Re: Hohe Jagd Salzburg
Verfasst: So 16. Feb 2020, 09:35
fahr zum Stadion, und das so früh wie möglich. dort kannst parken und mit demMessebus reinfahren..alles andere is gelinde gesagt ein Horror ab 8h30..
möchtest dich mal kurz bei mir melden, wegen Donnerstag?gewo hat geschrieben: Di 11. Feb 2020, 12:38wobei ... wart mal .... da faellt mir was eingewo hat geschrieben: Di 11. Feb 2020, 11:34Nostromo hat geschrieben: Di 11. Feb 2020, 11:11
Bist mit dem Auto in Sbg? Hast wohl nicht gerade die Kübel Aktion im Kofferraum?
viewtopic.php?f=53&t=48699
das waere Versandhandel
das darf ich nicht
schick mir ein email bitte ...
NeinAS-Val hat geschrieben: Mi 19. Feb 2020, 18:38 Ich hätte eine Frage, darf man mit Waffenverbot die dortigen Waffen anfassen? (Schusswaffen) Ich weiß, das niemand nach fragen wird ob man Waffenverbot hat, Ich will nur halt wissen, was der Gesetzgeber dazu sagt.
Es gibt externe Parkplätze mit kostenlosen Shuttle Bus ins Messezentrum. Direkt im Messezentrum ist sehr schnell alles vollFzr1000 hat geschrieben: So 16. Feb 2020, 09:10 Freitag, bin gerade dabei die Ausstellerliste durchzulesen und mir die wichtigen Stände rauszuschreiben.
Wie ist’s denn da mit der Parkplatzsituation geworden?
War zuletzt 2011 oder 2012 dort, da war Parken noch problemlos machbar.
combatmiles hat geschrieben: So 16. Feb 2020, 09:35 fahr zum Stadion, und das so früh wie möglich. dort kannst parken und mit demMessebus reinfahren..alles andere is gelinde gesagt ein Horror ab 8h30..
bist du dir sicher? es gibts genug leute die haben keine WBK und dürfen ab heute dortige Waffen/Schusswaffen anfassen, weil eben es ausnahme regeln gibt, sonst darf man ja nicht mal ganz kurz eine Kat B waffe anfassen, macht man sich ja strafbar nach §50 Waffengesetz... es werden auch dort gäste aus DE sein, auch jugendliche, es muss ja dort wen Ich richtig verstanden habe, eine Ausnahme geben? wie auch im Waffengeschäft. oder beim Waffenverbot ist es ganz anders? kann man irgend wo darüber nach lesen?gewo hat geschrieben: Do 20. Feb 2020, 01:08NeinAS-Val hat geschrieben: Mi 19. Feb 2020, 18:38 Ich hätte eine Frage, darf man mit Waffenverbot die dortigen Waffen anfassen? (Schusswaffen) Ich weiß, das niemand nach fragen wird ob man Waffenverbot hat, Ich will nur halt wissen, was der Gesetzgeber dazu sagt.
Darfst du nicht
Auch nicht an den privilegierten Orten Behördluch genehmigter schiesstand oder schauraum des waffenhaendlers ( und übrigens auch nicht im Zuge einer Prüfung Waffengewerbe)
Lediglich keine WBK != bestehendes Waffenverbot.AS-Val hat geschrieben: Do 20. Feb 2020, 12:30bist du dir sicher? es gibts genug leute die haben keine WBK und dürfen ab heute dortige Waffen/Schusswaffen anfassen, weil eben es ausnahme regeln gibt, sonst darf man ja nicht mal ganz kurz eine Kat B waffe anfassen, macht man sich ja strafbar nach §50 Waffengesetz... es werden auch dort gäste aus DE sein, auch jugendliche, es muss ja dort wen Ich richtig verstanden habe, eine Ausnahme geben? wie auch im Waffengeschäft. oder beim Waffenverbot ist es ganz anders? kann man irgend wo darüber nach lesen?gewo hat geschrieben: Do 20. Feb 2020, 01:08NeinAS-Val hat geschrieben: Mi 19. Feb 2020, 18:38 Ich hätte eine Frage, darf man mit Waffenverbot die dortigen Waffen anfassen? (Schusswaffen) Ich weiß, das niemand nach fragen wird ob man Waffenverbot hat, Ich will nur halt wissen, was der Gesetzgeber dazu sagt.
Darfst du nicht
Auch nicht an den privilegierten Orten Behördluch genehmigter schiesstand oder schauraum des waffenhaendlers ( und übrigens auch nicht im Zuge einer Prüfung Waffengewerbe)
Es gibt keine Ausnahmen für ein Waffenverbot (nach dem WaffG).AS-Val hat geschrieben: Do 20. Feb 2020, 12:30 bist du dir sicher? es gibts genug leute die haben keine WBK und dürfen ab heute dortige Waffen/Schusswaffen anfassen, weil eben es ausnahme regeln gibt, sonst darf man ja nicht mal ganz kurz eine Kat B waffe anfassen, macht man sich ja strafbar nach §50 Waffengesetz... es werden auch dort gäste aus DE sein, auch jugendliche, es muss ja dort wen Ich richtig verstanden habe, eine Ausnahme geben? wie auch im Waffengeschäft. oder beim Waffenverbot ist es ganz anders? kann man irgend wo darüber nach lesen?
Alles Klar, danke für die Info.HowlingWolf hat geschrieben: Do 20. Feb 2020, 14:19Es gibt keine Ausnahmen für ein Waffenverbot (nach dem WaffG).AS-Val hat geschrieben: Do 20. Feb 2020, 12:30 bist du dir sicher? es gibts genug leute die haben keine WBK und dürfen ab heute dortige Waffen/Schusswaffen anfassen, weil eben es ausnahme regeln gibt, sonst darf man ja nicht mal ganz kurz eine Kat B waffe anfassen, macht man sich ja strafbar nach §50 Waffengesetz... es werden auch dort gäste aus DE sein, auch jugendliche, es muss ja dort wen Ich richtig verstanden habe, eine Ausnahme geben? wie auch im Waffengeschäft. oder beim Waffenverbot ist es ganz anders? kann man irgend wo darüber nach lesen?
Schießstättenprivileg und "Händlerprivileg" gelten dann NICHT!
Sind wegfrseec hat geschrieben: Mi 19. Feb 2020, 08:29 Hallo zusammen,
Ich hätte zwei Tagestickets übrig.
Bei Interesse bitte bei mir melden.