (zus) Systemrelevant ( eben für die Unterscheidung KM zu Zivil ) angeführt wurde, sehe ich für die "alten" DI Systemhersteller ned wirklich viel Licht.....

g
willi

Re: Oberland Arms - News

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 14:50
von burggraben
panhandle hat geschrieben: Sa 2. Mär 2019, 13:13 Da aber von SIG & Gutachter explizit das Gas Piston System als (zus) Systemrelevant ( eben für die Unterscheidung KM zu Zivil ) angeführt wurde, sehe ich für die "alten" DI Systemhersteller ned wirklich viel Licht.....
Systemrelevant reicht ja nicht, der Verschlussträger musste im Gutachten quasi zum Verschluss werden um das zu bewerkstelligen.
Wenn das so bleibt und nicht durch generellen Wegfall der Austria Mods repariert wird, dann sind wir in der lustigen Situation dass der DI Verschlussträger in der OA ein waffenrechtlich nicht relevanter Verschlussträger ist und der Piston Verschlussträger in der SIG ist ein waffenrechtlich relevanter Verschluss (und der Verschluss ein Verschlusskopf)? Das kann ja ned sein oder?

Re: Oberland Arms - News

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 15:29
von panhandle
Ok..... nur eben wie "reparieren".....wieder Staub aufwirbeln?

So man sich seitens des Gesetzgeber's darauf einlassen wolle/könnte, das eben die Art des Verschlusskopfes (mit/ohne Warze) ned wirklich bestimmend/relevant für eine VA Funktion ist, wäre das ja schon einmal ein Weg.

Aber wie ich schon einmal erwähnt habe..... die (Europäischen) DI Hersteller werden einen Teufel tun um hier (vielleicht) was in Richtung "neuer" Erkentnis für den Gesetzgeber zu erwirken...... da ist das abfräsen einer Warze noch immer der leichtere und billigere Weg.

g
willi

Re: Oberland Arms - News

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 15:42
von rupi
die Hersteller machen prinzipiell nur das was ihnen der jeweilige Großhändler anschafft

Re: Oberland Arms - News

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 15:52
von Incite
burggraben hat geschrieben: Sa 2. Mär 2019, 14:50
panhandle hat geschrieben: Sa 2. Mär 2019, 13:13 Da aber von SIG & Gutachter explizit das Gas Piston System als (zus) Systemrelevant ( eben für die Unterscheidung KM zu Zivil ) angeführt wurde, sehe ich für die "alten" DI Systemhersteller ned wirklich viel Licht.....
Systemrelevant reicht ja nicht, der Verschlussträger musste im Gutachten quasi zum Verschluss werden um das zu bewerkstelligen.
Wenn das so bleibt und nicht durch generellen Wegfall der Austria Mods repariert wird, dann sind wir in der lustigen Situation dass der DI Verschlussträger in der OA ein waffenrechtlich nicht relevanter Verschlussträger ist und der Piston Verschlussträger in der SIG ist ein waffenrechtlich relevanter Verschluss (und der Verschluss ein Verschlusskopf)? Das kann ja ned sein oder?
wird nicht durch das neue Waffengesetz im Dezember der Verschlussträger ein waffenrechtlich relevantes Teil? :think:

Re: Oberland Arms - News

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 15:54
von gewo
Incite hat geschrieben: Sa 2. Mär 2019, 15:52
burggraben hat geschrieben: Sa 2. Mär 2019, 14:50
panhandle hat geschrieben: Sa 2. Mär 2019, 13:13 Da aber von SIG & Gutachter explizit das Gas Piston System als (zus) Systemrelevant ( eben für die Unterscheidung KM zu Zivil ) angeführt wurde, sehe ich für die "alten" DI Systemhersteller ned wirklich viel Licht.....
Systemrelevant reicht ja nicht, der Verschlussträger musste im Gutachten quasi zum Verschluss werden um das zu bewerkstelligen.
Wenn das so bleibt und nicht durch generellen Wegfall der Austria Mods repariert wird, dann sind wir in der lustigen Situation dass der DI Verschlussträger in der OA ein waffenrechtlich nicht relevanter Verschlussträger ist und der Piston Verschlussträger in der SIG ist ein waffenrechtlich relevanter Verschluss (und der Verschluss ein Verschlusskopf)? Das kann ja ned sein oder?
wird nicht durch das neue Waffengesetz im Dezember der Verschlussträger ein waffenrechtlich relevantes Teil? :think:
das ist soweit mir bekannt noch nicht klar
wird wohl seitens der judikatur zu klaeren sein fuerchte ich

Re: Oberland Arms - News

Verfasst: Do 9. Mai 2019, 00:19
von RcL
Nachdem ich unlängst bemerkt habe, dass OA sein Sortiment so ein bisserl neu aufstellt......

Weiß jemand, wieso das OA-10 DMR-E 20" aus dem Sortiment genommen wurde?