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Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Verfasst: So 7. Jun 2020, 12:25
von m_a_d
ObiWahn hat geschrieben: Do 28. Mai 2020, 22:39 Sowas dachte ich mir schon und natürlich hatte ich vor mir einen zu kaufen. Wenn ich nen Tag neben der Kreissäge ohne Gehörschutz steh pfeifen auch die Ohren...

Empfehlungen?
Hab kurz mal im Netz geschaut und bin gelinde gesagt etwas überfordert. Spontan würd ich den 3M Peltor SportTac nehmen...
wenn Du aktive nimmst, dann nimm die kleine günstige passive in-ear zum drunter verwenden - dann kannst den aktiven auf laut stellen, noch kommunizieren aber das Ohr ist besser geschützt - vor allem wennst oft in Kellern bzw indoor bist

Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Verfasst: So 7. Jun 2020, 12:57
von Jiggler
Ich benutze auch immer doppelten Schutz. Hatte letztens nur die Kapseln an und mein eh schon beleidigtes Ohr hat auch lange Zeit wieder Probleme gemacht. Also beim Schutz nicht sparen und auf hohe SNR Werte achten.

Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Verfasst: Mo 8. Jun 2020, 00:32
von Alaskan454
Jiggler hat geschrieben: So 7. Jun 2020, 12:57 Ich benutze auch immer doppelten Schutz. Hatte letztens nur die Kapseln an und mein eh schon beleidigtes Ohr hat auch lange Zeit wieder Probleme gemacht.
Arg wie unterschiedlich das Empfinden sein kann. Ich habe stets nur den passiven Gehörschutz und schiesse im Keller mit harten 44ern und Outdoor 454 ohne Probleme. Mein letzter Hörtest ist auch nicht so lange her und es passt alles,nur wenn die "Alte" keppelt das höre ich komischer Weise nie. :mrgreen:

Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Verfasst: Mo 8. Jun 2020, 00:44
von Jiggler
Ich hatte leider am rechten Ohr ein Knalltrauma, nicht mal vom schießen, und seit dem bin ich sehr lärmempfindlich auf diesem, aber die Hörleistung ist zum Glück nicht beeinträchtigt und Tinnitus hab ich auch keinen, aber es schmerzt halt leider über einen längeren Zeitraum, wenn es zu laut war. Das AR mit der 4 Kammer Bremse in der engen Box in Leobersdorf war dann doch zu viel. Deshalb rüste ich jetzt auf MFD um und werde nur noch mit doppeltem Schutz gehen.

Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Verfasst: Mo 8. Jun 2020, 09:11
von gewo
Jiggler hat geschrieben: So 7. Jun 2020, 12:57 Ich benutze auch immer doppelten Schutz.
Tztztz
Spürt ma da überhaupt noch was .....?

;-)

Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Verfasst: Mo 8. Jun 2020, 16:37
von Nostromo
also bei mir leistet ein normaler aktiver Gehörschutz Dienst, hat bis dato immer völlig gereicht.

Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Verfasst: Mo 15. Jun 2020, 11:37
von ObiWahn
Hallihallo alle miteinander :)

Mir ist gerade ein Umstand untergekommen wo ich einen Rat brauchen könnte:

Wie ich mich schon mal nach Optionen umgesehen hab was ich mir kaufen will/kann ist mir aufgefallen dass ich offensichtlich übersehen hab dass es eine Beschränkung für Magazingrößen gibt.
Das finde ich - nicht umbedingt aus Praktischer aber eher optischer Sicht - schade, da z.b. ein AR mit 20er oder 30er Magazin mMn besser aussieht als mit 10er.

Wie der Zufall aber so will hab ich gestern bei dem Sauwetter - und sein wir ehrlich weil das Zimmer es auch gebraucht hat - mein Arbeitszimmer zusammengeräumt und habe einige alte Dekostücke gefunden. Unter anderem ein paar 30er Magazine.
Ich hab sie erstmal zerlegt weggeschlossen. Und da ich wohl keine AK nehmen werde (Platform und Kaliber) hab ich auch keine direkte Verwendung für die Magazine.
  1. Soweit ich das gelesen hab, hab ich noch Zeit mit der Altbestandregistrierung, richtig?
  2. Und es wird die Stückzahl, nicht der Typ/Kaliber registriert, daher sollte ein Tausch von AK auf AR Magazin ja nichts im Weg stehen, oder?
  3. Registriertechnisch ist die Frage nun, soll ich das gleich beim Antrag für die WBK beantragen, oder nacher?
  4. Weiters: Ich weis nicht ob ich noch die Rechnung(en?) finde. Gibt es da eine Beweislast wann/wo ich die Magazine gekauft hab?
  5. Und: Ich hab auch noch einen Patronengurt gefunden der mit Dekopatronen bestückt ist. Ist der Registrierungspflichtig?
Vielen Dank im Voraus

Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Verfasst: Mo 15. Jun 2020, 12:03
von bino71
1. bis 14.12.2021
3. Hast schon eine WBK? Wenn Du erst jetzt WBK beantragst, dann gilt Altbestand nicht.
5. Nein

Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Verfasst: Mo 15. Jun 2020, 12:30
von ObiWahn
D.h. ich müsste die Magazine melden für eine WBK für die Magazine und nacher den Antrag für die "Erweiterung" für Kat B?!

Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Verfasst: Mo 15. Jun 2020, 12:36
von m_a_d
bino71 hat geschrieben: Mo 15. Jun 2020, 12:03 3. Hast schon eine WBK? Wenn Du erst jetzt WBK beantragst, dann gilt Altbestand nicht.
bitte schick uns den Link zu der Stelle im WaffG, der das untermauert, denn aus meinem Verständnis heraus ist das was Du da schreibst falsch!

Denn auch wenn er nur Magazine hat, muss ihm die Behörde eine Bewilligung (lt gelebter Praxis per WBK) nur für die Z9 oder Z10 ausstellen - die Frage einer jetzt eventuell anzuschaffenden Kat B hat mit den Altbestandsmagazinen grundsätzlich nichts zu tun

Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Verfasst: Mo 15. Jun 2020, 13:14
von bino71
Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpaß
§ 21.
(1) Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.

In § 17. findest: "bestehende Waffenbesitzkarte"

§ 58
(13) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.

Wer jetzt schreibt ein Magazin ist eine Waffe schlag ich mitn Pantoffel :D
Nach Deiner Interpretation könnte ich bis 12.12.2021 warten, mir eine Waffe und die von der Mitzitant geschenkten Magazine als Z8 anmelden. Warum es wohl die Magazin WBK gibt?

Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Verfasst: Mo 15. Jun 2020, 15:03
von m_a_d
Er schreibt, dass er noch keine WBK hat aber vor dem 14.12.2019 schon große Magazine hatte, das ist Z9 oder Z10 (je nachdem ob FFW oder HA). Da schon vor dem 14.12.2019 besessen, ist es Altbestand (siehe Dein Zitat 58 Zi13 "Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.")

Sein Wunsch eine WBK mit Kat B Plätzen zu bekommen und sich dann einen HA zukaufen, hat keine Auswirkung auf den Altbestand der Magazine. Sein neuer HA wäre dann eine Kat B mit kleinem Magazin und am behördlich genehmigten Stand kann er seine Altbestandsmagazine nutzen - nur nicht privat oder zuhause!

Also WBK beantragen mit 2 Plätzen und zeitgleich den Altbestand Z9 und/oder Z10 melden - dann zahlt man nur einmal für die Karte.

Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Verfasst: Mo 15. Jun 2020, 16:46
von ObiWahn
m_a_d hat geschrieben: Mo 15. Jun 2020, 15:03Also WBK beantragen mit 2 Plätzen und zeitgleich den Altbestand Z9 und/oder Z10 melden - dann zahlt man nur einmal für die Karte.
Wär auch mein - logischer - Gedankengang. Meine Nachfrage war weil Behörden ja oft nicht logisch sind... :P

Und man kann da einfach sagen (oder einen Schrieb mitnehmen) so quasi "Hey, ich hab da n paar Magazine..." ?
Keine Rechnung oder so?

Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Verfasst: Mo 15. Jun 2020, 17:13
von m_a_d
Das WaffG verlangt, dass Du Deinen Magazin-Altbestand meldest - nicht mehr und nicht weniger. Es ist explizit angeführt im WaffG, welche Informationen Du für jedes Magazin anzugeben hast. Genau das würde ich auch schriftlich vorbereiten und mitnehmen, versehen mit einer Überschrift in etwa "Meldung Magazin-Altbestand gem. §xyz Ziffer 4711 WaffG" (will es mir jetzt nicht raussuchen) plus dem Datum der Übergabe / Antrag. Dazu noch unterschrieben und abgeben.

Falls das Probleme macht kann eine Mitgliedschaft bei der Verband / Verein helfen.

ps: dass manche Behörden "interessante" Interpretationen davon haben, was sie verlangen glauben zu dürfen, steht hier schon in einigen Threads lang und breit beschrieben

Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Verfasst: Mo 15. Jun 2020, 17:14
von ObiWahn
Merci. So werd ich's wohl machen.

BTW: Verband Mitgliedsantrag hab ich heute schon abgeschickt :) <3