das is ja auch ein sehr österreichisches forum
und MEINE ausagen (und die von ein paar anderen user) beziehen sich auch auf österreichisches (waffen)recht...
ich glaube das missverständnis beruht auf dem unterschied zwischen früher und heute
FRÜHER war ein wechselsystem einer bestimmten basiswaffe zugeordnet und musste (soweit ich weiß) auch physisch auf diese waffe drauf passen
konkretes beispiel wäre da eine CZ75 mit einem kadett wechselsystem (das bei den alten auch nedmal ein griffstück hatte)
da nimmst du die basiswaffe auseinander und montierst das wechselsystem drauf und alles is gut
anderes beispiel eine G17 als basiswaffe und ein G34 wechselsystem (bei dem man, je nach händler, das griffstück dazu kaufen konnte)
da durfte ich auch das wechselsystem (G34) auf das griffstück der G17 draufgeben und hatte nicht mehr oder weniger waffen als vorher
ABER auf das (frei erhältliche) griffstück, das "zufällig" die selbe seriennummer wie das wechselsystem hat, durfte ich den G34 (wechselsystem) schlitten ned einfach so drauf montieren
zumindest nicht, wenn ich keinen freien platz hatte oder grad auf einen behördlich genehmigten schießstand war !
HEUTE ist es aber so, dass ein wechselsystem keiner basiswaffe mehr zugeordnet wird und ich mehr oder weniger alles als wechselsystem kaufen kann, außer revolver vielleicht
denn jetzt is das zubehör alleinstehend als solches im ZWR drin und ich darf es nur mit dem schießstätten privileg nutzen
ich könnte also zu einem revolver ein AUG als wechselsystem dazu kaufen und weil er dann so einsam im geschäft herum liegt, auch den dazu passenden AUG schaft mitnehmen
hätte dann also die möglichkeit mein wechselsystem zuhause zusammen zu bauen - was ich aber ned darf...
RcL hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 09:19
Die Stückzahl wird ja ned mehr, wenn ich aus einer 9mm Glock den Lauf rausnehme und einen 22er Lauf einsetze. Da hab ich vorher eine Glock + Lauf und nachher eine Glock + Lauf
wenn du, lieber RcL, jetzt also dein NEU gemeldetes wechselsystem zuhause zusammenbaust und damit auf den schießstand fährst machst du dich (streng genommen) strafbar
wenn es ein "ALTES" zubehör is, das einer bestimmten basiswaffe zugeordnet ist, dann ist alles gut
wobei ich aber kein wechselsystem für die glock kenn, bei der du nur den lauf austauscht 