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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: So 27. Dez 2020, 11:57
von Armata
Grumbach hat geschrieben: Fr 25. Dez 2020, 23:40
Da mich die Thematik auch betrifft (habe eine Übergabe für Anfang Jänner ausgemacht) schliesse ich mich hier an:
was könnte bei einem Privatkauf/-verkauf in der aktuellen Situation denn ein Problem darstellen?
Das du keinen Rechtfertigungsgrund angeben kannst eventuell? Außer du brauchst das für berufliche Zwecke. Ich könnte mir sehr wohl vorstellen, dass da ein aufmerksamer Hansl im Referat dann Anzeige erstattet und du dann in der Rechtfertigung gefragt bist......
Vielleicht passiert aber auch genau garnichts.
Interpretieren lässt sich viel, ich persönlich wäre ungern der Präzedenzfall.
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: So 27. Dez 2020, 12:06
von Incite
Ich würde einfach bei der Behörde am Montag anrufen und fragen ob du im Lockdown eine Waffe verkaufen darfst.
Ich wollte Magazine abgeben damit ich mir neue kaufen kann hat mir vor WEihnachten der SA gesagt "ist kein dringender Behördenweg. Ich soll mir nach dem Lockdown einen Termin geben lassen".
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: So 27. Dez 2020, 14:04
von yoda
Armata hat geschrieben: So 27. Dez 2020, 11:57 Das du keinen Rechtfertigungsgrund angeben kannst eventuell? Außer du brauchst das für berufliche Zwecke. Ich könnte mir sehr wohl vorstellen, dass da ein aufmerksamer Hansl im Referat dann Anzeige erstattet und du dann in der Rechtfertigung gefragt bist......
Vielleicht passiert aber auch genau garnichts.
Interpretieren lässt sich viel, ich persönlich wäre ungern der Präzedenzfall.
Dort sitzen teilweise genau solche Beamten die genau auf sowas warten, da muss man sehr sehr vorsichtig sein. Da fasst du so schnell eine Anzeige aus, so schnell kannst garnicht schaun.
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: So 27. Dez 2020, 16:52
von Promo
v0s hat geschrieben: Sa 26. Dez 2020, 14:11
Ich glaube Click & Collect geht bei Waffen nicht. Ist es nicht so dass bei Click&Collect die Geschäftsräume nicht betreten werden dürfen, also das ganze "vor der Tür" abgewickelt wird? Das wäre ja beim Waffenkauf nicht machbar weil der ja für Händler nicht außerhalb der Geschäftsräume erlaubt ist.
Bevor hier weiter im Nebel herumgestochert wird, du beziehst dich vermutlich hierauf:
GewO hat geschrieben:
(3) Die Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung, das Feilbieten und der Verkauf von Waffen und Munition sowie das Vermieten von nichtmilitärischen Waffen außerhalb der Betriebsstätte (Werkstätten oder Verkaufslokale) ist außer in den Fällen des Abs. 2 Z 5 unzulässig.
Bin kein Jurist, daher meine Laienmeinung dazu: grundsätzlich stellt sich die Frage, ob der Verkauf als solcher z.B. via elektronischer Bestellung nicht ohnedies als an der Betriebsstätte durchgeführt anzusehen ist, wobei dies wohl eher eine Frage der Formulierung der AGB's sein wird (Stichwort "Erfüllungsort").
Wenn man das verneint, dann wäre zu klären, was die Betriebsstättengenehmigung des jeweiligen Waffenhändler umfasst. Wenn beispielsweise der Parkplatz auf dem firmeneigenen Grundstück liegt und als Bestandteil der bau- und gewerberechtlichen Genehmigung mit verhandelt wurde, dann würde ich diesen als Teil der Betriebsstätte betrachten und daher wäre auch gewerberechtlich konform eine Aushändigung vor dem Betriebslokal zulässig.
Unabhängig davon sei noch darauf verwiesen, dass beispielsweise in Lokalen die Abholung von Speisen auch schon während des ersten Lockdown zugelassen wurde - hierbei betreten auch Kunden das (Geschäfts)Lokal, der Wirt geht nicht jedes Mal vor die Haustür um die Speise auszuhändigen. Es wäre allenfalls zu klären, ob die Formulierung welche dies ermöglicht, abweichend von der allgemeinen "Click & Collect" Regelung ist.
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: So 27. Dez 2020, 23:49
von wer28
Ich habe im ersten lockdown eine verkauft Meldung wurde via email gemacht und es gab keine probleme...
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Mo 28. Dez 2020, 11:50
von gewo
wir verkaufen click&collect hier in wien 18
kein beratungs- oder verkaufsgespraech im laden
beratung & bestellung telefonisch oder per email
abholung AUSSCHLIESSLICH gegen terminvereinbarung (weil wir ned immer da sind waehrend des lock-down, wir machen tagelang inventuren in den aussenlagern ect)
bezahlung an der tuere
warenuebergabe an der tuere
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Mo 28. Dez 2020, 14:02
von gerioldschool
Also theoretisch wäre doch eine Übergabe in der Zeit von 24.12 - 25.12., also im Rahmen der Weihnachtslockerungen legal gewesen, oder?
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Mo 28. Dez 2020, 14:09
von DOUBLEACTION
gerioldschool hat geschrieben: Mo 28. Dez 2020, 14:02
Also theoretisch wäre doch eine Übergabe in der Zeit von 24.12 - 25.12., also im Rahmen der Weihnachtslockerungen legal gewesen, oder?
fuer dich als kunde ... ja
fuer mich als haendler...
24.12. sowieso
gewerbeordnungsbedingt halt nur bis 14 uhr
lockdown begann ja erst am 26.12.
25.12. eher nicht
feiertag ....
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Mo 28. Dez 2020, 14:31
von DOUBLEACTION
Promo hat geschrieben: So 27. Dez 2020, 16:52
Wenn man das verneint, dann wäre zu klären, was die Betriebsstättengenehmigung des jeweiligen Waffenhändler umfasst. Wenn beispielsweise der Parkplatz auf dem firmeneigenen Grundstück liegt und als Bestandteil der bau- und gewerberechtlichen Genehmigung mit verhandelt wurde, dann würde ich diesen als Teil der Betriebsstätte betrachten und daher wäre auch gewerberechtlich konform eine Aushändigung vor dem Betriebslokal zulässig.
hat irgendwie schluessig geklungen
aber ist ned so
alles was "kundenbereich" ist darf nicht betreten (und auch nicht befahren) werden.
selbst das verweilen am parkplatz des haendlers im auto waere somit nach der definition des gesundeheitsministeriums verboten
quelle:
https://www.wko.at/service/kriterienlis ... e.original
zitat:
"Aufgrund der 2. COVID-19-Notmaßnamenverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutzistdas Betreten(inklusive des Verweilens) und das Befahrendes Kundenbereichs von
1.Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren (dh alle Verkaufsgeschäftean Konsumenten[B2C])
2.Dienstleistungsunternehmen zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (zB Friseure, Kosmetiker, Masseure, Fußpfleger –ausgenommen medizinische Anwendungen wie Heilmasseure und diabetische Fußpflege),
3.Freizeiteinrichtungen (zB Freizeit-und Vergnügungsparks, Bäder, Tanzschulen, Wettbüros, Spielhallen und Casinos, Indoorspielplätze und Zoos) zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Freizeiteinrichtungen oder
4.Kultureinrichtungen (zB Theater, Konzertsäle, Kinos, Varietees und Kabaretts, Museen, Bibliotheken, Büchereien, und Archive) zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Kultureinrichtungen
ab Samstag, 26. Dezember 2020, untersagt"
das ein gutteil des pamphletes vermutlich vom VFGH wieder aufgehoben werden koennte steht auf einem anderen blatt ...
edit:
hier weiter unten steht wieder was von nur "geschlossene räume" ..
zitat:
"..Anders als beim letzten Lockdown sind dieses Mal Abholungen vorbestellter Waren(zB „Click & Collect“) auch im Verhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher (B2C) zulässig. Dabei dürfen aber keine geschlossenen Räume der Betriebsstätte betreten werden (und es ist der Mindestabstand zu wahren.."
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Mo 28. Dez 2020, 15:29
von combatmiles
gewo dann kannst ja bei dir da am Eck auf der Straße a Standl machen... Oida des wär geil!

Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Mo 28. Dez 2020, 15:34
von DOUBLEACTION
combatmiles hat geschrieben: Mo 28. Dez 2020, 15:29
gewo dann kannst ja bei dir da am Eck auf der Straße a Standl machen... Oida des wär geil!
wenns ma die strassenbahnschienen um a stueckerl rueber verlegen waere sogar a drive-in moeglich.
muss mal in der gruenen bezirksvorstehung nachfragen ....

Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Mo 28. Dez 2020, 16:51
von Promo
DOUBLEACTION hat geschrieben: Mo 28. Dez 2020, 14:31
Promo hat geschrieben: So 27. Dez 2020, 16:52
Wenn man das verneint, dann wäre zu klären, was die Betriebsstättengenehmigung des jeweiligen Waffenhändler umfasst. Wenn beispielsweise der Parkplatz auf dem firmeneigenen Grundstück liegt und als Bestandteil der bau- und gewerberechtlichen Genehmigung mit verhandelt wurde, dann würde ich diesen als Teil der Betriebsstätte betrachten und daher wäre auch gewerberechtlich konform eine Aushändigung vor dem Betriebslokal zulässig.
hat irgendwie schluessig geklungen
aber ist ned so
alles was "kundenbereich" ist darf nicht betreten (und auch nicht befahren) werden.
selbst das verweilen am parkplatz des haendlers im auto waere somit nach der definition des gesundeheitsministeriums verboten
Du behandelst die Sache aus der Sicht der COVID-Verordnung, ich habe sie aus gewerberechtlicher Sicht behandelt. Von der Seite her wäre es mE eben möglich. Die COVID-Verordnung muss aber natürlich das auch zulassen. Diese Sache habe ich mir nicht angesehen.
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Mi 6. Jan 2021, 19:40
von Joewood
Ich hab während des 2. Lockdowns eine Kanone verkauft. Meldung mehr oder weniger gleich gemacht . Bisher kein Thema. Polizist, der dann (zufällig) paar Tage später (noch vor der Meldung an die BH) 5-jährige Kontrolle gemacht hat, hat auch nicht mal mit der Wimper gezuckt...
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Mi 6. Jan 2021, 20:53
von Grumbach
Folgender theoretischer Fall: ich verkaufe jetzt eine Pistole, Käufer kommt zu mir heim (FFP2 usw.), Kaufvertrag, Übergabe, innerhalb von 6 Wochen die Meldung an Behörde, fertig.
Könnte ich wegen etwas beanstandet werden? Ich hätte ja in dem Fall gegen keine Ausgangsbeschränkung verstossen. Wäre sonst etwas zu bedenken?
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Do 7. Jan 2021, 11:11
von Incite
Grumbach hat geschrieben: Mi 6. Jan 2021, 20:53
Folgender theoretischer Fall: ich verkaufe jetzt eine Pistole, Käufer kommt zu mir heim (FFP2 usw.), Kaufvertrag, Übergabe, innerhalb von 6 Wochen die Meldung an Behörde, fertig.
Könnte ich wegen etwas beanstandet werden? Ich hätte ja in dem Fall gegen keine Ausgangsbeschränkung verstossen. Wäre sonst etwas zu bedenken?
Lt. meiner Behörde gibt es keine Ausnahme für private An- oder Verkäufe von Waffen. Ich warte daher bis zum Ende vom Lockdown. ( Interessent kommt zu mir heim und will eine B Waffe kaufen.)