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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 22:12
von AUG-andy
gewo hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 22:04
rupi hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 21:42 ich hab mich auch gefragt

wie meld ich die Magazine zu denen ich keine Grundwaffe habe

kann ja nur Z9 und Z10 sein
weil ich kann ja schlecht ein FAL Magazin in ein AR15 reinquetschen
hier muss zweifellos Z9 und Z10 zusaetzlich zu Z7 und Z8 beantragt werden
die "behoerdliche" einschaetzung dass das "nur eine handvoll magazinsammler" sein werden die wird ned annaehernd halten

ich schaetze 80% von den leuten die einen HA als Z7 und Z8 beantragen werden auch "andere" magazine als Z9 und Z10 beantragen
einfach um sicher zu sein das sie bei einem typenwechsel ihres HA weiter die HiCaps verwenden koennen
Momentan tendiere ich dazu nur die Magazine mit Z9 und Z10 zu melden.
Dann kann ich die Magazine am Schießstand verwenden, zu Hause brauch ich sie nicht. Solange nicht eindeutig geklärt ist was mit der Kat. A mit Verkauf und Vererbung von HA passiert, bleiben sie Kat. B .

Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 22:17
von Burgenlandy
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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 22:25
von AUG-andy
Burgenlandy hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 22:17
gewo hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 22:04
rupi hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 21:42 ich hab mich auch gefragt

wie meld ich die Magazine zu denen ich keine Grundwaffe habe

kann ja nur Z9 und Z10 sein
weil ich kann ja schlecht ein FAL Magazin in ein AR15 reinquetschen
hier muss zweifellos Z9 und Z10 zusaetzlich zu Z7 und Z8 beantragt werden
die "behoerdliche" einschaetzung dass das "nur eine handvoll magazinsammler" sein werden die wird ned annaehernd halten

ich schaetze 80% von den leuten die einen HA als Z7 und Z8 beantragen werden auch "andere" magazine als Z9 und Z10 beantragen
einfach um sicher zu sein das sie bei einem typenwechsel ihres HA weiter die HiCaps verwenden koennen

Was meinst mit andere? Wegen der ""

Bsp hab einen HA und zehn 223 pmag 30er. Dann HA mit einem und 9 mags melden oder wie? Oder bsp hera mag is HA und pmags sind z9

Bei mir ohnedies nötig da jeine 9mm basis weder lw noch kurz (alles zubehör) muss die glock 33er colts uzis usw eh melden
Da geht es um die Magazine die nicht zu deinen HA Z7 / Z8 passen.
Um Typen die du als Altbestand für zukünftige HA zu Hause hast .

Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 23:04
von gewo
AUG-andy hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 22:25
Burgenlandy hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 22:17
gewo hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 22:04

hier muss zweifellos Z9 und Z10 zusaetzlich zu Z7 und Z8 beantragt werden
die "behoerdliche" einschaetzung dass das "nur eine handvoll magazinsammler" sein werden die wird ned annaehernd halten

ich schaetze 80% von den leuten die einen HA als Z7 und Z8 beantragen werden auch "andere" magazine als Z9 und Z10 beantragen
einfach um sicher zu sein das sie bei einem typenwechsel ihres HA weiter die HiCaps verwenden koennen

Was meinst mit andere? Wegen der ""

Bsp hab einen HA und zehn 223 pmag 30er. Dann HA mit einem und 9 mags melden oder wie? Oder bsp hera mag is HA und pmags sind z9

Bei mir ohnedies nötig da jeine 9mm basis weder lw noch kurz (alles zubehör) muss die glock 33er colts uzis usw eh melden
Da geht es um die Magazine die nicht zu deinen HA Z7 / Z8 passen.
Um Typen die du als Altbestand für zukünftige HA zu Hause hast .
yesyesyes

Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 23:33
von rhodium
Ich denke viele werden sich ein paar Magazine besorgen für die sie noch keine Waffe haben, kostet ja keine Welt.

Zu den Magazinen 2 Fragen:

1.) ist die WBK für Magazine an 21 oder an 18? Was ist (theoretisch) mit einem 15- jährigen der ein Uzi-Magazin besitzt?

2.) Magazine von Waffen für die keine HA-Bauserien existieren sind uninteressant weil die Basiswaffen Kat. A bleiben (Bsp. Sturmgewehr 57 Schweiz) und nie erhältlich sein werden?

Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 23:52
von KGR84
rhodium hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 23:33

2.) Magazine von Waffen für die keine HA-Bauserien existieren sind uninteressant weil die Basiswaffen Kat. A bleiben (Bsp. Sturmgewehr 57 Schweiz) und nie erhältlich sein werden?
Nicht ganz. Relevant ist, ob diese als HA gebaut werden. Es kann immer noch fuer Waffen, bei denen das momentan nicht der Fall ist, ein Hersteller herkommen, und die als HA neu auflegen.

Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 23:55
von rupi
rhodium hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 23:331.) ist die WBK für Magazine an 21 oder an 18? Was ist (theoretisch) mit einem 15- jährigen der ein Uzi-Magazin besitzt?
für eine Magazin WBK darf es kein Alterslimit geben

Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 23:56
von rhodium
... das wird spannend ... ich meine in der Theorie darf ein Kind heute ein Magazin besitzen oder sehe ich das falsch?

Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 23:58
von rupi
rhodium hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 23:56 ... das wird spannend ... ich meine in der Theorie darf ein Kind heute ein Magazin besitzen oder sehe ich das falsch?
kistenweise

Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 00:07
von Parallaxe
Ich hoffe, dass sich jemand meiner erbarmt und mir sagen kann, ob ich es richtig verstehe...

Also, ich habe (vor 14.12. gekauft, gebraucht, über den Waffenhändler):

Schmeisser AR15 - M4 Austria Modell M5F
5 Magazine á 30 Schuss

Ich werde also alles als Altbestand melden, right?

Es steht auf den diversen Seiten der Händler, dass die mit 10 Schuss Magazin ausgeliefert wird, ich denke mir, dass sie getrennt von den Vollautomaten gebaut wird, deshalb ja "Austria Modell", die Länge kann ich jetzt nicht sagen, aber mit eingefahrenem Stock über 60cm, ich weiß nur nicht, ob der ohne Werkzeug abnehmbar ist, sie ist derzeit noch beim Händler wegen Montage der Mündungsbremse.

Also gilt für mich:

Bestand Kategorie B Langwaffe ZF inkl. > 10 Patronen Magazine -> § 17 Abs. 1 (8), Kat B Platz wird zu Kat A Platz

Also, ich würde einfach melden, was ich da habe, und dann würde ich den Kat. B Platz auf meiner WBK in einen KAt. A Platz umgewandelt bekommen und bin damit ganz legal, sowohl Waffe als auch Magazine?

Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 00:34
von gewo
Parallaxe hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 00:07 Ich hoffe, dass sich jemand meiner erbarmt und mir sagen kann, ob ich es richtig verstehe...

Also, ich habe (vor 14.12. gekauft, gebraucht, über den Waffenhändler):

Schmeisser AR15 - M4 Austria Modell M5F
5 Magazine á 30 Schuss

Ich werde also alles als Altbestand melden, right?

Es steht auf den diversen Seiten der Händler, dass die mit 10 Schuss Magazin ausgeliefert wird, ich denke mir, dass sie getrennt von den Vollautomaten gebaut wird, deshalb ja "Austria Modell", die Länge kann ich jetzt nicht sagen, aber mit eingefahrenem Stock über 60cm, ich weiß nur nicht, ob der ohne Werkzeug abnehmbar ist, sie ist derzeit noch beim Händler wegen Montage der Mündungsbremse.

Also gilt für mich:

Bestand Kategorie B Langwaffe ZF inkl. > 10 Patronen Magazine -> § 17 Abs. 1 (8), Kat B Platz wird zu Kat A Platz

Also, ich würde einfach melden, was ich da habe, und dann würde ich den Kat. B Platz auf meiner WBK in einen KAt. A Platz umgewandelt bekommen und bin damit ganz legal, sowohl Waffe als auch Magazine?
ja
genau so
alles gut

Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 07:19
von Parallaxe
Guten Morgen gewo, vielen Dank für die Antwort. Ich denke, dass ich mich dem Gesetzestext über Weihnachten mal ausführlich widmen werde, um nicht soviel fragen zu müssen.

Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 09:48
von Promo
rhodium hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 23:33 1.) ist die WBK für Magazine an 21 oder an 18? Was ist (theoretisch) mit einem 15- jährigen der ein Uzi-Magazin besitzt?
Ist vollkommen irrelevant und keine WBK/WP notwendig, weil das Gesetz nur Magazine für HA Schusswaffen reglementiert, die Uzi aber ein VA ist.

Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 10:09
von Parallaxe
Wo melde ich eigentlich einen Altbestand bzw. an wen? Und wie? Per Mail? Als pdf? Eingeschrieben?

Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 10:20
von KGR84
Parallaxe hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 10:09 Wo melde ich eigentlich einen Altbestand bzw. an wen? Und wie? Per Mail? Als pdf? Eingeschrieben?
Jetzt eh noch nicht, erst ab 14.12. oder?