Re: 30er Mags erlaubt am Stand?
Verfasst: Fr 12. Jul 2019, 11:03
und die person der ich den halbautomaten mit dem 30iger magazin in die hand druecke die darf das 30iger magazin ja auch haben (schiesstaettenprivileg ..)
und die person der ich den halbautomaten mit dem 30iger magazin in die hand druecke die darf das 30iger magazin ja auch haben (schiesstaettenprivileg ..)
Gemäß den Vorgaben der umzusetzenden Richtlinie (EU) 2017/853 soll der zivile Gebrauch von
halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung mit hoher Magazinkapazität weitestgehend
hintangehalten werden.
Vor diesem Hintergrund sollen diese Waffen mit eingebauten oder eingesetzten großen Magazinen im
Einklang mit der Richtlinie (EU) 2017/853 gemäß Z 7 und 8 als Kategorie A Waffen eingestuft und als
verbotene Waffen iSd § 17 Abs. 1 nur aufgrund einer Ausnahmebewilligung nach § 17 Abs. 3 erworben
und besessen werden dürfen. Der alleinige Besitz von Magazinen gemäß Z 9 und 10 soll Betroffenen
nicht gestattet sein, sofern diese über keine entsprechende Bewilligung verfügen. Der Besitz von
halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin
gemäß Z 9 und 10 soll nur aufgrund einer Bewilligung gemäß Z 7 oder 8 zulässig sein. Magazine gemäß
Z 9 und 10 sollen daher nur im Falle einer Bewilligung gemäß Z 7 oder 8 in eine halbautomatische
Schusswaffe mit Zentralfeuerzündung der Kategorie B eingesetzt werden dürfen, da der Betroffene
ansonsten in diesem Fall sich im (unrechtmäßigen) Besitz einer Schusswaffe gemäß Z 7 oder 8 befinden
würde.
Der gemeinsame Besitz eines halbautomatischen Gewehres mit Zentralfeuerzündung und eines Magazins
für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, das bis zu 20 Patronen aufnehmen kann, soll weiterhin
zulässig sein. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Besitzer einer Glock 17 mit einem Magazin für
17 Patronen keiner Bewilligung gemäß Z 8 bedarf, wenn dieses Magazin (zufällig auch) zu seinem
halbautomatischen Gewehr mit Zentralfeuerzündung passt. Diesfalls darf das Magazin jedoch nicht in
dieses Gewehr eingesetzt werden, weil sich der Betroffene dann im Besitz einer verbotenen Schusswaffe
gemäß Z 8 befinden würde.
angeblich kommt laut Mag. R. G. nur eine DV fuer die verwahrungCoolhand1980 hat geschrieben: Fr 12. Jul 2019, 12:27 Eine Durchführungsverordnung wird kommen müssen.