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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 15:11
von Ticket
BigBen hat geschrieben:Tatsache ist auch, das die Gerichte in Österreich sich durchaus auf die Seite des sich Verteidigenden stellen...siehe Trafikant der den Soft-Gun-Räuber erschossen hat.

Nur zur Info: Es gab da keine Gerichtsverhandlung mit Freispruch. Der Staatsanwalt hat nach Einholung eines Sachverständigengutachtens aus dem sich ergab, daß der Trafikant unmöglich erkennen konnte, daß es sich um keine scharfe Schußwaffe handelt, keine Anklage erhoben und das Verfahren eingestellt.
Ticket

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 15:25
von evo86
Danke für den Link Pointi :clap:
Vorallem der letzte Satz ist super
Im Fall der Einvernahme nach einer Selbstverteidigungssituation sollte angeführt werden, dass man in einer Reflexbewegung reagiert hat, dass man den Gegner nicht verletzten wollte und dass man sich sehr geängstigt hat.


Betreff:
Man muss das gelindeste zur Verfügung stehende Mittel für die Notwehr nützen.

Da zu 99% der Angreifer nicht lebensmüde ist und vermutlich sofort von seinem Vorhaben ablässt wenn er in
den Lauf einer 12/70iger blickt, zählt die Schusswaffe doch eigentlich zu den gelindesten Mitteln die es überhaupt nur geben kann, oder?
Warum sonst gibt es Schreckschusswaffen.
Mit diesem Satz kann man schonmal begründen warum man mit der Waffe und nicht mit der eingerollten Zeitung auf
Einbrechersuche gegangen ist.
Sollte man dann tatsächlich das Pech haben und auf einen suizidgefährdeten Einbrecher treffen, hab ich die Waffe ja schon in der Hand. Die werd ich in dem Moment des gegenüberstehens ja nicht wegschmeißen nur weil daneben eine eingerollte Zeitung liegt und ich den Kerl vermutlich auch damit super verhauen könnte :naughty:
Folglich hab ich gar keine andere Wahl mehr als zu schießen wenn der Typ plötzlich auf mich losgeht.
Meine Meinung :think:

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 15:37
von warbird
Deine Meinung sei dir unvernommen.

Aber genau das ist es wo ich die gigantische Lücke in unseren Gesetzen sehe. Wennst die Puffn in der Hand hast, dein gegenüber nix hat, sich aber nicht beeindruck lässt.
Was dann?

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 16:11
von pointi2009
Warnschuss... wenn der in die Mündung blickt und sich nicht abschrecken lässt. Denn wenn der bewaffnet ist mit was auch immer und auf mich losgeht trotz Waffe, denk ich eh nicht mehr nach, dazu fehlt die Zeit

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 08:37
von CCNIRVANA
Warnschuss ist, denke ich (vor allem in einer Wohnung) ein sehr geeignetes Mittel, vorausgesetzt man schießt in den Boden oder die Decke oder man hat die Pläne seiner Wohnung genau studiert und weiß exakt wo die tragenden, dicken Stahlbetonwände sind :mrgreen:
Ich denke mal, dass es gewaltig etwas an der Situation ändert, wenn ich mal 10 Schuss in 3 Sekunden in die 50cm Stahlbetonwand blase, so cool kann der Einbrecher nicht sein - damit dürften auch die Nachbarn munter sein und lauthals applaudieren :clap:
Die paar Kratzer an der Wand lassen sich zuspachteln, wer drauf steht kann sie als Trophäen behalten :dance:

mfg
Chris

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 08:59
von Expat
Da ist was wahres dran, wenn man wirklich acht gibt, wohin man schiesst.
Vor allem weil genug zwielichtige Gestalten Schreckschuss oder ähnliche "Schusswaffen" dabei haben: Da dürfte "the real thing" Eindruck machen, wenn es von der Decke auf den Angreifer herunter rieselt :D

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 09:12
von evo86
CCNIRVANA hat geschrieben:Warnschuss ist, denke ich (vor allem in einer Wohnung) ein sehr geeignetes Mittel, vorausgesetzt man schießt in den Boden oder die Decke oder man hat die Pläne seiner Wohnung genau studiert und weiß exakt wo die tragenden, dicken Stahlbetonwände sind


Zur Info weil selbst probiert.
9mm schafft bei Hochlochziegelmauerwerk gerade mal die erste Kamer, also ca. 4-6cm.
223ig geht bei einer 25iger Mauer glatt durch.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 09:13
von Varminter
Expat hat geschrieben:Da ist was wahres dran, wenn man wirklich acht gibt, wohin man schiesst.
Vor allem weil genug zwielichtige Gestalten Schreckschuss oder ähnliche "Schusswaffen" dabei haben: Da dürfte "the real thing" Eindruck machen, wenn es von der Decke auf den Angreifer herunter rieselt :D



Vor allem ist das Knalltrauma nicht so ohne, wenn eine .357Magnum oder eine 12/76 in die Richtung der Einbrechertrommelfelle wummert... :whistle:

Als Standaufsicht erlebe ich es immer wieder, wie es ist, wenn Neulinge ohne Gehörschutz in den Schiesskeller kommen, das Zusammenzucken und deren Kopf/Ohrenklingeln danach.

Danach kommt niemand mehr auf die Idee, die vernickelte oder vergoldete Glock für ein Spielzeug zu halten... :mrgreen:

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 10:00
von CCNIRVANA
evo86 hat geschrieben:
CCNIRVANA hat geschrieben:Warnschuss ist, denke ich (vor allem in einer Wohnung) ein sehr geeignetes Mittel, vorausgesetzt man schießt in den Boden oder die Decke oder man hat die Pläne seiner Wohnung genau studiert und weiß exakt wo die tragenden, dicken Stahlbetonwände sind


Zur Info weil selbst probiert.
9mm schafft bei Hochlochziegelmauerwerk gerade mal die erste Kamer, also ca. 4-6cm.
223ig geht bei einer 25iger Mauer glatt durch.

Wenn man auf eine Ziegelmauer schießt ist man selber schuld. Ich habe von dicken, tragenden Stahlbetonwänden gesprochen, aber gut zu wissen, dass selbst ziegel die 9mm schon aufhält (ist eigentlich eh klar, aber sicher ist halt sicher, deshalb lieber Stahlbeton!)

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 10:07
von aus8
besser wäre es du triffst den Einbrecher und nicht die Wand..... hahahahaa na war nur ein Scherz................. :mrgreen: :D

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 10:10
von kemira
Apropos Wand und .223er...

Fiocchi hat 45grs-Frangible-Muni im Programm. Zerbröseln die wirklich an der Wand, wie man sagt?

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 10:17
von pointi2009
wennst nicht gerade Trockenbauwände hast, wird eigentlich eine 9mm von allen Materialien aufgehalten (Fenster keine gute Idee :lol:). Auf ein Holz 10x10cm kommt die 9mm FMJ Kugel gerade mal 3-4 cm rein.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 10:24
von evo86
Na ja,
10/10er Staffel schießt die 9mm schon locker durch. So schlecht ist die auch wieder nicht.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 10:25
von gewo
evo86 hat geschrieben:Na ja,
10/10er Staffel schießt die 9mm schon locker durch. So schlecht ist die auch wieder nicht.



hi

mich wundert des jetzt a bisserl mit "nur die erste kammer beim hohlblockziegel.."
ich haette da schon auf deutlich hoehere penetration getippet ...

was war denn des ?
a subsonic auf 50m .. ;-) ?

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 10:32
von evo86
Magtech 124gr. aus ca. 10m wenn ich mich nicht täusche.
Vermutlich ist die 9er einfach zu lagsam und beginnt zu taumeln wenn sie die erste
Lager durchschlägt.
Die 223iger ist da einfach aerodynamisch und von der V0 her im Vorteil.