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Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: So 13. Feb 2022, 10:27
von Ares
AUG-andy hat geschrieben: So 13. Feb 2022, 08:21
Ares hat geschrieben: So 13. Feb 2022, 08:03 Ich hab als Kind (ist Jahrzehnte her) einmal gesehen, wie ein Autofahrer einen Hasen erwischt hat (der drehte sich aufgrund 2er abgefahrener Hinterläufe hin und her). Der Autofahrer(oder)in blieb jedenfalls unmittelbar danach stehen, sah im Rückspiegel das Malheur schob zurück und gut wars....
So habe ich schon mehrfach solche armen Kreaturen erlöst.
Es gibt leider sehr viele Autofahrer die bei einem Hasen oder Federvieh nicht stehen bleiben. Einfach unverständlich. Es ist zwar beim ersten Mal mit viel Überwindung verbunden ein Lebewesen zu erlösen, aber die einzige richtige Entscheidung.
Ich hoffe solch eine Situation bleibt mir erspart...

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: So 13. Feb 2022, 12:16
von Evilcannibal79
hari hat geschrieben: So 13. Feb 2022, 09:57
Evilcannibal79 hat geschrieben: Sa 12. Feb 2022, 16:46 Wenn du dann schießt und sei es ein fangschuss ist es definitiv Wilderei .
Worauf stuetzt Du Deine "These"?
Wer unter Verletzung fremden Jagd- oder Fischereirechts dem Wild nachstellt, fischt, Wild oder Fische tötet, verletzt oder sich oder einem Dritten zueignet oder sonst eine Sache, die dem Jagd- oder Fischereirecht eines anderen unterliegt, zerstört, beschädigt oder sich oder einem Dritten zueignet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: So 13. Feb 2022, 13:44
von kuni
Evilcannibal79 hat geschrieben: So 13. Feb 2022, 12:16
hari hat geschrieben: So 13. Feb 2022, 09:57
Evilcannibal79 hat geschrieben: Sa 12. Feb 2022, 16:46 Wenn du dann schießt und sei es ein fangschuss ist es definitiv Wilderei .
Worauf stuetzt Du Deine "These"?
Wer unter Verletzung fremden Jagd- oder Fischereirechts dem Wild nachstellt, fischt, Wild oder Fische tötet, verletzt oder sich oder einem Dritten zueignet oder sonst eine Sache, die dem Jagd- oder Fischereirecht eines anderen unterliegt, zerstört, beschädigt oder sich oder einem Dritten zueignet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
In welchem Bundesland steht das so? In der Steiermark ist das nämlich noch so

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: So 13. Feb 2022, 14:21
von Evilcannibal79
§ 137 StGB Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: So 13. Feb 2022, 15:11
von Huck_Finn
Wilderei kann es nicht sein da er dem Wild weder nachstellt, noch es sich aneignen, also mitnehmen will.

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: So 13. Feb 2022, 15:14
von Joewood
Evilcannibal79 hat geschrieben: So 13. Feb 2022, 12:16
hari hat geschrieben: So 13. Feb 2022, 09:57
Evilcannibal79 hat geschrieben: Sa 12. Feb 2022, 16:46 Wenn du dann schießt und sei es ein fangschuss ist es definitiv Wilderei .
Worauf stuetzt Du Deine "These"?
Wer unter Verletzung fremden Jagd- oder Fischereirechts dem Wild nachstellt, fischt, Wild oder Fische tötet, verletzt oder sich oder einem Dritten zueignet oder sonst eine Sache, die dem Jagd- oder Fischereirecht eines anderen unterliegt, zerstört, beschädigt oder sich oder einem Dritten zueignet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Ich glaube, der entscheidende Satzteil ist "nachstellen". Wenn ich das Tier am Straßenrand oder auf der Straße liegen sehe oder gegebenenfalls selbst anfahre, dann hat das wenig mit "nachstellen" zu tun. Und der ineffiziente Tötungsakt ist ja schon vorher per Unfall getätitgt worden. Also einer der das Tier dann erlöst, betreibt ja nur Tierschutz... wie gesagt.. es kommt im Gesetz auf die Gesinnung an und die wäre hier relativ eindeutig...

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: So 13. Feb 2022, 15:21
von gewo
Joewood hat geschrieben: So 13. Feb 2022, 15:14
Evilcannibal79 hat geschrieben: So 13. Feb 2022, 12:16
hari hat geschrieben: So 13. Feb 2022, 09:57
Evilcannibal79 hat geschrieben: Sa 12. Feb 2022, 16:46 Wenn du dann schießt und sei es ein fangschuss ist es definitiv Wilderei .
Worauf stuetzt Du Deine "These"?
Wer unter Verletzung fremden Jagd- oder Fischereirechts dem Wild eine Sache, die dem Jagd- oder Fischereirecht eines anderen unterliegt, zerstört, beschädigt oder sich oder einem Dritten zueignet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Ich glaube, der entscheidende Satzteil ist "nachstellen". Wenn ich das Tier am Straßenrand oder auf der Straße liegen sehe oder gegebenenfalls selbst anfahre, dann hat das wenig mit "nachstellen" zu tun. Und der ineffiziente Tötungsakt ist ja schon vorher per Unfall getätitgt worden. Also einer der das Tier dann erlöst, betreibt ja nur Tierschutz... wie gesagt.. es kommt im Gesetz auf die Gesinnung an und die wäre hier relativ eindeutig...
…,., nachstellt, fischt, Wild oder Fische tötet, verletzt oder sich oder einem Dritten zueignet oder sonst …..

Jeder einzelne begriff zaehlt fuer sich leider

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: So 13. Feb 2022, 16:39
von Evilcannibal79
Das Gesetz ist doch eindeutig.
Da gibts ned wirklich Spielraum.

Und mit dem Messer ein Stück zu erlösen ist nochmal a ganz andere Nummer.
Das braucht ein gutes Stück Überwindung.

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: So 13. Feb 2022, 16:41
von hari
Ein schwer verletztes Stueck Wild im Strassengraben von seinen Todesqualen zu erlosen erfuellt nicht den Tatbestand der Wilderei nach StGB (P137). Auch wenn es manche hier laufend wiederkauen. Joewood hat es kapiert, andere nicht.

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: So 13. Feb 2022, 16:46
von Evilcannibal79
hari hat geschrieben: So 13. Feb 2022, 16:41 Ein schwer verletztes Stueck Wild im Strassengraben von seinen Todesqualen zu erlosen erfuellt nicht den Tatbestand der Wilderei nach StGB (P137). Auch wenn es manche hier laufend wiederkauen. Joewood hat es kapiert, andere nicht.
Achja? Wo steht das? Ich seh da im Gesetz keine Ausnahme.
Kommt drauf an ob dich der Jagdpächter anzeigt.

Nochmal. Lasst es einfach sein und ruft die Polizei.

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: So 13. Feb 2022, 16:58
von gewo
hari hat geschrieben: So 13. Feb 2022, 16:41 Ein schwer verletztes Stueck Wild im Strassengraben von seinen Todesqualen zu erlosen erfuellt nicht den Tatbestand der Wilderei nach StGB (P137). Auch wenn es manche hier laufend wiederkauen. Joewood hat es kapiert, andere nicht.
Quelle?

Das gesetz sagt das gegenteil

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: So 13. Feb 2022, 17:17
von hari
gewo hat geschrieben: So 13. Feb 2022, 16:58 Quelle?

Das gesetz sagt das gegenteil
Es gibt bei solch einer Handlung keinen auf die Zueignung gerichteten Vorsatz. Ebenso gibt es keinen wirtschaftlichen Vermögensschaden beim Jagdausuebungsberechtigten (das Wildbret wird aufgrund des Gesundheitszustandes kaum verwertbar sein, die Trophae wird ja nicht angeeignet). Ausserdem Pflichtenkollision mit P9 Tierschutzges. Hilfeleistung ist noch dazu Notstand nach den Grundsätzen des Individualtierschutzes.

Quelle: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... cZQxQPo6DC

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: So 13. Feb 2022, 17:49
von Evilcannibal79
hari hat geschrieben: So 13. Feb 2022, 17:17
gewo hat geschrieben: So 13. Feb 2022, 16:58 Quelle?

Das gesetz sagt das gegenteil
Es gibt bei solch einer Handlung keinen auf die Zueignung gerichteten Vorsatz. Ebenso gibt es keinen wirtschaftlichen Vermögensschaden beim Jagdausuebungsberechtigten (das Wildbret wird aufgrund des Gesundheitszustandes kaum verwertbar sein, die Trophae wird ja nicht angeeignet). Ausserdem Pflichtenkollision mit P9 Tierschutzges. Hilfeleistung ist noch dazu Notstand nach den Grundsätzen des Individualtierschutzes.

Quelle: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... cZQxQPo6DC
Ich möchte sowas nicht ausjudizieren müssen.
Wirklich eindeutig ist das jetzt auch nicht, kommt immer auf die Sichtweise drauf an.
Versteh mich nicht falsch, wenn’s offensichtlich im Sterben liegt und jemand, der in meinem Revier ein Tier anfährt, es danach von seinem Leid erlöst und die Polizei und mich informiert, dem Dreh ich sicher keine. Strick daraus.
Gibt aber auch genügend Pächter die da ganz anders drauf sind.
Nich dazu wenn’s dann mit der schusswaffe erledigt wird.
Ich kann euch trotzdem nur raten es nicht zu tun.
Und ich wünsche euch das ihr nie in diese Situation kommt.

Das Hier kommt mir ein bissal wie das Notwehr Thema vor.

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: So 13. Feb 2022, 19:48
von edi
Ist niemals Wilderei wenn ich ein Wild im Zuge des Straßenverkehrs anfahre verletzte oder töte, aber auch niemals Wilderei wenn ich ein arg verletztes Wild von seinen Qualen erlöse. Ich hatte weder bei einem Feldhasen noch Reh diesbezüglich Probleme mit dem Jagdleiter, der Polizei bzw. Kaskoversicherung.

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: So 13. Feb 2022, 22:27
von gewo
Wäre interessant ob es da ned sehr wohl urteile dazu gibt

Ich fuerchte naemlich schon