Re: WBK
Verfasst: Fr 26. Mär 2021, 03:00
Er sagt Weiterleitung von Bild . Das ist sicher nicht die ganze Geschichte . Die schauen dabei auch immer wie gefärlich einer sein könnte . .
Wenn mit der Weiterleitung den Tatbestand erfüllt hast schauen sie erstmal auf gar nichts mehr.Jaga69 hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 03:00 Er sagt Weiterleitung von Bild . Das ist sicher nicht die ganze Geschichte . Die schauen dabei auch immer wie gefärlich einer sein könnte . .
ich kann diskussionen ueber oder relativierungen des verbotsgesetzes hier nicht zulassen.mastercrash hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 06:06Wenn mit der Weiterleitung den Tatbestand erfüllt hast schauen sie erstmal auf gar nichts mehr.Jaga69 hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 03:00 Er sagt Weiterleitung von Bild . Das ist sicher nicht die ganze Geschichte . Die schauen dabei auch immer wie gefärlich einer sein könnte . .
Und wenn die Sache nicht diversionell erledigt wird, dann kriegst dafür direkt eine Strafverfahren, das vor dem Schwurgericht verhandelt wird.
Und das wegen ...................
Ich habe hier nicht das materielle Recht, also das Verbotsgesetz an sich relativiert, sondern das formelle Recht, nämlich dass man das Schwurgericht braucht um am Ende eine Strafe zu verhängen, für die grundsätzlich auch die Verhandlung vor dem Einzelrichter zulässig wäre. Also letzlich die Vergeudung staatlicher Ressourcen für nichts. Denn eine solche Verhandlung kostet nicht wenig! Und das bei einer Justiz die eh sukzessive kaputtgespart wird. Wie sie in anderen Staaten (zB Italien) schon längst tatsächlich kaputtgespart wurde.gewo hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 06:35ich kann diskussionen ueber oder relativierungen des verbotsgesetzes hier nicht zulassen.mastercrash hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 06:06Wenn mit der Weiterleitung den Tatbestand erfüllt hast schauen sie erstmal auf gar nichts mehr.Jaga69 hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 03:00 Er sagt Weiterleitung von Bild . Das ist sicher nicht die ganze Geschichte . Die schauen dabei auch immer wie gefärlich einer sein könnte . .
Und wenn die Sache nicht diversionell erledigt wird, dann kriegst dafür direkt eine Strafverfahren, das vor dem Schwurgericht verhandelt wird.
Und das wegen ...................
bitte um verstaendniss
mastercrash hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 06:39Ich habe hier nicht das materielle Recht, also das Verbotsgesetz an sich relativiert, sondern das formelle Recht, nämlich dass man das Schwurgericht braucht um am Ende eine Strafe zu verhängen, für die grundsätzlich auch die Verhandlung vor dem Einzelrichter zulässig wäre. Also letzlich die Vergeudung staatlicher Ressourcen für nichts. Denn eine solche Verhandlung kostet nicht wenig! Und das bei einer Justiz die eh sukzessive kaputtgespart wird. Wie sie in anderen Staaten (zB Italien) schon längst tatsächlich kaputtgespart wurde.gewo hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 06:35ich kann diskussionen ueber oder relativierungen des verbotsgesetzes hier nicht zulassen.mastercrash hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 06:06Wenn mit der Weiterleitung den Tatbestand erfüllt hast schauen sie erstmal auf gar nichts mehr.Jaga69 hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 03:00 Er sagt Weiterleitung von Bild . Das ist sicher nicht die ganze Geschichte . Die schauen dabei auch immer wie gefärlich einer sein könnte . .
Und wenn die Sache nicht diversionell erledigt wird, dann kriegst dafür direkt eine Strafverfahren, das vor dem Schwurgericht verhandelt wird.
Und das wegen ...................
bitte um verstaendniss
Und der Nächste der nicht versteht worauf ich hinaus will. Für nichts, weil man exakt das selbe (also die selbe Strafe) auch vor dem Einzelrichter, also dem selben Ergebnis nur mit einem Bruchteil der Kosten erreichen könnte! Und der Einzelrichter verhängt sonst weit höhere Strafen als sie letztlich in diesen Verfahren verhängt werden. Wenn ich also das Selbe für weniger Kosten erreichen kann ist die Differenz die ich darüber zahle für nichts. Es geht hier NICHT UM DIE HÖHE DER STRAFE DIE VERHÄNGT WERDEN SOLL, sondern darum wer sie verhängt und was das kostet!!!milu hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 07:13"...für nichts."?mastercrash hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 06:39Ich habe hier nicht das materielle Recht, also das Verbotsgesetz an sich relativiert, sondern das formelle Recht, nämlich dass man das Schwurgericht braucht um am Ende eine Strafe zu verhängen, für die grundsätzlich auch die Verhandlung vor dem Einzelrichter zulässig wäre. Also letzlich die Vergeudung staatlicher Ressourcen für nichts. Denn eine solche Verhandlung kostet nicht wenig! Und das bei einer Justiz die eh sukzessive kaputtgespart wird. Wie sie in anderen Staaten (zB Italien) schon längst tatsächlich kaputtgespart wurde.gewo hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 06:35ich kann diskussionen ueber oder relativierungen des verbotsgesetzes hier nicht zulassen.mastercrash hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 06:06
Wenn mit der Weiterleitung den Tatbestand erfüllt hast schauen sie erstmal auf gar nichts mehr.
Und wenn die Sache nicht diversionell erledigt wird, dann kriegst dafür direkt eine Strafverfahren, das vor dem Schwurgericht verhandelt wird.
Und das wegen ...................
bitte um verstaendniss
Da hast oder willst du nicht verstehen, warum das Verbotsgesetz so ist, wie es ist oder?
Es wird hier desöfteren sinngemäß geschrieben „ein Ausrutscher, ein Whatsapp“ etc. Wenn dem wirklich so wäre, es tatsächlich so eine Kleinigkeit gewesen sein soll, dann wäre nach dem EGVG (Artikel 3, Abs 1, Z 4) bestraft worden - denn genau deswegen existiert dieser Artikel - damit nicht jeder kleine Ausrutscher mit dem Verbotsgesetz (und dem glücklicherweise hohen Strafrahmen) belegt wird.Sauer202 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 21:15 Der Strafrahmen für Verstöße gegen § 3g Verbotsgesetz ist mit Haftstrafen von einem bis zu 10 Jahren betroht, in schweren Fällen bis 20 Jahren.
Das ist absolut keine Kleinigkeit was da der Bursche angestellt hat.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000207
Doch, ich hoffe halt, dass ich fich richtig verstehe.mastercrash hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 07:15Und der Nächste der nicht versteht worauf ich hinaus will. Für nichts, weil man exakt das selbe (also die selbe Strafe) auch vor dem Einzelrichter, also dem selben Ergebnis nur mit einem Bruchteil der Kosten erreichen könnte! Und der Einzelrichter verhängt sonst weit höhere Strafen als sie letztlich in diesen Verfahren verhängt werden. Wenn ich also das Selbe für weniger Kosten erreichen kann ist die Differenz die ich darüber zahle für nichts. Es geht hier NICHT UM DIE HÖHE DER STRAFE DIE VERHÄNGT WERDEN SOLL, sondern darum wer sie verhängt und was das kostet!!!milu hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 07:13"...für nichts."?mastercrash hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 06:39Ich habe hier nicht das materielle Recht, also das Verbotsgesetz an sich relativiert, sondern das formelle Recht, nämlich dass man das Schwurgericht braucht um am Ende eine Strafe zu verhängen, für die grundsätzlich auch die Verhandlung vor dem Einzelrichter zulässig wäre. Also letzlich die Vergeudung staatlicher Ressourcen für nichts. Denn eine solche Verhandlung kostet nicht wenig! Und das bei einer Justiz die eh sukzessive kaputtgespart wird. Wie sie in anderen Staaten (zB Italien) schon längst tatsächlich kaputtgespart wurde.gewo hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 06:35
ich kann diskussionen ueber oder relativierungen des verbotsgesetzes hier nicht zulassen.
bitte um verstaendniss
Da hast oder willst du nicht verstehen, warum das Verbotsgesetz so ist, wie es ist oder?
Also nein, es leuchtet mir nicht ein, warum der Staat unter anderem mein hart verdientes Steuergeld zum Fenster rausschmeißen muss, sodass letztlich bei solchen besonders milden Fällen (zB nur ein Bild weitergeleitet) ein Schwurgericht benötigt wird, um maximal eine bedingte Freiheitsstrafe zu verhängen.
Auch unter den Staatsanwälten gibt es sehr verhaltensoriginelle Personen!Armata hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 07:40
Also ich bezweifle das die Herren ein Whatsapp weitergeleitet haben. Der StA wird schon wissen wieso, weshalb, warum.
Nicht er sondern ich habe in den Raum gestellt das man mit so einem Unfug mit dem Verbotgesetz in Konflikt kommen kann.Jaga69 hat geschrieben: Fr 26. Mär 2021, 03:00 Die schauen dabei auch immer wie gefärlich einer sein könnte . .