Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?
Verfasst: Fr 30. Aug 2019, 09:17
Keine Sorge. Ich spreche aus Erfahrung.
Was bei dir (warum auch immer) nicht geklappt hat, funktionierte bei mir bzw. bei Schützenkameraden bisher ohne Probleme. Waffenbehörde: LPD Wien
Wie du bereits selbst schreibst:
Griffstücke sind frei (meines Wissens auch unter 18!! übrigens), da kein waffenrechtlich relevantes Teil. Siehe §2 Abs. 2 WaffG. Warum dir dein Büchsenmacher ein ausgeschlachtetes Griffstück nicht verkauft, ist mir nicht ganz klar.
Womit du natürlich recht hast, ist, dass wenn du Wechselsystem + freies Ersatzgriffstück verheiratest, es zu einer Platzüberschreitung kommt. Da es sich aber auch noch um ein ausgeschlachtetes Griffstück handelt, ist das aber aus meiner bescheidenen Sicht eher ein theoretisches Problem...
Eins noch:
Nur weil eine Behörde behauptet, dass etwas nicht geht, heißt es nicht, dass es tatsächlich so ist. Auch zB bei Erweiterungen lesen wir hier immer wieder leicht haarsträubende Begründungen für Ablehnungen, etc.
[/quote]
Warum dir dein Büchsenmacher ein ausgeschlachtetes Griffstück nicht verkauft, ist mir nicht ganz klar.
das meinte ich nicht,ich meinte ich geh rein kaufe mir eine ganze waffe zerlege es,im laden der büxer soll mir lauf und verschluss als zubehör eintragen..und den rest freie teile nehme ich mit...das macht mein büxer nicht.
da eine vollständige waffe.
aber sonst bin ich ganz deiner meinung ...mehr habe ich auch nicht geschrieben..und auch gemeint..
ist gut das mich jemand versteht ..danke-schön
Was bei dir (warum auch immer) nicht geklappt hat, funktionierte bei mir bzw. bei Schützenkameraden bisher ohne Probleme. Waffenbehörde: LPD Wien
Wie du bereits selbst schreibst:
Griffstücke sind frei (meines Wissens auch unter 18!! übrigens), da kein waffenrechtlich relevantes Teil. Siehe §2 Abs. 2 WaffG. Warum dir dein Büchsenmacher ein ausgeschlachtetes Griffstück nicht verkauft, ist mir nicht ganz klar.
Womit du natürlich recht hast, ist, dass wenn du Wechselsystem + freies Ersatzgriffstück verheiratest, es zu einer Platzüberschreitung kommt. Da es sich aber auch noch um ein ausgeschlachtetes Griffstück handelt, ist das aber aus meiner bescheidenen Sicht eher ein theoretisches Problem...
Eins noch:
Nur weil eine Behörde behauptet, dass etwas nicht geht, heißt es nicht, dass es tatsächlich so ist. Auch zB bei Erweiterungen lesen wir hier immer wieder leicht haarsträubende Begründungen für Ablehnungen, etc.
[/quote]
Warum dir dein Büchsenmacher ein ausgeschlachtetes Griffstück nicht verkauft, ist mir nicht ganz klar.
das meinte ich nicht,ich meinte ich geh rein kaufe mir eine ganze waffe zerlege es,im laden der büxer soll mir lauf und verschluss als zubehör eintragen..und den rest freie teile nehme ich mit...das macht mein büxer nicht.
da eine vollständige waffe.
aber sonst bin ich ganz deiner meinung ...mehr habe ich auch nicht geschrieben..und auch gemeint..
ist gut das mich jemand versteht ..danke-schön