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Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 18:14
von Evilcannibal79
hari hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 17:56
Incite hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 17:30
Einem Kollegen in NÖ wurde gesagt, dass eine Selbstladebüchse jagdlich nicht unbedingt notwendig ist. Mit dem gleichen Argument boxt dir der SA dann auch die 38 Sepcial weg denn "eine Glock 17 wird doch reichen".
Eine Pistole und ein Revolver sind doch deutlich unterschiedlich.
Hast Du diesbezueglich einen Bescheid oder nur eine Vermutung?
Diejenigen hier die meinen die BH lasse das eh nicht zu, hat einer von Euch einen negativen Bescheid bekommen bei einer gut begruendeten jagdlichen Erweiterung?
Kein Bescheid, nur die Aussage von meiner SA nach meiner Nachfrage wie es denn aussehen würde.
Wie es ist wennst nur 2 Plätze hast, keine Ahnung.
Dann gehts vielleicht leichter mit der Begründung „Jagd“.
Bei 5 Plätzen gehts (zumindest bei meiner BH) nur über das Sportschützen Papier auch wenn die Begründung dafür Jagd wäre und das eine mit dem anderen ja eigentlich nichts zu tun hat.
Da heißt halt dann, „verkaufst halt eine B Waffe dann kannst dir den Fangschuss Revo zulegen“.
Also, was machst in dem Fall?
Streiten oder Klagen?
Na sicher ned, dafür ist mein Draht zu meiner Behörde zu gut um mir das zu verscherzen.
Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 18:18
von FFWGK
Kann sein, dass ich Defizite beim Lesen habe.
Dachte ich bin im Strang: „WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre“
Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 18:26
von Evilcannibal79
FFWGK hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 18:18
Kann sein, dass ich Defizite beim Lesen habe.
Dachte ich bin im Strang: „WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre“
Ganz genau, aber was machst wenn’s dir nach der Jägerbegründung die Erweiterung verwehren?
Aus welchen Gründen auch immer?
Richtig, man versucht’s auf einem anderen Weg.
Was ich geschrieben bzw. erfahren hab ist auch nur ein Beispiel und sicher nicht der Weisheit letzter Schluss.
Aber so ist die gelebte Praxis, das müsstest du ja als Waffenbesitzer, der du ja offenbar bist, auch schon mitbekommen haben.
Was im GesetzesText steht ist eine Sache, wie es die Behörde allerdings handhabt steht auf einem anderen Blatt.
Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 18:48
von The_Governor
Wenn ich jetzt meinen niederen Instinkten folgen würde, tät ich doch glatt ein wenig Schadenfreude empfinden, wo doch ein nicht unerheblicher Prozentsatz der Jäger gegen Halbautomaten für Sportschützen generell oder sowieso nur für Waffen für die eigene Zunft einsteht.
Denen die nicht so denken, sei die Erweiterung mit jagdlicher Begründung aber vergönnt. Wieso geht ihr nicht einfach in einen Verein, der Paragraph 11 erfüllt und lasst euch das bestätigen? Ich habe so von 6 auf 9 Plätze erweitert.
Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 19:00
von Evilcannibal79
Deshalb bin ja Sportschütze und Jäger

Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 21:27
von FFWGK
Evilcannibal79 hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 18:26
wenn’s dir nach der Jägerbegründung die Erweiterung verwehren?
Genau das ist der Teil den du nicht verstehen willst.
DIR WURDE NICHTS VERWEHRT.
Du hast keinen negativen Bescheid. Du hast dich ohne Antrag abwimmeln lassen.

Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 22:04
von Evilcannibal79
FFWGK hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 21:27
Evilcannibal79 hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 18:26
wenn’s dir nach der Jägerbegründung die Erweiterung verwehren?
Genau das ist der Teil den du nicht verstehen willst.
DIR WURDE NICHTS VERWEHRT.
Du hast keinen negativen Bescheid. Du hast dich ohne Antrag abwimmeln lassen.
Wo hab ich denn geschrieben das MIR etwas verwehrt wurde?
Mir wurde nix verwehrt weil ich nicht darum angesucht habe und nur im Gespräch nachgefragt habe.
Ich war wegen meinem EFWP dort.
Dann wurde mir erklärt wie das in Zukunft aussehen wird.
Wie gesagt, mir Wurscht, kein Problem.
Ich bin in 3 Vereinen die mir so eine Bestätigung ausstellen können.
ABER DARUM GEHT ES NICHT !!
Und hör auf irgendwo was reinzudichten was so nicht geschrieben wurde.
Und um wieder OT zu kommen,
Versuchs mit dem Antrag bei deiner Behörde mit „Jagd“ als Begründung.
Mehr wie ablehnen können’s es eh nicht.
Tut ja nicht weh.
Entweder sie sagen dir was du zu erfüllen hast (Schreiben vom Bezirksjägermeister oder was auch immer) und du kannst darauf reagieren und wenn alles nix hilft gehst halt über den Sportschützen Paragraphen.
Im schlimmsten Fall musst halt einfach noch eine Zeit lang zuwarten.
Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 22:15
von FFWGK
Evilcannibal79 hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 16:27
ich hab aus genau den gleichen Gründen wie der TS um eine
Erweiterung gefragt hab, nämlich "für die Jagd"!!!
Dann hab ich das Papier kredenzt bekommen
Evilcannibal79 hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 22:04
Versuchs mit dem Antrag bei deiner Behörde mit „Jagd“ als Begründung.
Mehr wie ablehnen können’s es eh nicht.
Tut ja nicht weh.
...und wenn alles nix hilft gehst halt über den Sportschützen Paragraphen
Verdammt...warum ist mir das nicht eingefallen.
Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre
Verfasst: Do 28. Nov 2019, 00:03
von Jiggler
Ich hätte da einen ganz anderen Ansatz für den TE, der, wenn ich keinen Denkfehler habe ab 14.12. ganz ohne mühsame Erweiterung möglich wäre.
Ab 14. stehen einem ja pro Platz 2 Plätze für Zubehör zu, die aber an keine Waffe gebunden sein sollen.
Warum nicht aus der Glock ein Wechselsystem machen, das Griffstück ist ja frei. Das kann der Händler oder Büchsenmacher, indem er Verschluss und Griffstück rechtlich voneinander "trennt".
Dadurch wird ein B Platz frei und du kannst dir ganz einfach den gewünschten Revolver holen ganz ohne Behördengang.
Der einzige Nachteil, du darfst die Golck nur mehr am behördlich genehmigten Schießstand zusammensetzen.
Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre
Verfasst: Do 28. Nov 2019, 07:06
von rupi
Jiggler hat geschrieben: Do 28. Nov 2019, 00:03
Ich hätte da einen ganz anderen Ansatz für den TE, der, wenn ich keinen Denkfehler habe ab 14.12. ganz ohne mühsame Erweiterung möglich wäre.
Ab 14. stehen einem ja pro Platz 2 Plätze für Zubehör zu, die aber an keine Waffe gebunden sein sollen.
Warum nicht aus der Glock ein Wechselsystem machen, das Griffstück ist ja frei. Das kann der Händler oder Büchsenmacher, indem er Verschluss und Griffstück rechtlich voneinander "trennt".
Dadurch wird ein B Platz frei und du kannst dir ganz einfach den gewünschten Revolver holen ganz ohne Behördengang.
Der einzige Nachteil, du darfst die Golck nur mehr am behördlich genehmigten Schießstand zusammensetzen.
Ich bezweifle dass das die Intention des Gesetzgebers war mit der Entkopplung der Zubehöre
Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre
Verfasst: Do 28. Nov 2019, 09:18
von AUG-andy
rupi hat geschrieben: Do 28. Nov 2019, 07:06
Jiggler hat geschrieben: Do 28. Nov 2019, 00:03
Ich hätte da einen ganz anderen Ansatz für den TE, der, wenn ich keinen Denkfehler habe ab 14.12. ganz ohne mühsame Erweiterung möglich wäre.
Ab 14. stehen einem ja pro Platz 2 Plätze für Zubehör zu, die aber an keine Waffe gebunden sein sollen.
Warum nicht aus der Glock ein Wechselsystem machen, das Griffstück ist ja frei. Das kann der Händler oder Büchsenmacher, indem er Verschluss und Griffstück rechtlich voneinander "trennt".
Dadurch wird ein B Platz frei und du kannst dir ganz einfach den gewünschten Revolver holen ganz ohne Behördengang.
Der einzige Nachteil, du darfst die Golck nur mehr am behördlich genehmigten Schießstand zusammensetzen.
Ich bezweifle dass das die Intention des Gesetzgebers war mit der Entkopplung der Zubehöre
Jeder "vernünftige " Händler wird das so nicht machen.
Jedenfalls nicht mit der gleichen Seriennummer des Griffstücks.
Hab mir auch mal eine ganze Glock 34 gekauft als Wechselsystem .
Nur das nummerngleiche Griffstück hat er gegen ein anderes ausgetauscht wegen der Seriennummer. Das wäre zu offensichtlich und könnte allen Beteiligten Probleme bereiten.
Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre
Verfasst: Do 28. Nov 2019, 13:04
von Hane
hari hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 16:46
Gruende fuer Kat B ein:
- FFW fuer Fangschuss in eher schwaecherem Kaliber wegen Umlandgefaehrdung (z.b. 38spl)
- FFW zur Nachsuche auf wehrhaftes Wild in starkem Kaliber
- Selbstladeflinte zur Treibjagd
- Selbstladebuechse zur Riegeljagd auf Sau in starkem Kaliber
- Selbstladebuechse zur Reh Ansitzjagd mit Wildbret-schonendem Kaliber
- Kleinkaliber FFW zur Fallenjagd
Ich ergänze:
-Schrot Repetierflint (Goose-Gun) zur waidgerechten Gänsejagd auf weitere Entfernungen
Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre
Verfasst: Do 28. Nov 2019, 13:42
von gewo
AUG-andy hat geschrieben: Do 28. Nov 2019, 09:18
Jeder "vernünftige " Händler wird das so nicht machen.
Jedenfalls nicht mit der gleichen Seriennummer des Griffstücks.
Hab mir auch mal eine ganze Glock 34 gekauft als Wechselsystem .
Nur das nummerngleiche Griffstück hat er gegen ein anderes ausgetauscht wegen der Seriennummer. Das wäre zu offensichtlich und könnte allen Beteiligten Probleme bereiten.
ja nein vielleicht
rechtlich ist die nummer des Griffstückes (welches ja im übrigen räumlich beim wechselsystem gar nichts verloren hat) unbedeutend
Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre
Verfasst: Do 28. Nov 2019, 14:48
von Joewood
gewo hat geschrieben: Do 28. Nov 2019, 13:42
ja nein vielleicht
rechtlich ist die nummer des Griffstückes (welches ja im übrigen räumlich beim wechselsystem gar nichts verloren hat) unbedeutend
Jep, das ist so in etwa der Tenor, den ich derzeit überall höre/lese...
Die ganzen Griffstücke kannst rein rechtlich gesehen in Wahrheit auch den Kindern zum spielen geben und in der Spielzeuglade verwahren. Da ist noch das größte Problem die Mama, die dann möglicherweise nen Zuckaus bekommt

Re: WBK Erweiterung Jäger, unter 5 Jahre
Verfasst: Do 28. Nov 2019, 15:02
von Coolhand1980
Na wenn ein Kind mit 7 noch immer keine Glock auseinandernehmen kann, bekommt doch jeder einen Zuckaus, oder?
Völlig verständlich!
