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Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 11:19
von Paddy91
AUG-andy hat geschrieben: Mi 4. Nov 2020, 10:25
Vor 15 Jahren hatte ich noch keine Handysignatur.
Da sind auf einmal zwei Waffen nicht mehr im ZWR gestanden.
War dann sehr erstaunt als die Beamten nur die Sachen auf der Liste sehen wollten und sie die "überschüssigen" Waffen ignoriert haben. War dann froh die Dinge anhand der Rechnungen und Meldungen aufklären zu können. Wurde dann sofort berichtigt nachdem ich alle Unterlagen an die LPD Wien gemailt habe. Es kam sogar ein DANKE retour für die Aufklärung meinerseits. Ich hätte sonst zwei illegale Waffen gehabt ohne es zu wissen.

Darum immer alles aufheben, man weiß nie wozu es gut ist in der Zukunft.
Habe einen Ordner mit allen Belegen Rechnungen und Meldungen der letzten 30 Jahre zu Hause.
Hm okay, dann machts Sinn....dachte aber auch hier geht es um C Waffen.
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 11:34
von Promo
Gesetzlich muss man ihn zumindest einmal physisch in den Händen gehalten haben. Danach könnte man in theoretisch wegschmeißen. Es wurden aber genug sehr gute Gründe vorgebracht, wieso man sich den Zettel aufheben sollte.
Ich persönlich hefte alle gelocht in einem Ordner ab. Auch wenn ich nie darin herumblättere, so ist es doch gut alle aufzubewahren weil sie ein "offline" Beleg für ein behördlich geführtes Register sind, wo auch nicht-Behörden darin operieren können und daher Änderungen oftmals schneller passieren, als man es glaubt. Und wenn man (generell) ein bisschen Ordnung hat, dann muss auch niemand vom RTL Messie Team anrücken.
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 11:51
von fast12
Was in dem Zusammenhang interessant ist, ist dass mir die Behörde keine Registrierungsbestätigung für meine Kategorie A "Waffen" (Altbestandsmagazine) ausgestellt hat. Und beim schnellen Überfliegen des WaffG gäbe es dafür auch keinen Grund.
Also von der Kat. C brauch ich die Bestätigung, von der Kat. A net
(Ich hab mir eine §33 WaffG Meldung mit Amtssignatur ausm ZWR ausgedruckt)
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 12:00
von AUG-andy
Promo hat geschrieben: Mi 4. Nov 2020, 11:34
Gesetzlich muss man ihn zumindest einmal physisch in den Händen gehalten haben. Danach könnte man in theoretisch wegschmeißen. Es wurden aber genug sehr gute Gründe vorgebracht, wieso man sich den Zettel aufheben sollte.
Ich persönlich hefte alle gelocht in einem Ordner ab. Auch wenn ich nie darin herumblättere, so ist es doch gut alle aufzubewahren weil sie ein "offline" Beleg für ein behördlich geführtes Register sind, wo auch nicht-Behörden darin operieren können und daher Änderungen oftmals schneller passieren, als man es glaubt. Und wenn man (generell) ein bisschen Ordnung hat, dann muss auch niemand vom RTL Messie Team anrücken.
DANKE Herr Promo
Auf das wollte ich hinaus.
Besser haben und nicht brauchen als umgekehrt.
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 17:21
von Maddin
fast12 hat geschrieben: Mi 4. Nov 2020, 11:51
Was in dem Zusammenhang interessant ist, ist dass mir die Behörde keine Registrierungsbestätigung für meine Kategorie A "Waffen" (Altbestandsmagazine) ausgestellt hat. Und beim schnellen Überfliegen des WaffG gäbe es dafür auch keinen Grund.
Also von der Kat. C brauch ich die Bestätigung, von der Kat. A net
(Ich hab mir eine §33 WaffG Meldung mit Amtssignatur ausm ZWR ausgedruckt)
Gibts ja bei manchen (den meisten ?) Waffenhändlern schon seit immer bei Kat. B auch nicht.
Aber ist halt Österreich, was nicht im Gesetz steht gibts und brauchts nicht...
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 20:23
von Promo
fast12 hat geschrieben: Mi 4. Nov 2020, 11:51
Was in dem Zusammenhang interessant ist, ist dass mir die Behörde keine Registrierungsbestätigung für meine Kategorie A "Waffen" (Altbestandsmagazine) ausgestellt hat. Und beim schnellen Überfliegen des WaffG gäbe es dafür auch keinen Grund.
Also von der Kat. C brauch ich die Bestätigung, von der Kat. A net
(Ich hab mir eine §33 WaffG Meldung mit Amtssignatur ausm ZWR ausgedruckt)
Du kannst dir eine Registerauszug bei deiner Behörde ausdrucken lassen, dann stehen die auch mit drauf.
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Di 9. Mär 2021, 10:52
von tiberius
Hi,
wie ist das jetzt seit dem 14.12. mit Kat.C Altbestand?
Wenn bei einem alten Jäger oder Sammler bei der Hinterlassenschaft eine Hahnbüchsflinte oder
ein k98 aus dem Schrank fällt, gibts da noch die Möglichkeit mit dem schmerz- und straffreien
Nachmelden von Altbestand, der noch nicht im ZWR steht, so wie gehabt, d.h. man geht zum Händler und lässt den Altbestand einfach registrieren und gut ist?
Oder muss man zusätzliche Nachweise liefern bzw. gibts da was auf die Finger für den Neuerwerber oder Vorbesitzer?
mfg tiberius
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Di 9. Mär 2021, 14:34
von bino71
Mehr oder weniger hier abgehandelt:
viewtopic.php?f=24&t=52006
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Di 9. Mär 2021, 15:30
von tiberius
Hi,
thx, alles klar.
mfg tiberius