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Re: Fragen für WBK Antragsteller
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 14:01
von gewo
raptor hat geschrieben:gewo hat geschrieben:raptor hat geschrieben:Vergeßt das bitte endlich mal mit dem Raustragen. Unter 20 Waffen aller Kategorien dient die Verwahrung rein dem Schutz vor im Haushalt lebenden Unberechtigten. ...
hi
ich darf aber schon anmerken dass dass eine privatmeinung von dir ist ...
Nein, darfst Du nicht. Das ist die allgmein akzeptierte Interpretation der entsprechenden Gesetze und Erlässe, die Du Dir selbst raussuchen und durchlesen darfst.
hi
das "allgemein akzeptiert" kannst dir vor allem in wien aufzeichnen
ja, ich weiss dass es mal einen fall gab wo in tirol oder salzburg jemand seine B-waffe in der geldkassette im kasten hatte und die ist weggekommen bei einem einbruch und die behoerde hat das mehr oder weniger zur kenntnis genommen
in wien kannst dir das mit hioher sicherheit aufzeichnen
die gepostete verordnung unten gibt der behoerde genug spielraum um eine fahrlaessigkeit draus zu machen
2. Waffengesetz Durchführungsverordnung hat geschrieben:
Sichere Verwahrung
§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten - Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2.
Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3.
Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4.
Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
Re: Fragen für WBK Antragsteller
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 23:32
von OC Tom
Eine bessere Geldkassette geht schon nur muss die so gesichert sein das man sie nicht einfach einstecken kann. Sonst könnte ja jeder im Haushalt die mitnehmen in Ruhe aufbrechen im Keller oder am Klo wo auch immer und wenn Mun auch noch drin ist Rumballern. Es muss ja garnicht immer der böse Einbrecher sein es reicht schon ein dummer Mensch, oder ein Kind/Jugendlicher. Somit ist die Begründung "Mann muss sie nur vor Unbefugten Personen im Haushalt sicher verwahren" schon entkräftet.
Seidler verkauft auch so einen Art Waffenkoffer mit Schloss den man im Kasten verschraubt, ist dann innen im Koffer so wie ein Notrad im Auto verschraubt. Wenn man am Stand geht macht man den auf, schraubt ihn in 10 sec. ab und geht einfach damit weg. Kostet aber um die 100€ da sind Möbeltresore schon für die Hälfte zu haben.
Aber generell muss jeder für sich selber wissen wie er seine Waffen sichert, den er muss damit leben wenn etwas passiert.
(Leider kann es in weiterem jeden Waffenbesitzer treffen wenn wirklich mal was schlimmes passiert)
PS: Obwohl es wohl nur so eine Urban Legend ist das die Behörde bei Neuantragsstellern kontrollieren kommt bevor Sie die WBK ausstellt (bei mir war es nicht so) würde ich es verstehen und nicht ablehnen. Den wer sich eine WBK ausstellen lässt wird sich wohl zu 99% auch eine Waffe kaufen.
Re: Fragen für WBK Antragsteller
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 23:43
von noricum
OC Tom hat geschrieben:PS: Obwohl es wohl nur so eine Urban Legend ist das die Behörde bei Neuantragsstellern kontrollieren kommt bevor Sie die WBK ausstellt (bei mir war es nicht so) würde ich es verstehen und nicht ablehnen.
Zumindest beim Forumsmitglied Das_Frettchen is es so gewesen- bei mir auch nicht. Vielleicht kann er mehr dazu sagen?
Ich fände es auch logisch wenn dass immer so gemacht werden würde, denn wenn schon Kontrolle warum erst nach fünf Jahren?
Re: Fragen für WBK Antragsteller
Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 00:36
von OC Tom
Bin gespannt geben morgen für meine Frau den Antrag ab ob da wer kommt.
Wäre lustig da ich meinen Nebenwohnsitz bei Ihr habe (mein Hauptwohnsitz ist noch in meinem Elternhaus (Zweifamilienhaus) da ich nicht alles ummelden wollte da wir vllt dort einziehen wenns min eigernen Haus nix wird) wenn Sie dann dem Beamten den Tresor zeigt und der rein sehen will vllt ob er gross genug ist und Sie sagt nein das geht nicht da ist a Waffe drin

bis man Ihm sagt das das meine also die vom Ehemann ist wird der wohl mal blöd schauen.
Re: Fragen für WBK Antragsteller
Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 00:42
von warbird
Obwohl es wohl nur so eine Urban Legend ist das die Behörde bei Neuantragsstellern kontrollieren kommt bevor Sie die WBK ausstellt
Urban Legend?
Bei mir sind sie vorher gewesen.
Re: Fragen für WBK Antragsteller
Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 05:27
von raptor
noricum hat geschrieben:Zumindest beim Forumsmitglied Das_Frettchen is es so gewesen- bei mir auch nicht. Vielleicht kann er mehr dazu sagen?
Ich fände es auch logisch wenn dass immer so gemacht werden würde, denn wenn schon Kontrolle warum erst nach fünf Jahren?
Das WaffG wird völlig uneinheitlich vollzogen. In manchen Gegenden kommen sie vorab die Verwahrung kontrollieren, in manchen Gegenden nicht.
Re: Fragen für WBK Antragsteller
Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 06:26
von Schattenlicht
Bei mir waren sie auch vorher. Nennt sich Verlässlichkeitsüberprüfung, und ob man der sicheren Verwahrung auch entsprechen würde, nachdem man die WBK hat...
Re: Fragen für WBK Antragsteller
Verfasst: Sa 21. Mai 2011, 18:53
von OC Tom
OK keine Urban Legend.
Würde mich nur kurz interessieren hattet Ihr schon Kat. C.D. Waffen bevor Ihr die WBK beantragt habt ?
Re: Fragen für WBK Antragsteller
Verfasst: Sa 21. Mai 2011, 20:58
von warbird
nope, nachdem das derzeit quasi nicht überprüft werden kann wär es auch egal.
Re: Fragen für WBK Antragsteller
Verfasst: Sa 21. Mai 2011, 23:42
von OC Tom
Ok dann gehen die Überprüfungen wohl nach Lust und Laune oder nach was weiss ich...
Bin gespannt ob Sie bei meiner Frau sich melden Fr. ging der Antrag raus jetzt muss sie warten
