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Re: Quasi Nebenwohnsitz
Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 21:25
von domi155
Jetzt habe ich aber mal ne Frage,
Wir haben zu Hause beide die WBK, darf ich mir für's Training die Waffe des anderen einfach mitnehmen, oder muss die
Person dabei sein auf dessen Karte die Waffe eingetragen ist?
Danke
MfG
Re: Quasi Nebenwohnsitz
Verfasst: Do 12. Jun 2014, 00:15
von gewo
Thor hat geschrieben:Mal was anderes:
Wenn sich an meiner Nebenwohnsitz-Situation was ändert, im Sinne von ein Nebenwohnsitz weniger, muß ich das auch binnen 4 Wochen melden?
Ich mein das Meldeamt ist ja auch eine offizielle Behörde mit Auskunftspflicht - reden die nichts mit einander?
mfg
Thor
hi
die verpflichtung der bekanntgabe deratiger aenderungen ist mit 30.9.2012 gefallen
ist nicht mehr erforderlich was zu melden in so einem fall
Re: Quasi Nebenwohnsitz
Verfasst: Do 12. Jun 2014, 00:22
von gewo
domi155 hat geschrieben:Jetzt habe ich aber mal ne Frage,
Wir haben zu Hause beide die WBK, darf ich mir für's Training die Waffe des anderen einfach mitnehmen, oder muss die
Person dabei sein auf dessen Karte die Waffe eingetragen ist?
Danke
MfG
hi
wenn du einen platz frei hast kannst sie einfach so mitnehmen
wenn du keinen platz frei hast gibt es wie immer mehrere antworten
rechtlich gesehen muss das mitnehmen einer wafffe eines anderen in so einem fall eine wechselseitige ueberlassung sein
d.h. du "erhaeltst" fuer die zeit des schiesstandbesuches eine waffe des partners und "ueberlaesst" gleichzeitig deinem partner eine deiner waffen
somit kommt keiner der beteiligten ueber seine zulaessige maximale stueckzahl
wenn du sicher gehen willst machst du es schriftlich (einige kopien komplett als formular vorbereiten welches nur mehr mit datum unterschrieben werden muss wenn es wieder mal so weit ist), dann gibt es keine diskussionen
genau genommen ist eine sofortige schriftform fuer eine ueberlassung aber rechtlich nirgendst festgelegt
du kannst es also auch ohne zettelwirtschaft riskieren
wird aber ggf diskussionen ausloesen, und unter umstaenden sogar echte probleme wenn einer der beteiligten einen falschen begriff fuer den vorgang verwendet verwendet (zb statt "ueberlassung" nur "ausborgen" angibt ect ...)
Re: Quasi Nebenwohnsitz
Verfasst: Do 12. Jun 2014, 06:33
von Thule
Wenn schon an die gemeinsame Verwahrung von Schußwaffen der Kategorie B von im selben Haushalt wohnenden Personen keine überschießend stringenten Anforderungen gestellt werden sollen (VwGH und Runderlaß) wird das auch für solche kurzzeitigen Überlassungen anzuwenden sein.
Re: Quasi Nebenwohnsitz
Verfasst: Do 12. Jun 2014, 10:05
von domi155
Danke für die Antwort,
und wenn wir beide zwei Plätze auf der WBK haben, irgendwann beide voll sind und im gesamten vier
Waffen im Safe liegen, ist das erlaubt?
Oder darf ich das nicht, da ich nur zwei Plätze habe und auf mehr Zugriff?
MfG
Re: Quasi Nebenwohnsitz
Verfasst: Do 12. Jun 2014, 10:19
von KGR84
Da gibt ein OGH Urteil dazu, dass das im Fall von Ehepartnern zulässig ist.
Re: Quasi Nebenwohnsitz
Verfasst: Do 12. Jun 2014, 10:24
von domi155
Dann werde ich den zuständigen Herren bei der BH mal belästigen müssen.
Danke
Re: Quasi Nebenwohnsitz
Verfasst: Do 12. Jun 2014, 10:47
von gewo
domi155 hat geschrieben:Danke für die Antwort,
und wenn wir beide zwei Plätze auf der WBK haben, irgendwann beide voll sind und im gesamten vier
Waffen im Safe liegen, ist das erlaubt?
Oder darf ich das nicht, da ich nur zwei Plätze habe und auf mehr Zugriff?
MfG
hi
dazu gibt es einen runderlass und ein OGH urteil
unter dem suchbegriff "gemeinsame verwahrung" sollte es zu finden sein
Re: Quasi Nebenwohnsitz
Verfasst: Do 12. Jun 2014, 11:30
von Stickhead
Re: Quasi Nebenwohnsitz
Verfasst: Do 12. Jun 2014, 11:39
von domi155
Vielen Dank, sehr hilfreich!
MfG