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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Verfasst: So 22. Dez 2019, 09:52
von Jsmith
HowlingWolf hat geschrieben: So 22. Dez 2019, 09:49
Parallaxe hat geschrieben: So 22. Dez 2019, 09:27
..., und nach dem aktuellen Waffengesetz wären Airsoftgeräte Schusswaffen ...
NEIN. Siehe meinen vorigen Post.
Parallaxe hat geschrieben: So 22. Dez 2019, 09:27
... ab einer gewissen Joule-Zahl und ab einem gewissen Kaliber, siehe § 45. Der Paragraph besagt, dass es Ausnahmeregelungen für Waffen mit Druckluft oder Gas mit einer Energie <0,08 Joule und Kaliber <6mm gibt.
Jetzt wird es wirklich abenteuerlich. Wo siehst du im §45 eine Joule-Angabe? Ganz im Gegenteil, es gibt bei uns (im Gegensatz zu Deutschland) eben KEINE Maximalenergie für Luftdruckwaffen mit Kaliber <6mm.
Vergiss es!
Du kannst es diesen Typen nicht erklären - ich hab es zynisch versucht, dann mit Erklärung
Sie wollen einfach daran glauben, dass Spielzeug in das Waffengesetz aufgenommen gehört
Wahrscheinlich haben die Typen für ihre Matchboxautos auch den Führerschein gemacht....
AIRSOFT IN ÖSTERREICH = SPIELZEUG
AIRSOFT IN DEUTSCHLAND - gefährliche Waffen die strengstens reglementiert gehören (wie es sich gehört in der DDR NEU)
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Verfasst: So 22. Dez 2019, 09:54
von Jsmith
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Verfasst: So 22. Dez 2019, 09:54
von Papa Bär
Ich glaube ihr verrennt euch.
Gewo hat eigentlich (wie meistens) für mich den Nagel auf den Kopf getroffen, denn:
Es geht um den Schalldämper und nicht darum worauf er montiert wird.
Wenn der Schalli die Definition eines Schalldämpfers erfüllt, dann darfst ihn nicht haben, egal ob du ihr auf den Kamin stellst oder ihn dir unters Kopfkissen legst.
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Verfasst: So 22. Dez 2019, 09:58
von Parallaxe
Für mich ist die Frage ohnehin längst geklärt, weil ich das ZWR als eindeutiges Statement des Gesetzgebers lese - Airsoftwaffen sind nicht eintragungspflichtig, also gilt das Waffengesetz nicht für sie, und damit hat die Schalldämpferdiskussion keine juristische Grundlage mehr, egal welche technischen Überlegungen man anstellen könnte.
Ich will ja auch niemandes Nerven strapazieren, aber ich glaube, dass das Zusammenspiel der Gesetze in dieser Frage nicht einfach logisch aufzulösen ist. Anyway, wir haben ja das Statement in Form des ZWR - denn daran wird ja wohl niemand zweifeln
Ich wäre auch dafür, es zu belassen. Vielen Dank jedenfalls für den Austausch, ich halte das für wichtig und wesentlich - wer weiß, worüber wir uns noch werden austauschen müssen, spätestens bei sicherlich irgendwann kommenden Novellen des Waffengesetzes...
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Verfasst: So 22. Dez 2019, 10:04
von Parallaxe
Ja, die Joule-Zahl hab ich irrtümlich reingepackt, mein Fehler. Es steht nur das Kaliber drin.
Ich möchte mich nochmal bedanken für die Geduld, und ich bedanke mich auch für die weniger freundlichen Kommentare - es hat eben jeder andere Vorstellungen vom adäquaten Umgangston, und gemeint ist, wer sich angesprochen fühlt.
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Verfasst: So 22. Dez 2019, 10:10
von Parallaxe
@ Papa Bär dann verkaufen die Airsoft-Händler verbotene Teile, sobald sie eine schalldämpfende Wirkung behaupten. Der Novritsch tut das, er erklärt die WIrkung seines Schalldämpfers sogar in einem eigenen Video, und entgegen einem Kommentar hier, wonach sein Verkauf sich ans Ausland richte, verkauft er auch in Österreich und an Österreicher.
Im Sinne Deiner Worte: Wer sich einen Novritsch-Schalldämpfer - und ich gehe davon aus, dass es egal ist, ob er er sein Teil "Suppressor" oder "Silencer" nennt - auf den Kaminsims stellt oder unters Kopfkissen legt, verstösst gegen das Gesetz. Right?
Ah, okay, die 5Db... wär bled, wenn diese Grenze erreicht würde

Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Verfasst: So 22. Dez 2019, 10:16
von Jsmith
Parallaxe hat geschrieben: So 22. Dez 2019, 10:04
Ja, die Joule-Zahl hab ich irrtümlich reingepackt, mein Fehler. Es steht nur das Kaliber drin.
Ich möchte mich nochmal bedanken für die Geduld, und ich bedanke mich auch für die weniger freundlichen Kommentare - es hat eben jeder andere Vorstellungen vom adäquaten Umgangston, und gemeint ist, wer sich angesprochen fühlt.
Keine Ursache!
A bissl an herben Schmäh musst schon aushalten - das Leben ist hart genug
Ich wünsch Dir und deiner Familie und übrigens allen hier ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute im Neuen Jahr (wir werdens brauchen können)

Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Verfasst: So 22. Dez 2019, 10:18
von Parallaxe
Danke - wir hoffen auf maximale Schalldämpfung für den Hund mittels Xanor(R) und für uns mittels Oropax. Lärm mögen wir nämlich nicht, und schon gar nicht, wenns knallt
Alles Gute auch Dir und Deinen Lieben.
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Verfasst: So 22. Dez 2019, 12:48
von 75reinhard
Parallaxe hat geschrieben: So 22. Dez 2019, 09:58
Für mich ist die Frage ohnehin längst geklärt, weil ich das ZWR als eindeutiges Statement des Gesetzgebers lese - Airsoftwaffen sind nicht eintragungspflichtig, also gilt das Waffengesetz nicht für sie,
Schlechtes Argument, weil Luftgewehre und Luftpistolen < 6mm sind auch nicht im ZWR, aber mit Sicherheit Schusswaffen und vom Gesetz her auch erfasst.
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Verfasst: So 22. Dez 2019, 15:00
von hasgunz
Jiggler hat geschrieben: So 22. Dez 2019, 00:00
Airsoftwaffen feuern idR mit Federdruck und nicht mit Luft oder CO
2
Nicht wirklich, eine AEG zum Beispiel hat einen kleinen Motor der einen Kolben & Zylinder antreibt, auch gibt es viele "Flongas" / C02 Airsoft Markierer, vorallem im Pistolen Bereich, aber auch vereinzelt im Gewehr Bereich. Die klassischen Federdruck Airsoft Spielzeuge sind eher rar oder eben nur als "Erbsen" Pistole ausgeführt.
Bezüglich Thema SD in Österreich.
Derzeit ist es nur möglich einen SD legal zu Besitzen, wenn man eine Ausnahmenegehmigung hat, oder im besitzt eines Gültigen Jagd-Dokumentes ist.
Daher sind auch Airsoft "SD" pfuigack.
Generell würde ich raten, wenn du einen SD Look haben willst, kaufst du dir entweder ein massives Kunststoffrohr, oder lässt dir etwas ähnliches aus Al fertigen.
Soetwas wie Novritsch anbietet ist (laut meiner Einschätzung) nicht legal:
LG
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Verfasst: So 22. Dez 2019, 15:43
von Revierler_old
Geh bitte, das ist doch astreines Spielzeug.
Schaumgimmiringerln in einer Röhre...
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Verfasst: So 22. Dez 2019, 15:50
von gewo
Revierler hat geschrieben: So 22. Dez 2019, 15:43
Geh bitte, das ist doch astreines Spielzeug.
Schaumgimmiringerln in einer Röhre...
Obacht
Es gibt -soweit ich weiss - vom A.E. eine festlegung auf ich glaub 5db ... das war anlaesslich der 3iiiiiiii „transporthuelse“
Das schafft auch ein leeres röhrl mit einer abschlusskappe mit kalibergrosser bohrung
So ferne es ned der gasdruck wegfetzt, klar ,,,
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 09:21
von oJo
Leute, was geht hier ab? Airsoft-Markierer sind per Definition keine Waffen, das wurde ja Eingangs im Thread schon hinreichend erklärt. Schalldämpfer für Schusswaffen sind in Österreich verboten. Andere Schalldämpfer sind in Österreich nicht verboten (Siehe Auto, Moped).
Weiters nicht verboten sind längliche Dinger die man auf ne Airsoft vorne draufschraubt. Solang das ganze nicht ein (funktionierender) Schalldämpfer ist, der auch auf ner echten Schusswaffe passen würde, ist da garnicht der Beginn einer Diskussion zu suchen...
Die Dinger für Airsofts sind zu 90% nichtmal funktional, sondern rein optisch und zu 100% nur für Airsofts.
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 09:34
von Revierler_old
Darum geht es ja.
eine Softgun fällt per Definition des Par 1 nicht unter das Waffengesetz. Nach Par 17/5 kann ein Schalldämpfer nur dann ein verbotener Schalldämpfer sein, wenn er für Schusswaffen gemacht wurde. Nachdem eine Airsoft keine Schusswaffe ist, kann auch ein Schalldämpfer für die Airsoft kein Schalldämpfer für Schusswaffen sein.
Also: Ein Schalldämpfer für ein Luftgewehr ist verboten, da ein Luftgewehr eine Schusswaffe gemäß Par. 2 iVm 45 ist. Ein Schalldämpfer für eine Softgun kann kein verbotener Schalldämpfer sein, da er nicht für eine Schusswaffe, sondern für eine Softgun gemacht wurde.
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 10:34
von gewo
Revierler hat geschrieben: Mo 23. Dez 2019, 09:34
...Nach Par 17/5 kann ein Schalldämpfer nur dann ein verbotener Schalldämpfer sein, wenn er für Schusswaffen gemacht wurde. ...
der 17/5 lautet:
verbot ..... von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnte Vorrichtung allein;
du drehst da grad die definition um
- im gesetz steht, es sind WAFFEN verboten, die mit einem Schalldämpfer versehen sind; das gilt auch fuer die Vorrichtung alleine
(was ueberigens auch ned stimmt, da hat man was geaendert, es gibt jetzt im ZWR kat C waffen mit integriertem schalldaempfer, die bleiben kat C, also genau das GEGENTEIL vom dem was im gesetz steht, aber das ist eine andere Baustelle)
- DU bildest aus diesem Text im Gesetz den Umkehrschluss und legst das so aus, dass der schalldaempfer fuer eine Schusswaffe sein muss.
das steht da nirgendst im 17/5