Seite 3 von 6

Re: TM-Munition

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 09:30
von hobbycaptain
RcL hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 09:19 Die Stückzahl wird ja ned mehr, wenn ich aus einer 9mm Glock den Lauf rausnehme und einen 22er Lauf einsetze. Da hab ich vorher eine Glock + Lauf und nachher eine Glock + Lauf :think:
habs editiert, ich find nicht, dass das hier im Detail stehen sollte

Re: TM-Munition

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 09:38
von RcL
Ok, ich gestehe ich hatte nie ein WS. Aber im Endeffekt ändert sich ja nix dran: Ich hab vorher eine Pistole und ein paar Teile die nicht drin sind. Und ich hab nachher eine Pistole und ein paar Teile die nicht drin sind.

Re: TM-Munition

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 10:37
von Wilhelmshoehe
hobbycaptain hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 09:30
RcL hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 09:19 Die Stückzahl wird ja ned mehr, wenn ich aus einer 9mm Glock den Lauf rausnehme und einen 22er Lauf einsetze. Da hab ich vorher eine Glock + Lauf und nachher eine Glock + Lauf :think:
nur dass das 22er WS aus Schlitten, Lauf + Griffstück besteht (also aus einer ganzen Glock44) und der 22er Schlitten NICHT auf das 19er Griffstück aufgesetzt wird.
Ob das auch ginge, weiß ich nicht, ich glaub da gibts aber leichte Unterschiede in den Innereien, sodass das eben nicht geht.
Damit hast im zusammengebauten Zustand eigentlich 1 Waffe mehr.
Beim Kadet ists z.B. anders, da kannst wirklich immer nur 1 Waffe haben, 9mm oder .22 z.B.
Ich mache mir auch regelmäßig Plätze frei indem ich die Glock in Einzelteile zerlege. LOL

Der offensichtliche Widerspruch ist dir noch nicht aufgefallen?

Re: TM-Munition

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 10:47
von Da_Mani
RcL hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 09:19 Die Stückzahl wird ja ned mehr, wenn ich aus einer 9mm Glock den Lauf rausnehme und einen 22er Lauf einsetze. Da hab ich vorher eine Glock + Lauf und nachher eine Glock + Lauf :think:
Aber wenn du ein Griffstück mehr hast, hast du 2 Waffen. Dann kanns unter umständen zuviel sein.
Solange du deine Stückszahl nicht überschreitest kannst du zusammenbauen wie du lustig bist

Re: TM-Munition

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 10:56
von Spiky
RcL hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 09:38 Ok, ich gestehe ich hatte nie ein WS. Aber im Endeffekt ändert sich ja nix dran: Ich hab vorher eine Pistole und ein paar Teile die nicht drin sind. Und ich hab nachher eine Pistole und ein paar Teile die nicht drin sind.
Ist nicht so schwer:
Bei 2 Plätzen hast Du das Recht 4 Zubehörteile zu erwerben.
Also 4 Waffen ohne Griffstück (4 Verschlüsse und 4 Läufe), nachdem die Griffstücke frei erhältlich sind.

Beispiel:
2 Plätze = 2 Revolver
4 Zubehör = G17, CZ75, NP44 und 1911er
Beim Zusammenbau hättest Du dann aber 6 Waffen.

Solange Du die max. Anzahl an Waffen nicht überschreitest, ist's egal.

Re: TM-Munition

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 11:00
von gewo
RcL hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 09:19 Die Stückzahl wird ja ned mehr, wenn ich aus einer 9mm Glock den Lauf rausnehme und einen 22er Lauf einsetze. Da hab ich vorher eine Glock + Lauf und nachher eine Glock + Lauf :think:
noe

dann hast du eine 9mm glock die du halt grad zerlegt hast
und eine 22lr glock mehr als vorher

somit ein platz mehr

Re: TM-Munition

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 11:03
von Wilhelmshoehe
Darüber hinaus besteht ein Wechselsystem in der Regel auch aus mehr als 1 wesentlichen Bestandteil.

Siehe § 2 Abs. 2 WaffG
Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.
Dazu bitte auch der Paragraph für das "Zubehör" im § 23 Abs. 3:
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.

Re: TM-Munition

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 11:05
von Wilhelmshoehe
gewo hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 11:00
RcL hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 09:19 Die Stückzahl wird ja ned mehr, wenn ich aus einer 9mm Glock den Lauf rausnehme und einen 22er Lauf einsetze. Da hab ich vorher eine Glock + Lauf und nachher eine Glock + Lauf :think:
noe

dann hast du eine 9mm glock die du halt grad zerlegt hast
und eine 22lr glock mehr als vorher

somit ein platz mehr
Das ist nicht korrekt. Er besitzt immer nur eine Waffe. Ob der 9x19 oder der .22 l.r. Lauf eingebaut ist, ist komplett egal.

Re: TM-Munition

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 15:16
von AUG-andy
Die Diskussionen um die WS hatten wir schon zur Genüge. :doh:
Da gibt's mehrere Ansichten dazu.
Fakt ist, es gab bislang noch keine Probleme damit.
Egal was einige Schwarzmaler hier immer wieder behaupten.
Diejenigen mit WS wissen Bescheid, der Rest ist halt frustriert weil es eine Regelung der Behörde gibt, die einem für eine gewisse Abwechslung freihe Hand lässt.

Re: TM-Munition

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 16:02
von Promo
Edit: vielleicht noch mal präzisieren ...

Meines Erachtens kann man zuhause seine 9x19mm Faustfeuerwaffe zerlegen und das .22 lr Wechselsystem bestehend aus Schlitten und Lauf auf dem 9x19mm Griffstück montieren und sodann damit zum Schießstand fahren. Dadurch ändert sich nur das Kaliber einer Waffe, es entsteht keine zusätzliche Waffe.

Das habe ich verstanden wollte RcL sagen?

Re: TM-Munition

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 16:38
von Fivegunner
Promo hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 16:02 Edit: vielleicht noch mal präzisieren ...

Meines Erachtens kann man zuhause seine 9x19mm Faustfeuerwaffe zerlegen und das .22 lr Wechselsystem bestehend aus Schlitten und Lauf auf dem 9x19mm Griffstück montieren und sodann damit zum Schießstand fahren. Dadurch ändert sich nur das Kaliber einer Waffe, es entsteht keine zusätzliche Waffe.

Das habe ich verstanden wollte RcL sagen?
In der CH wird unterschieden zwischen GK und KK.

Als ich mir von Meister Zindel den .500 Revolver bauen liesse, Ursprungskaliber .41 Magnum, nun .500 Liebaugh war ich mir rechtlich unsicher. Ich fragte die Behörde an, ob ich nach dem Kaliberwechsel einen neuen WES Für die Waffe beantragen muss.

Antwort:

Wenn er als GK erworben wurde, und in eine anderes GK umgebaut wurde, keine Meldung und keine Registration nötig.

Re: TM-Munition

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 16:45
von Promo
Bei uns wird nicht danach unterschieden, und auch wenn ich persönlich es interessant finde, zu wissen, wie es in der Schweiz ist, so hilft das dem ursprünglichen Fragesteller nichts weiter, sondern verwirrt in diesem Thread hier herinnen allenfalls noch zusätzlich.

Re: TM-Munition

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 17:16
von RcL
Promo hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 16:02 Edit: vielleicht noch mal präzisieren ...

Meines Erachtens kann man zuhause seine 9x19mm Faustfeuerwaffe zerlegen und das .22 lr Wechselsystem bestehend aus Schlitten und Lauf auf dem 9x19mm Griffstück montieren und sodann damit zum Schießstand fahren. Dadurch ändert sich nur das Kaliber einer Waffe, es entsteht keine zusätzliche Waffe.

Das habe ich verstanden wollte RcL sagen?
Genau so hätte ichs eigentlich verstanden.

Aber ich seh schon, das ist eine sehr österreichische Sache, das Gesetz.....

Re: TM-Munition

Verfasst: Mi 23. Feb 2022, 14:09
von Blaine
das is ja auch ein sehr österreichisches forum ;)
und MEINE ausagen (und die von ein paar anderen user) beziehen sich auch auf österreichisches (waffen)recht...

ich glaube das missverständnis beruht auf dem unterschied zwischen früher und heute

FRÜHER war ein wechselsystem einer bestimmten basiswaffe zugeordnet und musste (soweit ich weiß) auch physisch auf diese waffe drauf passen
konkretes beispiel wäre da eine CZ75 mit einem kadett wechselsystem (das bei den alten auch nedmal ein griffstück hatte)
da nimmst du die basiswaffe auseinander und montierst das wechselsystem drauf und alles is gut

anderes beispiel eine G17 als basiswaffe und ein G34 wechselsystem (bei dem man, je nach händler, das griffstück dazu kaufen konnte)
da durfte ich auch das wechselsystem (G34) auf das griffstück der G17 draufgeben und hatte nicht mehr oder weniger waffen als vorher
ABER auf das (frei erhältliche) griffstück, das "zufällig" die selbe seriennummer wie das wechselsystem hat, durfte ich den G34 (wechselsystem) schlitten ned einfach so drauf montieren
zumindest nicht, wenn ich keinen freien platz hatte oder grad auf einen behördlich genehmigten schießstand war !

HEUTE ist es aber so, dass ein wechselsystem keiner basiswaffe mehr zugeordnet wird und ich mehr oder weniger alles als wechselsystem kaufen kann, außer revolver vielleicht
denn jetzt is das zubehör alleinstehend als solches im ZWR drin und ich darf es nur mit dem schießstätten privileg nutzen
ich könnte also zu einem revolver ein AUG als wechselsystem dazu kaufen und weil er dann so einsam im geschäft herum liegt, auch den dazu passenden AUG schaft mitnehmen
hätte dann also die möglichkeit mein wechselsystem zuhause zusammen zu bauen - was ich aber ned darf...
RcL hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 09:19 Die Stückzahl wird ja ned mehr, wenn ich aus einer 9mm Glock den Lauf rausnehme und einen 22er Lauf einsetze. Da hab ich vorher eine Glock + Lauf und nachher eine Glock + Lauf :think:
wenn du, lieber RcL, jetzt also dein NEU gemeldetes wechselsystem zuhause zusammenbaust und damit auf den schießstand fährst machst du dich (streng genommen) strafbar
wenn es ein "ALTES" zubehör is, das einer bestimmten basiswaffe zugeordnet ist, dann ist alles gut

wobei ich aber kein wechselsystem für die glock kenn, bei der du nur den lauf austauscht ;)

Re: TM-Munition

Verfasst: Mi 23. Feb 2022, 21:17
von RcL
Blaine hat geschrieben: Mi 23. Feb 2022, 14:09 denn jetzt is das zubehör alleinstehend als solches im ZWR drin und ich darf es nur mit dem schießstätten privileg nutzen
ich könnte also zu einem revolver ein AUG als wechselsystem dazu kaufen und weil er dann so einsam im geschäft herum liegt, auch den dazu passenden AUG schaft mitnehmen
hätte dann also die möglichkeit mein wechselsystem zuhause zusammen zu bauen - was ich aber ned darf...
Ich vermute da eklatante Wissenslücken auf meiner Seite:

Der fett markierte Teil - wo kann ich das nachlesen?

Dein AUG-Beispiel: Ja, aber: Damit würde ich eine neue Waffe bauen, die vorher nicht existiert hat. Das AUG WS ist dann ein Wechselsystem - ok. Der Schaft ist frei - ok. Ich dürfte es aber nicht zusammenbauen, denn damit würde ich eine vollwertige Waffe erzeugen, die vorher nicht existiert hat.

Beim Beispiel Glock (nochmal: hab kein WS, daher wusste ich auch ned, welche Teile ein volles WS beinhaltet) verändere ich eine existierende Waffe, ich bau daraus keine neue. Wie gesagt - ich hab vorher eine vollständige Glock und dazu ein paar Teile. Wenn ich die einbaue, hab ich nachher eine Glock und ein paar Teile. Ich habe keine weitere Waffe gebaut.

Finde ich eigentlich äußerst interessant, dass hier keine eindeutige Rechtsmeinung zu herrschen scheint. Abwegig ists ja nicht: Was, wenn ich z.B. einen Revolver mit Wechseltrommel in einem anderen Kaliber kaufe (Korth)? Welche Trommel darf ich zu Hause drin haben? :lol:

Aber ja, passt eigentlich nicht in den Thread und wie vorhin schon zu lesen war, ist das offenbar so eine Art Graubereich der vermutlich schon oft diskutiert wurde. Idiotisch, die ganze Sache.