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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Sa 16. Jan 2021, 10:39
von Promo
Alexej hat geschrieben: Fr 15. Jan 2021, 22:13 Kleiner Input:
Ich habe schon mal in Betracht gezogen, meine Waffen beim Händler aufzubewahren (Frau ist nicht so happy mit Waffen im Haus). Der Waffenhändler hat gemeint, da muss nichts gemeldet werden - die Polizei kommt zur Überprüfung zum HWS, dann sagst du du hast deine Waffen nicht dort sondern beim Händler und dass man sich gerne dort treffen kann zwecks Überprüfung. Es hat gemeint, das gab nie Probleme.
Das erachte ich als problematisch, weil dann der Händler nach einer gewissen Zeit alle Waffen in sein Waffenbuch aufnehmen müsste, Stichwort Meldefristen, weil er ja der Innehaber ist.
Wenn die Frau nicht happy ist, dann miete dir ein Bankschließfach und bewahre dort die Waffen auf. Dann bist alleine du verfügungs- und zugangsberechtigt. Positiver Nebeneffekt: Polizei kann auch nur zu Banköffnungszeiten zur Verwahrungskontrolle kommen.

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Sa 16. Jan 2021, 10:47
von gewo
Promo hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 10:39
Alexej hat geschrieben: Fr 15. Jan 2021, 22:13 Kleiner Input:
Ich habe schon mal in Betracht gezogen, meine Waffen beim Händler aufzubewahren (Frau ist nicht so happy mit Waffen im Haus). Der Waffenhändler hat gemeint, da muss nichts gemeldet werden - die Polizei kommt zur Überprüfung zum HWS, dann sagst du du hast deine Waffen nicht dort sondern beim Händler und dass man sich gerne dort treffen kann zwecks Überprüfung. Es hat gemeint, das gab nie Probleme.
Das erachte ich als problematisch, weil dann der Händler nach einer gewissen Zeit alle Waffen in sein Waffenbuch aufnehmen müsste, Stichwort Meldefristen, weil er ja der Innehaber ist.
Noe
Wieso?

Entweder ein kunde gibt die waffen auf depot
Dann werden sie umgemeldet

Oder er gibt zur verwahrung
Dann bleiben sie auf ihn gemeldet
Waffen darf der kunde verwahren wo er will
Sie muessen nur sicher verwahrt werden
Davon kannst beim waffenhaendler ohne weitere prüfung ausgehen ...

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Sa 16. Jan 2021, 11:56
von Promo
Weil man damit die Waffe jemanden überlassen hat. Sie befindet sich außerhalb deiner Verfügungsgewalt in der Verfügungsgewalt einer anderen natürlichen Person.

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Sa 16. Jan 2021, 13:34
von gewo
Promo hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 11:56 Weil man damit die Waffe jemanden überlassen hat. Sie befindet sich außerhalb deiner Verfügungsgewalt in der Verfügungsgewalt einer anderen natürlichen Person.
Nein

Du musst auch keine überlassung an den schiesstand melden wenn du die waffe dort versperrst

Und auch keine an die sparkasse wenn die waffe dort im tresor liegt

Es gibt keinen unterschied zwischen einer juristischen und einer natuerlichen person
Und selbst wenn es den gäbe ... meine gmbh ist auch eine juristische person und keine natuerliche

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Sa 16. Jan 2021, 13:39
von Alexej
Promo hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 11:56 Weil man damit die Waffe jemanden überlassen hat. Sie befindet sich außerhalb deiner Verfügungsgewalt in der Verfügungsgewalt einer anderen natürlichen Person.
Zur Klarstellung weil ich es nicht näher ausgeführt habe:

Der Händler meinte er bietet 2 Möglichkeiten

1. Die Waffe wird in seinem Waffendepot dort verschweißt aufbewahrt und man erhält eine Bestätigung darüber dass sie dort ist. (Günstigere Variante, jedes entnehmen aus dem Depot und neu verschweißen wird aber vergebührt)

2. Man mietet ein Schließfach - besagter Händler hat alte Bank Austria Schließfächer - und ich habe als einziger mit meinem Schlüssel Zugang während der Öffnungszeiten.

Worauf du dich beziehst ist 1., da hast du recht, da hat der Händler uneingeschränkt Zugriff, weshalb du auch eine Bescheinigung bekommst.
Zweiteres ist eben ein Bankschließfach, nur eben nicht bei der Bank sondern beim Händler. Was in der Praxis einfacher ist.

@gewo
Darf ich fragen, was eine Aufbewahrung bzw. ein Schließfach jährlich bei dir kostet? (Gerne auch pn)

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Sa 16. Jan 2021, 13:59
von gewo
Alexej hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 13:39
@gewo
Darf ich fragen, was eine Aufbewahrung bzw. ein Schließfach jährlich bei dir kostet? (Gerne auch pn)
Depot kurzwaffe ist die ersten drei monate gratis, danach € 1,50 pro monat.

ZWR Meldung jeweils bei raus und rein, klar

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Sa 16. Jan 2021, 14:02
von gewo
Alexej hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 13:39 Worauf du dich beziehst ist 1., da hast du recht, da hat der Händler uneingeschränkt Zugriff, weshalb du auch eine Bescheinigung bekommst.
NEIN!

Bitte lest das gesetz
Der haendler ist da ausgenommen
Der Haendler darf ja uneingeschränkt innehaben ...

Wenn der kunde nur verwahren will und nicztxdeponieren (ueberlassen) dann verwahrt er halt nur

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Sa 16. Jan 2021, 15:06
von Ares
gewo hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 14:02
Alexej hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 13:39 Worauf du dich beziehst ist 1., da hast du recht, da hat der Händler uneingeschränkt Zugriff, weshalb du auch eine Bescheinigung bekommst.
NEIN!

Bitte lest das gesetz
Der haendler ist da ausgenommen
Der Haendler darf ja uneingeschränkt innehaben ...

Wenn der kunde nur verwahren will und nicztxdeponieren (ueberlassen) dann verwahrt er halt nur
Tatsache ist, dass ein Händler weder ein 24/7 Bankschließfach noch einem 2t.Wohnsitz ersetzt.

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Sa 16. Jan 2021, 15:33
von AUG-andy
Ares hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 15:06
gewo hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 14:02
Alexej hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 13:39 Worauf du dich beziehst ist 1., da hast du recht, da hat der Händler uneingeschränkt Zugriff, weshalb du auch eine Bescheinigung bekommst.
NEIN!

Bitte lest das gesetz
Der haendler ist da ausgenommen
Der Haendler darf ja uneingeschränkt innehaben ...

Wenn der kunde nur verwahren will und nicztxdeponieren (ueberlassen) dann verwahrt er halt nur
Tatsache ist, dass ein Händler weder ein 24/7 Bankschließfach noch einem 2t.Wohnsitz ersetzt.
Zum Bankschließfach komme ich aber auch nicht 24/7 . :naughty:
Sondern nur zu den Öffnungszeiten. Aber trotzdem kein Problem laut Auskunft der LPD Wien. Habe vor einiger Zeit selbst nachgefragt, weil ich ein Schließfach bei meiner Raika am Zweitwohnsitz besitze.

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Sa 16. Jan 2021, 16:05
von Ares
AUG-andy hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 15:33
Ares hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 15:06
gewo hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 14:02
Alexej hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 13:39 Worauf du dich beziehst ist 1., da hast du recht, da hat der Händler uneingeschränkt Zugriff, weshalb du auch eine Bescheinigung bekommst.
NEIN!

Bitte lest das gesetz
Der haendler ist da ausgenommen
Der Haendler darf ja uneingeschränkt innehaben ...

Wenn der kunde nur verwahren will und nicztxdeponieren (ueberlassen) dann verwahrt er halt nur
Tatsache ist, dass ein Händler weder ein 24/7 Bankschließfach noch einem 2t.Wohnsitz ersetzt.
Zum Bankschließfach komme ich aber auch nicht 24/7 . :naughty:
Sondern nur zu den Öffnungszeiten. Aber trotzdem kein Problem laut Auskunft der LPD Wien. Habe vor einiger Zeit selbst nachgefragt, weil ich ein Schließfach bei meiner Raika am Zweitwohnsitz besitze.
Ich leih mir gedanklich jetzt einmal dein Lieblingssmiley.

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Sa 16. Jan 2021, 16:12
von AUG-andy
Ares hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 16:05
AUG-andy hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 15:33
Ares hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 15:06
gewo hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 14:02

NEIN!

Bitte lest das gesetz
Der haendler ist da ausgenommen
Der Haendler darf ja uneingeschränkt innehaben ...

Wenn der kunde nur verwahren will und nicztxdeponieren (ueberlassen) dann verwahrt er halt nur
Tatsache ist, dass ein Händler weder ein 24/7 Bankschließfach noch einem 2t.Wohnsitz ersetzt.
Zum Bankschließfach komme ich aber auch nicht 24/7 . :naughty:
Sondern nur zu den Öffnungszeiten. Aber trotzdem kein Problem laut Auskunft der LPD Wien. Habe vor einiger Zeit selbst nachgefragt, weil ich ein Schließfach bei meiner Raika am Zweitwohnsitz besitze.
Ich leih mir gedanklich jetzt einmal dein Lieblingssmiley.
Geschenkt :lol:
Welches echte Schließfach ist außerhalb der Öffnungszeiten zugänglich?
Die befinden sich im Tresorraum, und der ist nicht 24/7 zugänglich.

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Sa 16. Jan 2021, 16:17
von Ares
AUG-andy hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 16:12
Ares hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 16:05
AUG-andy hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 15:33
Ares hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 15:06 Tatsache ist, dass ein Händler weder ein 24/7 Bankschließfach noch einem 2t.Wohnsitz ersetzt.
Zum Bankschließfach komme ich aber auch nicht 24/7 . :naughty:
Sondern nur zu den Öffnungszeiten. Aber trotzdem kein Problem laut Auskunft der LPD Wien. Habe vor einiger Zeit selbst nachgefragt, weil ich ein Schließfach bei meiner Raika am Zweitwohnsitz besitze.
Ich leih mir gedanklich jetzt einmal dein Lieblingssmiley.
Geschenkt :lol:
Welches echte Schließfach ist außerhalb der Öffnungszeiten zugänglich?
Die befinden sich im Tresorraum, und der ist nicht 24/7 zugänglich.
BA zb. in KG.

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Sa 16. Jan 2021, 17:14
von sic210
da habens im November so ein paar 7/24 Schließfächer professionell ausgeräumt ...
https://kurier.at/chronik/oesterreich/s ... /401134095
... ob dann die Behörde nicht doch ein Haar in der Suppe findet

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Sa 16. Jan 2021, 17:43
von AUG-andy
sic210 hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 17:14 da habens im November so ein paar 7/24 Schließfächer professionell ausgeräumt ...
https://kurier.at/chronik/oesterreich/s ... /401134095
... ob dann die Behörde nicht doch ein Haar in der Suppe findet
Ich hab ja auch von echten Schließfächern im Tresorraum geschrieben.
Und nicht von den Pseudofächern von Herrn Ares die von Jedermann relativ einfach zugänglich sind mit geringen Aufwand.

Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen

Verfasst: Sa 16. Jan 2021, 17:54
von Promo
gewo hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 13:34
Promo hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 11:56 Weil man damit die Waffe jemanden überlassen hat. Sie befindet sich außerhalb deiner Verfügungsgewalt in der Verfügungsgewalt einer anderen natürlichen Person.
Nein
Du musst auch keine überlassung an den schiesstand melden wenn du die waffe dort versperrst
Und auch keine an die sparkasse wenn die waffe dort im tresor liegt
Es gibt keinen unterschied zwischen einer juristischen und einer natuerlichen person
Und selbst wenn es den gäbe ... meine gmbh ist auch eine juristische person und keine natuerliche
Das ist ein Äpfel-mit-Birnen-Vergleich. Wenn DU sie am Schießstand wegsperrst hast DU und sonst NIEMAND den Schlüssel. Wenn DU sie in ein Bankschließfach gibst, dann hast NUR DU den Zugang, die Bank nicht. Wenn DU die Waffe einem Händler gibst, dann hast du sie dem Händler ausgehängt. Er übt damit die Verfügungsgewalt über die Waffe aus.

Einen Waffenhändler der Depotschließfächer anbietet wie hier geschildert habe ich übrigens noch nie gehört. Der muss einen guten Versicherungsvertrag haben. Theoretisch könntest du ja außer Waffen auch noch was einlagern, zB Gold. Würde mich etwas wundern, aber gibt ja nix was es nicht gibt....