Re: Waffen verschwinden aus dem ZWR
Verfasst: Mi 2. Feb 2022, 07:28
Ein Fall von schlampiger Amtsführung?
Das österreichische Waffenforum
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Daraus wäre auch die Lehre zu ziehen nie etwas unverlangt vor zu legen.AUG-andy hat geschrieben: Di 1. Feb 2022, 13:26 ...
Episode 2:
Bei einer routinemäßigen 5 Jahreskontrolle stand eine Waffe nicht am Zettel der Beamten. Auf meine Frage ob alles erledigt ist, wurde mit Ja geantwortet. Ich hielt ihnen aber noch ein Etui unter die Nase, und meinte, ob sie dieses schöne Stück nicht auch sehen wollen.Ganz erstaunt waren ihre Blicke. Die ist seit 2 Jahren in meinem Besitz. Neu gekauft beim Händler. Die Meldung geht mich daher nichts an.
War auch noch vor der Handysignatur zu selbst abfragen des ZWR's. Daher konnte ich damals auch nichts vorab kontrollieren. Es wurde die Meldung fotografiert, und nachträglich alles korrekt eingetragen. Ohne weitere Nachfrage.
...
Warum sollte ich das tun?tousibaer hat geschrieben: Mi 2. Feb 2022, 08:41Daraus wäre auch die Lehre zu ziehen nie etwas unverlangt vor zu legen.AUG-andy hat geschrieben: Di 1. Feb 2022, 13:26 ...
Episode 2:
Bei einer routinemäßigen 5 Jahreskontrolle stand eine Waffe nicht am Zettel der Beamten. Auf meine Frage ob alles erledigt ist, wurde mit Ja geantwortet. Ich hielt ihnen aber noch ein Etui unter die Nase, und meinte, ob sie dieses schöne Stück nicht auch sehen wollen.Ganz erstaunt waren ihre Blicke. Die ist seit 2 Jahren in meinem Besitz. Neu gekauft beim Händler. Die Meldung geht mich daher nichts an.
War auch noch vor der Handysignatur zu selbst abfragen des ZWR's. Daher konnte ich damals auch nichts vorab kontrollieren. Es wurde die Meldung fotografiert, und nachträglich alles korrekt eingetragen. Ohne weitere Nachfrage.
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Grüße
Nicht ganz richtig.Camare hat geschrieben: Do 3. Feb 2022, 19:42 trotz dem Spiegelt das PDF aus dem ZWR geladen nur den Zeitpunkt wieder zu dem du es ausgedruckt hast, was 2 Tage später ist wird wieder fraglich.
Ich finde es als Fehler, dass nur noch der Käufer melden muss - ist zwar aus Behörden Sicht nur noch die halbe Arbeit, aber das Fehlerrisiko steigt im selben Verhältnis
seltsam, bei meinem letzten Verkauf eine B Waffe vor ca 3 Jahren hat mir die Behörde mitgeteilt, dass nur noch der Käufer melden mussAUG-andy hat geschrieben: Do 3. Feb 2022, 20:30 (2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.
Kann man den als Private person einfach vom ZWR eine Datei von sich herunterladen..?Ich habs mir nach jeder Besitzstandsänderung zur Gewohnheit gemacht, einen ZWR-Auszug herunterzuladen und sowohl digital als auch auf Papier abzulegen - genau wegen solchen Blödheiten.
Die diversen Registrierungsbestätigungen sowieso.
Brauchst eine Handysignatur, dann kannst dich in dein ZWR einloggen und schauen, was auf dich registriert ist.Maria hat geschrieben: Fr 11. Feb 2022, 14:23Kann man den als Private person einfach vom ZWR eine Datei von sich herunterladen..?Ich habs mir nach jeder Besitzstandsänderung zur Gewohnheit gemacht, einen ZWR-Auszug herunterzuladen und sowohl digital als auch auf Papier abzulegen - genau wegen solchen Blödheiten.
Die diversen Registrierungsbestätigungen sowieso.