Ja, natürlich kannst Du es schreiben. Man kann auch MitarbeiterInnenAußenundDrumherum schreiben, ist genauso sinnvoll.Ares hat geschrieben: Do 28. Apr 2022, 09:25 Ich kann MitarbeiterInnen auch schreiben, ist zulässig wenn ich beide meine.
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Ja, natürlich kannst Du es schreiben. Man kann auch MitarbeiterInnenAußenundDrumherum schreiben, ist genauso sinnvoll.Ares hat geschrieben: Do 28. Apr 2022, 09:25 Ich kann MitarbeiterInnen auch schreiben, ist zulässig wenn ich beide meine.
Können tust Du es - wer sollte Dich davon abhalten. Richtig ist es natürlich nicht, weil unsere Sprache keine Großbuchstaben im Wort kennt. Außerdem kann ein Substantiv immer nur einen Artikel haben. Das geht sich, neben anderen Sachen, bei solch einer Kreation nicht aus.Ares hat geschrieben: Do 28. Apr 2022, 09:25 Ich kann MitarbeiterInnen auch schreiben, ist zulässig wenn ich beide meine.
Es gibt eine Behaltefrist. Wenn du die unterschreitest, zahlst die Spekulationsgebühr vom Gewinn. Wenn du - ich glaube- zumindest 2 Jahre - drinnen gewohnt hast (ob Nebenwohnsitz ausreichend ist, weiß ich grad nicht), dann zahlst dien Spekulationssatz nicht...eXistenZ hat geschrieben: Mi 27. Apr 2022, 22:02 Eine private Wohnung wirst du beim einem Verkauf aber auch nicht so massiv versteuern müssen. Da gilt doch auch ein Sondersteuersatz. Ist der nicht 30% ?
https://www.oesterreich.gv.at/themen/st ... teuer.htmlJoewood hat geschrieben: Do 28. Apr 2022, 15:11Es gibt eine Behaltefrist. Wenn du die unterschreitest, zahlst die Spekulationsgebühr vom Gewinn. Wenn du - ich glaube- zumindest 2 Jahre - drinnen gewohnt hast (ob Nebenwohnsitz ausreichend ist, weiß ich grad nicht), dann zahlst dien Spekulationssatz nicht...eXistenZ hat geschrieben: Mi 27. Apr 2022, 22:02 Eine private Wohnung wirst du beim einem Verkauf aber auch nicht so massiv versteuern müssen. Da gilt doch auch ein Sondersteuersatz. Ist der nicht 30% ?
Ich geb dir vollinhaltlich recht bis auf "dass manche der sicherlich besserverdienenden 2.WS Besitzer ihre Immobilie verkaufen werden, und sich anderswo fürs WE etwas suchen werden"Coolhand1980 hat geschrieben: Mo 2. Mai 2022, 16:41 Der "Lenkungseffekt" wird sein, dass manche der sicherlich besserverdienenden 2.WS Besitzer ihre Immobilie verkaufen werden, und sich anderswo fürs WE etwas suchen werden, oder sogar den Entschluss fassen werden, ihren HWS zu verkaufen und ganz aufs Land zu ziehen. Ich bin mir recht sicher, dass das in beiden Fällen messbare Nachteile, nicht nur fürs Steuer/Abgabenaufkommen, haben wird.
Abgesehen davon ist ein echter Leerstand als solcher praktisch nicht überprüfbar. Man kann wen scheinmelden, endlose Renovierungen durchführen, oder sich technisch was einfallen lassen, um Benutzung zu suggerieren.
Der Wohnungsmarkt, oder was davon noch übrig ist, ist dermaßen durch Regulierungen kaputtgemacht worden, dass der Leerstand eine logische Konsequenz ist. Der Zugewinn an Wert pro Jahr ist ohne Mieter hoch genug. Das Risiko eines schlechten Mieters, plus die Kosten für alle möglichen Reparaturen rentieren sich nicht, wenn man nur eine kleine Zahl Mietobjekte hat.
Logisches Ergebnis der Mischung aus den toxischen Zutaten Massenzuwanderung, Gelddruckorgie der EZB und exzessiv mieterbevorzugendem Mietrecht.doc steel hat geschrieben: Di 10. Mai 2022, 10:08 Die Preise am Wohnungsmarkt sind derzeit dermaßen obszön, ...