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Re: Kat A Magazine Lagerung
Verfasst: So 8. Mär 2020, 08:53
von diver99
Glock1768 hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 08:36
Papa Bär hat geschrieben: Do 5. Mär 2020, 10:31
DAS was ein SB sagt und das was dann wirklich kommt.... ja, was haben wir gelacht.
Es ist nach wie vor eine 50:50 chance, dass es schlimmer wird.
auch mir wurde telefonisch gesagt, ich solle mit der Registrierung noch etwas warten, den es kennt sich keiner derzeit aus ... mir sagte die BH selber auch, dass sie hoffen, dass der ganze Blödsinn wieder abgesagt wird, da es sowieso absolut nichts bringt
Bei der derzeitigen Regierung wäre ich da vorsichtig. Da wird sicher nichts abgesagt.
Re: Kat A Magazine Lagerung
Verfasst: So 8. Mär 2020, 12:35
von MikeD
diver99 hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 08:53
Glock1768 hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 08:36
Papa Bär hat geschrieben: Do 5. Mär 2020, 10:31
DAS was ein SB sagt und das was dann wirklich kommt.... ja, was haben wir gelacht.
Es ist nach wie vor eine 50:50 chance, dass es schlimmer wird.
auch mir wurde telefonisch gesagt, ich solle mit der Registrierung noch etwas warten, den es kennt sich keiner derzeit aus ... mir sagte die BH selber auch, dass sie hoffen, dass der ganze Blödsinn wieder abgesagt wird, da es sowieso absolut nichts bringt
Bei der derzeitigen Regierung wäre ich da vorsichtig. Da wird sicher nichts abgesagt.
Das habe ich leider auch schon gehört, die Altbestandsregelung für Magazine soll fallen, Besitz nur mehr für "Edelsportschützen" erlaubt. Der Rest hat sie dann bis zum Stichtag einem Berechtigten zu übertragen bzw. (mit einer Verzichtserklärung = entschädigungslos) bei der Behörde abzuliefern. Ähnlich wie damals mit der Hohlspitzmunition.
Ich wollte letzte Woche die Meldung machen und gleichzeitig nach §23(2b) erweitern, wurde aber auch auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet (kommen´s nächstes Monat wieder). Da bei mir die 5-jahrige Verläßlichkeits-/Verwahrungsüberprüfung überfällig ist, habe ich die großen Magazine sicherheitshalber im Waffenschrank verwahrt. Möchte der Behörde da keinen Angriffspunkt geben...
Re: Kat A Magazine Lagerung
Verfasst: So 8. Mär 2020, 12:56
von AUG-andy
MikeD hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 12:35
diver99 hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 08:53
Glock1768 hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 08:36
auch mir wurde telefonisch gesagt, ich solle mit der Registrierung noch etwas warten, den es kennt sich keiner derzeit aus ... mir sagte die BH selber auch, dass sie hoffen, dass der ganze Blödsinn wieder abgesagt wird, da es sowieso absolut nichts bringt
Bei der derzeitigen Regierung wäre ich da vorsichtig. Da wird sicher nichts abgesagt.
Das habe ich leider auch schon gehört, die Altbestandsregelung für Magazine soll fallen, Besitz nur mehr für "Edelsportschützen" erlaubt. Der Rest hat sie dann bis zum Stichtag einem Berechtigten zu übertragen bzw. (mit einer Verzichtserklärung = entschädigungslos) bei der Behörde abzuliefern. Ähnlich wie damals mit der Hohlspitzmunition.
Das trifft aber die Leute am schlimmsten die bis dahin ihre Magazine gemeldet haben. Die sind dann ja zur Zwangsabgabe verpflichtet weil sie ja behördlich erfasst sind. Abgabepflichtig sind ja dann nur die gemeldeten Magazine.
Ein Schelm der Böses dabei denkt.
Re: Kat A Magazine Lagerung
Verfasst: So 8. Mär 2020, 13:01
von The_Governor
MikeD hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 12:35
diver99 hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 08:53
Glock1768 hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 08:36
auch mir wurde telefonisch gesagt, ich solle mit der Registrierung noch etwas warten, den es kennt sich keiner derzeit aus ... mir sagte die BH selber auch, dass sie hoffen, dass der ganze Blödsinn wieder abgesagt wird, da es sowieso absolut nichts bringt
Bei der derzeitigen Regierung wäre ich da vorsichtig. Da wird sicher nichts abgesagt.
Das habe ich leider auch schon gehört, die Altbestandsregelung für Magazine soll fallen, Besitz nur mehr für "Edelsportschützen" erlaubt. Der Rest hat sie dann bis zum Stichtag einem Berechtigten zu übertragen bzw. (mit einer Verzichtserklärung = entschädigungslos) bei der Behörde abzuliefern. Ähnlich wie damals mit der Hohlspitzmunition.
Ich wollte letzte Woche die Meldung machen und gleichzeitig nach §23(2b) erweitern, wurde aber auch auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet (kommen´s nächstes Monat wieder). Da bei mir die 5-jahrige Verläßlichkeits-/Verwahrungsüberprüfung überfällig ist, habe ich die großen Magazine sicherheitshalber im Waffenschrank verwahrt. Möchte der Behörde da keinen Angriffspunkt geben...
Ist das Hörensagen vom Schießstand oder gibt es dafür eine glaubhaftere Quelle? Wozu der Aufwand, wenn jetzt doch wieder alles anders kommt?
Re: Kat A Magazine Lagerung
Verfasst: So 8. Mär 2020, 13:09
von Glock1768
Weil jetzt die Grünen mit reden ... Und was die wirklich wollen wissen wir alle
Re: Kat A Magazine Lagerung
Verfasst: So 8. Mär 2020, 13:15
von AUG-andy
The_Governor hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 13:01
MikeD hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 12:35
diver99 hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 08:53
Bei der derzeitigen Regierung wäre ich da vorsichtig. Da wird sicher nichts abgesagt.
Das habe ich leider auch schon gehört, die Altbestandsregelung für Magazine soll fallen, Besitz nur mehr für "Edelsportschützen" erlaubt. Der Rest hat sie dann bis zum Stichtag einem Berechtigten zu übertragen bzw. (mit einer Verzichtserklärung = entschädigungslos) bei der Behörde abzuliefern. Ähnlich wie damals mit der Hohlspitzmunition.
Ich wollte letzte Woche die Meldung machen und gleichzeitig nach §23(2b) erweitern, wurde aber auch auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet (kommen´s nächstes Monat wieder). Da bei mir die 5-jahrige Verläßlichkeits-/Verwahrungsüberprüfung überfällig ist, habe ich die großen Magazine sicherheitshalber im Waffenschrank verwahrt. Möchte der Behörde da keinen Angriffspunkt geben...
Ist das Hörensagen vom Schießstand oder gibt es dafür eine glaubhaftere Quelle? Wozu der Aufwand, wenn jetzt doch wieder alles anders kommt?
Ganz einfach, weil sich diejenigen die sich dieses hirnverbrannte Magazingesetz ausgedacht haben mit der Umsetzung keine Gedanken gemacht haben.
Der Auwand steht in keiner Relation zum Nutzen. Und jede Behörde kocht dabei ihr eigenes Süppchen.
Re: Kat A Magazine Lagerung
Verfasst: So 8. Mär 2020, 13:32
von sauersigi
Glock1768 hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 13:09
Weil jetzt die Grünen mit reden ... Und was die wirklich wollen wissen wir alle
Die Weltherrschaft an sich reissen....
Re: Kat A Magazine Lagerung
Verfasst: So 8. Mär 2020, 13:37
von The_Governor
sauersigi hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 13:32
Glock1768 hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 13:09
Weil jetzt die Grünen mit reden ... Und was die wirklich wollen wissen wir alle
Die Weltherrschaft an sich reissen....

Re: Kat A Magazine Lagerung
Verfasst: So 8. Mär 2020, 13:40
von RcL
doorman hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 08:15
RcL hat geschrieben: Sa 7. Mär 2020, 23:34
doorman hat geschrieben: Do 5. Mär 2020, 07:50
Hätte gestern ein Gespräch mit meiner SB und habe nebenbei bzgl Magazinen gefragt:
Aussage der SB (Wien) war, dass die Magazine einfach Magazine sind, egal wie groß. Erst wenn’s an der Waffe stecken werden’s zu Kat A mit der Waffe. Abstecken und es sind wieder Magazine.
Verwahrung wie bisher auch, im Kastl unterm Bett oder im Tresor, wie man will.
Sie hat ganz offen zugegeben dass auch sie und ihre Kollegen sich teilweise nicht auskennen und ich mit einer Registrierung bis nächstes Jahr warten soll. Es sind scheinbar ein paar Änderungen für genauere/andere Definitionen in Erarbeitung. Sie meinte es ist reines Chaos, das Gesetz ist völlig wirr und es wird noch lange dauern bis man halbwegs Durchblick hat. Eine sehr sympathische Dame die es auf den Punkt gebracht hat.
Wenns das nur schriftlich gäbe......
Aktuell is es bei mir schirch, da ich den (nicht-Waffen)Tresor ausräumen und mit Mags vollräumen musste und die restlichen Mags stapeln sich im Schrank zwischen / vor den LW, so dass dir die Hälfte entgegen kommt wenn du aufmachst und mal niest....
Wieso musstest du? Wer hat es dir auferlegt?
"Müssen" tu ich garnix, Probleme will ich aber auch keine bekommen. Die WBK ist 3,5 Jahre alt, kA wann die Kontrolle kommt.
Wenn die Altbestandsregelung fallen sollte, wäre das natürlich kompletter Mist für mich. Auf die hab ich mich eigentlich verlassen und entsprechend eingekauft.....
Re: Kat A Magazine Lagerung
Verfasst: So 8. Mär 2020, 13:46
von The_Governor
RcL hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 13:40
doorman hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 08:15
RcL hat geschrieben: Sa 7. Mär 2020, 23:34
Wenns das nur schriftlich gäbe......
Aktuell is es bei mir schirch, da ich den (nicht-Waffen)Tresor ausräumen und mit Mags vollräumen musste und die restlichen Mags stapeln sich im Schrank zwischen / vor den LW, so dass dir die Hälfte entgegen kommt wenn du aufmachst und mal niest....
Wieso musstest du? Wer hat es dir auferlegt?
Die WBK ist 3,5 Jahre alt, kA wann die Kontrolle kommt.
In 1,5 Jahren +/- ein paar Wochen.
Re: Kat A Magazine Lagerung
Verfasst: So 8. Mär 2020, 14:25
von fast12
Ich denke wir können alle nur hoffen das die Regelung so bleibt wie sie jetzt ist.
Wenn die Behörde sagt "wartens, weil, da kommen noch genauere Bestimmungen" oder "das mit der Registrierung lassen wir vielleicht eh bald wieder weil es zu viel Aufwand ist", bedeutet das übersetzt NICHT das man die Magazine einfach so behalten kann, sondern dass sie eben nicht registriert werden und keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden.
Es wird also auf keinen Fall besser als es jetzt ist - daher sollen wir auch nicht zu laut schreien wie furchtbar das alles ist...
Re: Kat A Magazine Lagerung
Verfasst: So 8. Mär 2020, 15:07
von winnfield
Hi Jungs und Mädels, eine blöde, aber berechtigte Frage:
Ab wann ist denn ein Magazin keines mehr und nur ein Plastikformteil?
* ohne follower
* ohne Feder
* ohne beidem
oder ist der leere Formteil immer ein Magazin?
Die leeren Plastikteile (Nichtmagazine) könnte man, so sie kein Magazin sind, offen herumliegen lassen oder sogar auch (vor der Meldung) überall anstecken.
Lg Chris
Re: Kat A Magazine Lagerung
Verfasst: So 8. Mär 2020, 15:08
von RcL
fast12 hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 14:25
Ich denke wir können alle nur hoffen das die Regelung so bleibt wie sie jetzt ist.
Wenn die Behörde sagt "wartens, weil, da kommen noch genauere Bestimmungen" oder "das mit der Registrierung lassen wir vielleicht eh bald wieder weil es zu viel Aufwand ist", bedeutet das übersetzt NICHT das man die Magazine einfach so behalten kann, sondern dass sie eben nicht registriert werden und keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden.
Es wird also auf keinen Fall besser als es jetzt ist - daher sollen wir auch nicht zu laut schreien wie furchtbar das alles ist...
Wär halt jetzt auch gut zu wissen, ob man lieber doch noch schnell registrieren sollte, oder eben nicht. Aber die benötigte Kristallkugel hat halt wohl leider keiner.
Re: Kat A Magazine Lagerung
Verfasst: So 8. Mär 2020, 15:21
von Exitus
Ich bin der Meinung dass es schwieriger ist eine bestehende Ausnahmegenehmigung aufzuheben als einfach keine mehr auszustellen.
Ich habe meine Magazine im Jänner gemeldet und würde allen empfehlen es so schnell als möglich auch zu machen.
Meine Befürchtung ist ebenfalls das es nicht mehr besser wird.
Greetings Oliver
Re: Kat A Magazine Lagerung
Verfasst: So 8. Mär 2020, 15:24
von Yukon
fast12 hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 14:25
Ich denke wir können alle nur hoffen das die Regelung so bleibt wie sie jetzt ist.
Wenn die Behörde sagt "wartens, weil, da kommen noch genauere Bestimmungen" oder "das mit der Registrierung lassen wir vielleicht eh bald wieder weil es zu viel Aufwand ist", bedeutet das übersetzt NICHT das man die Magazine einfach so behalten kann, sondern dass sie eben nicht registriert werden und keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden.
Es wird also auf keinen Fall besser als es jetzt ist - daher sollen wir auch nicht zu laut schreien wie furchtbar das alles ist...
Dass nichts besser wird, kann ich so nicht unterschreiben, auch wenn jetzt teilweise andere Kräfte am Ruder sind.
Hätten wir uns vor 2 Jahren träumen lassen, dass wir AK-Derivate, M1 Carbines, etc kaufen können?
Hätten wir uns vor 2 Jahren träumen lassen, dass wir ohne dem Firlefanz mit Ergebnislisten auf 10 Plätze erweitern können?
Ist das WaffG, abseits der Magazin-Thematik so wie wir es gerne hätten? Nein, aber es ist besser geworden.
Die entschädigungslose Enteignung halte ich für "Wunschdenken", einerseits weil entschädigungslos nicht funktioniert, andererseits, weil der größte Teil der Magazine verschwinden würde und nicht mehr unter "staatlicher Kontrolle" stünde, und das wäre ein absehbares politisches Desaster.