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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 09:13
von Balistix
BR1 hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 09:08
Wenn man zu jedem Z7/Z8 Platz jeweils zwei Stück Zubehör Z7 bzw. Z8 besitzen darf - welches Zubehör wäre das konkret?
Ein 10-Zoll-WS zu einem 16-Zoll-AR im selben Kaliber oder einen Wechsellauf fürs AUG halte ich für unproblematisch. Hochinteressant ist die Frage, was mit anderen Kalibern ist, bspw ein PCC Upper. Dieser würde ja erst durch passende Magazine zu Kat A, und ohne eine passende Berechtigung verkauft mir aber niemand diese Magazine.
Henne <-> Ei.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 09:23
von Armalito
Lexman1 hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 07:36
Spannend- alle Mag's inkl Hersteller usw melden. Spannend bei Mag's, welche gerade durch Erweiterungen in die HC Kategorie kommen. Sind diese nun Meldepflichtig oder nicht, denn der Grundkörper des Mag's wäre legitim und der Extender ist schnell wieder demontiert. Alles völlig sinnloser Schwachsinn
Und welchen Hersteller meldest du bei den Surplus AK Magazinen wo ned einmal ein Stempel drauf ist?
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 09:26
von COB
Armalito hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 09:23
Lexman1 hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 07:36
Spannend- alle Mag's inkl Hersteller usw melden. Spannend bei Mag's, welche gerade durch Erweiterungen in die HC Kategorie kommen. Sind diese nun Meldepflichtig oder nicht, denn der Grundkörper des Mag's wäre legitim und der Extender ist schnell wieder demontiert. Alles völlig sinnloser Schwachsinn
Und welchen Hersteller meldest du bei den Surplus AK Magazinen wo ned einmal ein Stempel drauf ist?
Unbekannt, wie bei Waffen auch. Ich hab ein Gewehr bei dem der Hersteller nicht bekannt ist - war kein Problem bei der Registrierung.
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 09:35
von Armalito
COB hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 09:26
Armalito hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 09:23
Lexman1 hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 07:36
Spannend- alle Mag's inkl Hersteller usw melden. Spannend bei Mag's, welche gerade durch Erweiterungen in die HC Kategorie kommen. Sind diese nun Meldepflichtig oder nicht, denn der Grundkörper des Mag's wäre legitim und der Extender ist schnell wieder demontiert. Alles völlig sinnloser Schwachsinn
Und welchen Hersteller meldest du bei den Surplus AK Magazinen wo ned einmal ein Stempel drauf ist?
Unbekannt, wie bei Waffen auch. Ich hab ein Gewehr bei dem der Hersteller nicht bekannt ist - war kein Problem bei der Registrierung.
Und was wollens dann kontrollieren können? Den Idioten denen das eingefallen ist sollten wegen Dummheit angezeigt und verurteilt werden!
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 09:37
von Nuss_95
Armalito hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 09:35
COB hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 09:26
Armalito hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 09:23
Und welchen Hersteller meldest du bei den Surplus AK Magazinen wo ned einmal ein Stempel drauf ist?
Unbekannt, wie bei Waffen auch. Ich hab ein Gewehr bei dem der Hersteller nicht bekannt ist - war kein Problem bei der Registrierung.
Und was wollens dann kontrollieren können? Den Idioten denen das eingefallen ist sollten wegen Dummheit angezeigt und verurteilt werden!
Die Anzahl?
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 09:53
von Nordi
Wie wird das jetzt eigentlich mit Magazinen geregelt für Waffen die NACH DEM 14.12 gekauft wurden?
Ein Schützenkollege aus Tirol hat bei seiner Behörde gefragt wie man das jetzt am besten regelt und die haben ihm angeblich gesagt das seine NACH dem 14.12 gekaufte Waffe zu einer Kat A umgemeldet werden KÖNNTE und er dann problemlos auch abseits eines behördlichen Schießstandes große Mags dafür nutzen darf die er VOR dem 14.12 gekauft hat. Nachträglich darf er keine Mags mehr für diese Waffe kaufen, aber was er zu diesem Zeitpunkt hatte darf er nutzen.
Ist das so überhaupt möglich bzw gibt die Gesetzlage diese Handlungsweise her?
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 10:00
von Yukon
Halvar hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 09:02
Wulpe hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 08:36
Weiß jemand, wo diese Rechtspflicht festgelegt wurde?
§8 (7) WaffG
Auch wenn die Auskunftspflicht in §8 Abs.7 WaffG festgehalten wurde, nach §37 Abs.2 PslG ist die Auskunftserteilung untersagt.
Damit steht das WaffG in Widerspruch zum PslG, das WaffG kann das Verbot der Auskunftserteilung nicht aufheben.
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 10:12
von kuni
Bei meiner BH habe ich bei den Magazinen nur Kaliber und ob eine passende Waffe vorhanden ist melden müssen. Weder Marke, noch Anzahl. Da stehe dann z.b.
* Langwaffe Kaliber 11.63x40mm, Hersteller verschieden/unbekannt, keine Waffe vorhanden
* Langwaffe Kaliber 5,7x28mm, Hersteller verschieden/unbekannt, keine Waffe vorhanden
Weder Menge, noch für welches Waffensystem genau. Bin mal gespannt was da rauskommt, wenn ich da mal was nachkaufe ;-(
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 10:26
von tainnok
Nordi hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 09:53
Wie wird das jetzt eigentlich mit Magazinen geregelt für Waffen die NACH DEM 14.12 gekauft wurden?
Ein Schützenkollege aus Tirol hat bei seiner Behörde gefragt wie man das jetzt am besten regelt und die haben ihm angeblich gesagt das seine NACH dem 14.12 gekaufte Waffe zu einer Kat A umgemeldet werden KÖNNTE und er dann problemlos auch abseits eines behördlichen Schießstandes große Mags dafür nutzen darf die er VOR dem 14.12 gekauft hat. Nachträglich darf er keine Mags mehr für diese Waffe kaufen, aber was er zu diesem Zeitpunkt hatte darf er nutzen.
Ist das so überhaupt möglich bzw gibt die Gesetzlage diese Handlungsweise her?
Soweit ich das verstanden habe sind diese Informationen falsch.
Kauf nach dem 14.12.2019:
Grundsätzlich Kat.B, damit KEIN nachkauf von Magazinen möglich.
Aber wenn man VOR dem 14.12.2019 einen HA hatte UND dazu auch große Magazine UND beides zusammen als 17/1/x gemeldet hat, dann hat man eine WBK mit einem 17/1/x Platz bekommen welcher NICHT verfällt wenn man die Waffe verkauft. Wenn man das macht hat man den 17/1/x Platz frei und kann seine neue, nach dem 14.12.2019 gekaufte Waffe auf diesen Platz "legen"/melden und damit darf man dann auch wieder Magazine kaufen.
ABER dazu hat man eben vorher mal "Altbestand" melden müssen.
Hat man das nicht, dann geht das soweit ich verstanden habe für die meisten nur über den "Sportschützen".
Und das steht jetzt so gut wie alles im Widerspruch zu den Infos die dein Kollege von der Behörde erhalten hat. Bin gespannt ob ich da jetzt vollkommen daneben liege oder ob der SB da etwas Nachschulung benötigt ....
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 10:29
von Nordi
Danke dir.
Ich denke eher das hier der Kollege und der SB aneinander vorbeigesprochen haben. War bei meinem Gespräch mit meinem SB das selbe zu beginn. Erst nach ca 5min sind wird beide draufgekommen das wir was jeweils ganz anderes gemeint haben.
Aber wenn ich kurz nachfragen darf: Es wäre also möglich das ich meine OA15 die ich vor 3 Jahren gekauft habe wieder verkaufe...und dann dafür eine ACR Bushmaster oder so kaufe und dann diese auf den frei gewordenen A platz lege und dafür weiterhin meine Magazine die für die OA15 ursprünglich waren behalten kann? Das wäre ja genial!
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 10:29
von Halvar
Yukon hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 10:00
Halvar hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 09:02
Wulpe hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 08:36
Weiß jemand, wo diese Rechtspflicht festgelegt wurde?
§8 (7) WaffG
Auch wenn die Auskunftspflicht in §8 Abs.7 WaffG festgehalten wurde, nach §37 Abs.2 PslG ist die Auskunftserteilung untersagt.
Damit steht das WaffG in Widerspruch zum PslG, das WaffG kann das Verbot der Auskunftserteilung nicht aufheben.
Das PslG regelt die Ausübung von Gesundheitspsychologie und die klinischer Psychologie (§6 PslG)
Beim "Psychotest" handelt es sich um keines von beiden sondern um eine Gutachtenserstellung durch "geeignete Personen oder Einrichtungen" im Sinne von §8 WaffG.
Das PslG findet dabei imo keine Anwendung.
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 10:39
von Wulpe
Yukon hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 10:00
Halvar hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 09:02
Wulpe hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 08:36
Weiß jemand, wo diese Rechtspflicht festgelegt wurde?
§8 (7) WaffG
Auch wenn die Auskunftspflicht in §8 Abs.7 WaffG festgehalten wurde, nach §37 Abs.2 PslG ist die Auskunftserteilung untersagt.
Damit steht das WaffG in Widerspruch zum PslG, das WaffG kann das Verbot der Auskunftserteilung nicht aufheben.
So einfach ist es nicht. Auch wenn nach §37 (2) nur der Patient den Psychologen von der Verschwiegenheit entbinden darf, gab es auch vor dem WaffG mehr als genug Fälle, in denen die Verschwiegenheit auch ohne Zustimmung gebrochen werden durfte und sogar musste:
§ 286 StGB Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung
§ 37 B-KJHG Mitteilungen bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung
§ 10 StGB Entschuldigender Notstand
sowie Verteidigungsfreiheit
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 10:43
von Wulpe
Halvar hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 10:29
Das PslG regelt die Ausübung von Gesundheitspsychologie und die klinischer Psychologie (§6 PslG)
Beim "Psychotest" handelt es sich um keines von beiden sondern um eine Gutachtenserstellung durch "geeignete Personen oder Einrichtungen" im Sinne von §8 WaffG.
Das PslG findet dabei imo keine Anwendung.
Die "geeigneten Personen" unterliegen dem Psychologengesetz, ob sie nun beraten, therapieren, testen,...
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 10:51
von HowlingWolf
Nordi hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 10:29
Aber wenn ich kurz nachfragen darf: Es wäre also möglich das ich meine OA15 die ich vor 3 Jahren gekauft habe wieder verkaufe...und dann dafür eine ACR Bushmaster oder so kaufe und dann diese auf den frei gewordenen A platz lege und dafür weiterhin meine Magazine die für die OA15 ursprünglich waren behalten kann? Das wäre ja genial!
Ja. Der Altbestandsplatz ist nicht an eine bestimmte Altbestandswaffe gekoppelt. Du könntest auch deine Altbestandswaffe verkaufen, den freigewordenen Platz mit einer Waffe belegen, die andere Magazine erfordert, und für diese neue Waffe "große" Magazine kaufen.
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 10:53
von Bourne
Ich befürchte, ich verstehe es immer noch nicht. Ich melde meine Glock 17 mit Hi-Cap Magazin nach §17. Jetzt verkaufe ich die Glock 17 und kaufe mir dafür eine CZ Shadow ohne Hi-Cap Mag. Kann ich die CZ Shadow jetzt auf den §17 Platz nehmen, obwohl es eine Kat. B ist oder bleibt der frei und ich müsste einen B-Platz frei haben, wo sie drauf kommt?