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Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT!!!!
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 13:44
von Casullinator
Alaskan454 hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 13:28
Casullinator hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 13:20
STimmt falsch ausgedrückt meinte das ich in der Post das mache, der Postler sieht nicht direkt das ich die Waffe in das Paket lege.
Jetzt erklärst mir bitte ganz einfach wie du mir beweisen willst das in der grauen Ruger Verpackung die sich dank Video im Originalkarton der Post befindet statt des Super Redhawks mit ~1,5 kg nicht ein Stein/ Masse mit 1,5 kg befindet wenn ich behaupte ich habe dir den Super Redhawk geschickt und eine Meldung an deine Behörde gemacht habe.
Ich habe ein Video, einen Poststempel , das Gewicht und im für dich blödesten Fall noch immer den Super Redhawk samt deinem Geld
Der Unterschied ist wenn ich bekomme funktioniert das auf die andere Seite ,beim öffnen wird es gefilmt.
Sollte da ein Stein im Ruger Koffer sein wird es nicht angenommen und unterzeichnet.
Das geht innerhalb einer Minute des mag der Postler abwarten der es mir grad persönlich überreicht auf meinem Grundstück da Haus vorhanden

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 13:50
von Casullinator
gewo hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 13:29
Casullinator hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 13:19
...geht es um das ,das Inland Privat an Privat versenden legal ist...
was glaube ich ausser dir den allermeisten hier im forum eh immer klar war
gibt ja genug threads dazu ...
Stimmt wusste nicht das man pro Thema nur einen Thread eröffnen darf.
Sowie ''welche Waffe ist besser Glock oder CZ'' oder ''Meldung Magazine Kat A'' gibt es auch nur einen Thread gell.
SW 500 gibt es auch nur einen einzigen Thread , usw. kann ich beliebig weiterführen wenns mich gfreien würde.
Wenn jemand einen 3 Jahre alten Thread reaktiviert wird ihm vorgeworfen das er einen alten Thread wieder reaktiviert hat. usw.
okay alles klar ,wird bei einem kurzen Ausflug in der Community bleiben ,es dürfen nur gewisse hier Themen eröffnen und darin schreiben.
Merk ich mir , bitte Thema schliessen löschen oder sonst was mir egal

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT!!!!
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 13:58
von Alaskan454
Casullinator hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 13:44
Der Unterschied ist wenn ich bekomme funktioniert das auf die andere Seite ,beim öffnen wird es gefilmt.
Sollte da ein Stein im Ruger Koffer sein wird es nicht angenommen und unterzeichnet.
Das geht innerhalb einer Minute des mag der Postler abwarten der es mir grad persönlich überreicht auf meinem Grundstück da Haus vorhanden
Jetzt dreh ma den Spiess um und ich bekomme den Stein. Ich kann den Postler nicht zwingen zu warten und sobald ich unterschrieben habe ist er (zu recht) fort.
Wie willst du jetzt beweisen das doch eine Waffe in dem Paket war und nicht der Stein?
Ganz einfach:
Du kannst es eben nicht beweisen im Gegensatz zum Händler der gleichzeitig auch Zeuge ist.
Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT!!!!
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 14:01
von gewo
Casullinator hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 13:44
Der Unterschied ist wenn ich bekomme funktioniert das auf die andere Seite ,beim öffnen wird es gefilmt.
Sollte da ein Stein im Ruger Koffer sein wird es nicht angenommen und unterzeichnet.
Das geht innerhalb einer Minute des mag der Postler abwarten der es mir grad persönlich überreicht auf meinem Grundstück da Haus vorhanden
sei mir bitte ned ungehalten aber ich kann mit dem was du schreibst nix anfangen
du willst ernsthaft wenn ein paket einlangt dieses in anwesenheit des postlers auspacken und dann den postler mit dem halboffenen packerl fotografieren?
ernsthaft?
von dingen wie bildnisschutz oder privatsphaere hast schon mal was gehoert?
nur weil jemand ein paketbote ist muss er sich ned von hinz oder kunz abfotografieren lassen ...
aber mach halt
Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 14:48
von oJo
Also ich hab jetzt Angst vor den Waffenbesitzern die Waffen im Postamt auspacken um sie einzupakeln. Dass das sowas von fix unrechtmäßiges Führen ist, sollte jedem klar sein.
Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 14:56
von Joewood
oJo hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 14:48
Also ich hab jetzt Angst vor den Waffenbesitzern die Waffen im Postamt auspacken um sie einzupakeln. Dass das sowas von fix unrechtmäßiges Führen ist, sollte jedem klar sein.
Das würde ich tatsächlich ein wenig in Frage stellen.
1) wovor willst Angst haben? Wenn er das Ding umpackt (was er nicht tut, wie weiter oben schon geschrieben), dann überfallt er sicher nicht das Postamt - dann kommt er eher mit gezückter Waffe rein oder so.
2) Das mit dem "Führen" würde ich noch hinterfragen. Letztentlich hat der Filialleiter oder sein Stellvertreter die Verantwortung über die Räumlichkeiten. Ob er wirklich nicht sagen darf, dass es ok ist, die Waffe auszupacken (auch wenn er es nicht tut, wie schon erwähnt) ohne rechtliche Konsequenzen müsste ein Anwalt beantworten. Seine Position ist irgendwo zwischen dem Besitzer der Räumlichkeiten und dem weiter oben plakativ erwähnten Hausmeister
Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 15:01
von gewo
um dem thread hier doch noch irgendeinen sinn zu geben eine kurz zusammenfassung:
der versand von schusswaffen innerhalb oesterreichs von privat an privat ist erlaubt
der versand von schusswaffen aus oesterreichs in die nachbarlaender oder umgekehrt bedarf einiger behoerdliche genehmigungen und ist mit ueblichen paketdiensten nicht moeglich
fuer den fall eines paketverlustes bei einem paketdienst der den transport von waffen erlaubt sind keine waffenrechtlichen folgen zu befuerchten
fuer den fall eines paketverlustes bei einem paketdienst der den transport von waffen verbietet sind waffenrechtlichen folgen zu befuerchten da die paketdienste diese inhalte verbieten weil sie auf die pakete quasi "nicht ordentlich aufpassen" koennen
wenn ich jemandem meine schusswaffe geben der von haus aus in seine AGBs schreibt "gib mir keine waffen, ich kann drauf ned ordentlich aufpassen" dann ist das fahrlaessig
es bleibt fuer den transport daher fuer den privaten im wesentlichen nur die post mit dem express paket (ehemals EMS)
ein restrisiko beim versand von privat an privat bleibt das betrugsrisiko (muell statt waffe im paket)
das laesst sich ausschliessen wenn an einer der beiden seiten ein waffenhaendler die waffe an den privaten weitergibt
kostet manchmal was
bei manchen auch nix
je nachdem
Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 15:05
von gewo
Joewood hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 14:56
wovor willst Angst haben?
zum beispiel davor dass das ding geladen ist
weisst du wie viele waffen irrtuemlich geladen vom lieferanten kommen ...?
weisst du wieviel % der hofratswitwen mit dem geladenen revolver vom verstorbenen gatten hier im laden reinkommen? da gibts schon ein eigenes proceedere dafuer bei uns, genau aus dem grund
weisst du wieviel leute versuchen bei uns bei waffen aus der vitrine beim befummeln kommentarlos und ohne aufsehen ihre mitgebrachten scharfen patronen zu laden weil irgendwer mal wo geschriebn hat dass die patronenlager eines bestimmten modells ab einer gewissen OAL zu kurz sind und so wahnsinn?
wenn jemand am postamt neben mir mit kanonen im packerl umadumfuhrtwerkt krieg ich an ausschlag ..
oJo hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 14:48
2) Das mit dem "Führen" würde ich noch hinterfragen.
da brauchst nix hinterfragen
das hausrecht gilt uneingeschraenkt
es geht ned darum ob er es dir verbieten darf
es geht darum dass du von beginn an die erlaubnis brauchst wenn es nicht
- deine wohnung
- deine eingefriedete liegenschaft
- deine betriebsanlage
- ein behoerdlich genehmigter schiesstand
- oder der wschauraum eines waffenhaendlers
ist
diese aufzaehlung ist abschliessend und nicht beispielhaft
es gibt keine weiteren orte an denen du deine waffe in der hand haben darfst ohne WP
Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 15:06
von Polaris
Ich wär noch nie im Leben auf die Idee gekommen, mich selbst beim Ein- oder Auspacken eines Paketes zu filmen. Das is schon ein bisserl paranoid. Und Sicherheit bietet das aufgrund der o.g. und noch vieler anderer Umgehungsmöglichkeiten genau gar keine.
Und um Himmels Willen, es kann doch nicht ernst gemeint sein, eine Schusswaffe §2 WaffG bei der Post vor den Augen eines Postangestellten (Beamte sind die schon lang nicht mehr) ein- oder auszupacken?! Das ist der direkte Weg in den §12 WaffG.
Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 15:16
von wetabi_old
..und der ganze Unsinn nur weil Einer 30.- sparen will die ein Händler fürs schicken/empfangen verlangt.
Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 15:19
von gewo
wetabi hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 15:16
..und der ganze Unsinn nur weil Einer 30.- sparen will die ein Händler fürs schicken/empfangen verlangt.
F I X
E S
I S T
G R A T I S
Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 15:20
von Casullinator
Polaris hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 15:06
Ich wär noch nie im Leben auf die Idee gekommen, mich selbst beim Ein- oder Auspacken eines Paketes zu filmen. Das is schon ein bisserl paranoid. Und Sicherheit bietet das aufgrund der o.g. und noch vieler anderer Umgehungsmöglichkeiten genau gar keine.
Und um Himmels Willen, es kann doch nicht ernst gemeint sein, eine Schusswaffe §2 WaffG bei der Post vor den Augen eines Postangestellten (Beamte sind die schon lang nicht mehr) ein- oder auszupacken?! Das ist der direkte Weg in den §12 WaffG.
Ja genau stimmt ich lade die Waffe durch und mache noch einen Probeschuss damit die Funktion gegeben ist ....... sag mal seits es alle jetzt komplett von Sinnen?
Wollte eigentlich nichts mehr dazu schreiben aber wo lest Du sowas heraus .
Bin eigentlich fassunglos was heir alles rein interpretiert wird .
So bin raus ,Waffenbesitzer die angst vor Waffen haben, vor denen habe ich angst.
Hier wird einem Paranoid unterstellt und selbst malen sich einige Kandidaten hier Horrorszenarien aus
Wieder mal fesch ins OT gegangen der Thread wie immer ,für das seits es ja alle bekannt.
So pfiat eich war kurz ,belustigend aber reicht
Danke Gewo bitte schliessen ,war ein Fehler hätte ich nach jahrelangen mitlesen besser wissen sollen passiert kein zweites Mal.
so long
Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 15:42
von Da_Mani
Also ich fands ja amüsant, auch wenn viel OT dabei war und so weiter.
Aber einmal in der Woche könntest schon sowas raushauen, lockert hier bisschen auf

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 16:01
von oJo
"Ich fahre mit der Waffe zur Post und kaufe einen Original Karton von der Post , da wird unter Aufsicht Postbeamten und Videoaufnahme die Waffe verpackt und dann aufgegeben."
Vor dem der das tut hab ich Angst, ned vor der Waffe. Davor wie weit es vom gesunden Menschenverstand schon fehlen muss, um auf so eine Idee zu kommen.
Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 16:08
von wetabi_old
gewo hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 15:19
wetabi hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 15:16
..und der ganze Unsinn nur weil Einer 30.- sparen will die ein Händler fürs schicken/empfangen verlangt.
F I X
E S
I S T
G R A T I S
Ja bei dir, hatte ich oben ja auch geschrieben. Bei anderen Händlern kostet es ungefähr 30.-. Nicht jeder wohnt ja in deiner Gegend.