Why notgewo hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 00:37 LOL
eigentuemergemeinschaft
so wie im wohnungseigentumsrecht quasi
sehr geil ....

Wenn der Gesetzgeber verhaltensoriginell ist, dann dürfen wir das aber schon lange

Why notgewo hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 00:37 LOL
eigentuemergemeinschaft
so wie im wohnungseigentumsrecht quasi
sehr geil ....
Wieso? Bestell im Internet ein Neues und schmeiss das Alte wegASCO hat geschrieben: Mo 9. Dez 2019, 17:21 Ist ja alles wirklich toll durchdacht
Hab schon Angst, dass wieder mal ein Magazin bricht, womöglich brauch ich dann einen Zeugen und einen Notar um glaubhaft zu machen, dass ich nun eines weniger habe.
Robiwan hat geschrieben: Mo 9. Dez 2019, 17:33Wieso? Bestell im Internet ein Neues und schmeiss das Alte wegASCO hat geschrieben: Mo 9. Dez 2019, 17:21 Ist ja alles wirklich toll durchdacht
Hab schon Angst, dass wieder mal ein Magazin bricht, womöglich brauch ich dann einen Zeugen und einen Notar um glaubhaft zu machen, dass ich nun eines weniger habe..
https://www.tt.com/panorama/gesellschaf ... t-in-kraftStirbt ein Waffenbesitzer, gilt für seine Waffen weiterhin das sogenannte Erbenprivileg – die Erben bekommen für diese eine Waffenbesitzkarte oder eine entsprechende Erweiterung der Plätze. Die großen Magazine jedoch verfallen, wie dies auch für die Pumpguns gilt, die verboten und zur Kategorie A wurden.
Maddin hat geschrieben: Mo 9. Dez 2019, 18:51 Interessant ist ja auch wieviele Waffen da im Lauf der Jahre aus dem ZWR ausscheiden werden.
Wenn die Waffen nicht vererbt werden können, werden (müssen) sie vernichtet werden. Und das alles für nix und wiedernix...
ja eh A7Robiwan hat geschrieben: Mo 9. Dez 2019, 17:08 Vielleicht werden die KatB+HiCap ja nicht einfach als "Kat. A", sondern als "Kat. A7" eingetragen. Somit wäre es ein Leichtes einem geneigten Erben nur die Waffe (dann wieder als Kat B) zzgl. ev. vorhandener LowCap-Mags zu überlassen.