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Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 13:38
von combatmiles
nochmal: ICH importiere noch gar nichts, nicht mal ansatzweise!
Da ich beruflich meinen Pass brauche, riskiere ich hier nichts voreilig.
Aber es MUSS mMn eine gesetzliche Möglichkeit geben einen AK zu importieren. Durchfuhr durch 3.Länder lass ich mal aussen vor, es gibt ja auch SLO wo man nur eine Ländergrenze AT/SLO quert..
MIr gings/geht's hauptsächlich darum um Hilfestellung für Leute wie Pat_at_work und um eventuell die Preise in AT etwas aufzuweichen weil ich die grundsätzlich vom IMPORTEUR (nicht von den Händlern, die können eh fast nicht aus) deutlich überzogen finde...
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 13:40
von The_Governor
Die Frage war auf den Pat bezogen, nicht auf dich.
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 13:41
von combatmiles
The_Governor hat geschrieben: Mo 27. Jan 2020, 13:40
Die Frage war auf den Pat bezogen, nicht auf dich.
ja eh, ich mein auch den Poster vor dir...

Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 13:41
von Hauptsacheesknallt
The_Governor hat geschrieben: Mo 27. Jan 2020, 13:35
Pat_at_work hat geschrieben: Mo 27. Jan 2020, 13:32
Bei den Tschechen gibt es eine Transitgenehmigung für die diese Einwilligung nach §37 Abs 3 vorzulegen ist.
Bei den Polen gibt es 3 Formulare, ein Gegenstück zu unserer Einwilligung (nämlich zur Ausfuhr), eine Erlaubnis zum Erwerb als ausländischer Staatsbürger, und eine Erlaubnis zum Transport innerhalb Polens für ausländische Staatsbürger.
Bist immernoch der Meinung, dass sich das rentiert?
Bin voll bei Ihnen. Neben allen Formularen, dem Behördengang, Sprachbarrieren, Bearbeitungsgebühren und der Bearbeitungszeit in Kombination mit dem Risiko, ist das einfach hirnrissig.
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 13:43
von Hauptsacheesknallt
combatmiles hat geschrieben: Mo 27. Jan 2020, 13:38
Aber es MUSS mMn eine gesetzliche Möglichkeit geben einen AK zu importieren. Durchfuhr durch 3.Länder lass ich mal aussen vor, es gibt ja auch SLO wo man nur eine Ländergrenze AT/SLO quert..
Kann man ja. Nur braucht man für jedes Land eine Genehmigung. Und jedes Land hat andere Bestimmungen und Voraussetzungen.
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 13:44
von combatmiles
es gibt aber andere Nutzer die das nicht ganz so hirnrissig finden.. das sei jedem frei gestellt bitte..
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 13:49
von Hauptsacheesknallt
combatmiles hat geschrieben: Mo 27. Jan 2020, 13:44
es gibt aber andere Nutzer die das nicht ganz so hirnrissig finden.. das sei jedem frei gestellt bitte..
Man muss das klar hervorheben. Es ist als fertiger Jurist schon oft undurchsichtig, gerade weil die Novelle noch nicht lange her ist. Und dann lesen Leute im Forum, dass irgendwer gesagt hat, man könne mit dem BH Bescheid aus Hinterschaßleitn mehrere Länder durchqueren und einen Halbautomat chauffieren, bis das böse Erwachen kommt und man für ein Zeiterl im tschechischen Bau landet.
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 13:49
von The_Governor
Bei einer Präzisionswaffe, die man bei uns um 14.000€ bekommt und im EU-Ausland um 8000€ würde ich das einsehen und verstehen. Aber wegen einer "deppaten" AK 700km zu fahren um sich am Ende ein paar 100€ zu sparen, würde sich schon ohne rechtliche Probleme kaum rentieren, außer natürlich man schiebt einen Urlaub oder ähnliches vor, den man ohne AK dann doch nicht gemacht hätte. Das ist das selbe, wie wenn die lieben Schweizer 50km fahren um in Vorarlberg einzukaufen, weil man sich dann 20 CHF spart.
Das ist meine persönliche Meinung zu diesem speziellen Fall, dennoch ist es gut, dass das Thema generell mal durchgedacht wird.
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 13:51
von combatmiles
The_Governor hat geschrieben: Mo 27. Jan 2020, 13:49
Das ist meine persönliche Meinung zu diesem speziellen Fall, dennoch ist es gut, dass das Thema generell mal durchgedacht wird.
und genau darum geht's mir!! DANKE dass das endlich mal jemand verstanden hat..
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 14:00
von combatmiles
nachträglich ändern gilt nicht...
Zuletzt geändert von Hauptsacheesknallt am Mo 27. Jan 2020, 13:45, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 14:11
von Pat_at_work
The_Governor hat geschrieben: Mo 27. Jan 2020, 13:40
Die Frage war auf den Pat bezogen, nicht auf dich.
Ob sich das rechnet muss jeder für sich wissen.
Ob man das ganze Prozedere später auf andere Schusswaffen ausweiten kann auch. Das ganze nach der momentanen Gesetzgebung zu verallgemeinern wirkt unmöglich. Klar ist es schwierig da einen Weg zu finden den alle gut heißen.
Aber es geht darum einen Weg zu finden und den auch zu festigen, damit die Behörden besser darüber Bescheid wissen, wenn vom BMI schon nicht Kurse zum Gesetz gegeben werden. Da haben wir ja alle was davon wenn das einfacher wird.
Vielleicht machen wir damit gerade eine Pionierleistung, andere oder zukünftige Waffenbesitzer können davon noch profitieren.
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 14:19
von The_Governor
Wurde mit Kat. C bereits mehrfach gemacht, da fallen mir spontan die Tikkas aus irgendeinem östlichen Nachbarland ein.
Sollte allerdings einer "einfach so" eine AK oder irgendeine andere Kat. B quer durch die Gegend kutschieren und nicht alle nötigen Zettel dafür haben, kann es auch nach hinten losgehen, wenn dann "Sportschütze importiert illegal Kriegsmaterial" in den News steht. Deshalb hoffe ich, dass der Erste das erst dann durchziehst, wenn völlige Klarheit herrscht und nicht einfach weil man es jetzt auf Biegen und Brechen im Schädel hat.
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 14:26
von Pat_at_work
The_Governor hat geschrieben: Mo 27. Jan 2020, 14:19
Wurde mit Kat. C bereits mehrfach gemacht, da fallen mir spontan die Tikkas aus irgendeinem östlichen Nachbarland ein.
Sollte allerdings einer "einfach so" eine AK oder irgendeine andere Kat. B quer durch die Gegend kutschieren und nicht alle nötigen Zettel dafür haben, kann es auch nach hinten losgehen, wenn dann "Sportschütze importiert illegal Kriegsmaterial" in den News steht. Deshalb hoffe ich, dass der Erste das erst dann durchziehst, wenn völlige Klarheit herrscht und nicht einfach weil man es jetzt auf Biegen und Brechen im Schädel hat.
Darum geht es mir ja, ich will 100% richtigkeit bei dem was ich mache, so wie bei allem was wir Legalwaffenbesitzer machen.
Ich war heute nach den ganzen anderen Kommentaren schon soweit das ich 2x bei dem BMI amgerufen habe. Dort haben mir 2 verschiedene Personen zugesprochen, das die Einwilligungserklärung nach §37 Abs. 3 endgültig ist, also alles im Vorfeld durchgenommen wird damit es überhaupt zur Austellung kommt.
Die Dame an der BH die mir diese Erklärung ausgestellt hat, habe ich auch angerufen, die ganzen Vorwürfe ihr geschildert.
Auch dann hat sie mir zugesagt es ändere nichts an der bereits ausgestellten Erklärung. Sonst hätte sie es nichtmal soweit kommen lassen.
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 14:38
von gewo
Pat_at_work hat geschrieben: Mo 27. Jan 2020, 14:26
Ich war heute nach den ganzen anderen Kommentaren schon soweit das ich 2x bei dem BMI amgerufen habe. Dort haben mir 2 verschiedene Personen zugesprochen, das die Einwilligungserklärung nach §37 Abs. 3 endgültig ist, also alles im Vorfeld durchgenommen wird damit es überhaupt zur Austellung kommt.
Die Dame an der BH die mir diese Erklärung ausgestellt hat, habe ich auch angerufen, die ganzen Vorwürfe ihr geschildert.
Auch dann hat sie mir zugesagt es ändere nichts an der bereits ausgestellten Erklärung. Sonst hätte sie es nichtmal soweit kommen lassen.
das ist wie gesagt genau das problem das sich dzt allgemein stellt
ich kenn die meisten leut die hier posten persönlich
da sind einige Anwälte, tw auch bekannte branchenanwälte dabei
es sind auch leut dabei von denen ich weiss dass die mit dem BMI in diesen angelegenheiten mehr schriftverkehr haben als man sich vorstellen kann
und dann hoerst du wieder solche antworten
ich hab schon fragen ans BMI von der Abteilung fuer oeffentlichkeitsarbeit beantwortet bekommen
nix gegen den Jedelsky
a guter mann
aber so "alles in ordnung" Antwort waere halt dann ... schon spannend ....
meiner Erfahrung nach werfen sich derzeit die ganzen verantwortlichen solche detailfragen wie heisse Erdäpfel hin und her und den letzten beissen die Hunde oder so
machst dir was aus die beiden infos die du heute vom BMI bekommen hast - nur vom Kerntext her, ohne Namen ect - hier einzustellen?
waere schon sehr interessant ....
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 14:40
von bino71
Er hat bei BMI angerufen, also unbedeutend. Leider.