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Re: Lagerung Kat.C Waffen
Verfasst: Mo 12. Sep 2022, 08:50
von Flying Dog
Simon80 hat geschrieben: So 11. Sep 2022, 17:52
AUG-andy hat geschrieben: So 11. Sep 2022, 17:47
Eines verstehe ich bis heute nicht.
Es werden tausende Euros für tolle Waffen und Sammlerstücke ausgegeben.
Aber bei der Verwahrung wird auf die billigste gesetzliche Möglichkeit zurückgegriffen.
Warum auch nicht, wenn Einbrecher mal soweit sind ists eh schon zu spät. Lieber in ordentliche Außensicherung, Alarmanlage und/oder einen Hund investieren
Für mich hat die Aufbewahrung einzig den Zweck dem Gesetz genüge zu tun und das wars.
Bingo.
Re: Lagerung Kat.C Waffen
Verfasst: Mo 12. Sep 2022, 09:09
von AUG-andy
Flying Dog hat geschrieben: Mo 12. Sep 2022, 08:50
Simon80 hat geschrieben: So 11. Sep 2022, 17:52
AUG-andy hat geschrieben: So 11. Sep 2022, 17:47
Eines verstehe ich bis heute nicht.
Es werden tausende Euros für tolle Waffen und Sammlerstücke ausgegeben.
Aber bei der Verwahrung wird auf die billigste gesetzliche Möglichkeit zurückgegriffen.
Warum auch nicht, wenn Einbrecher mal soweit sind ists eh schon zu spät. Lieber in ordentliche Außensicherung, Alarmanlage und/oder einen Hund investieren
Für mich hat die Aufbewahrung einzig den Zweck dem Gesetz genüge zu tun und das wars.
Bingo.
Wenn ich hier lese wie locker und leichtfertig die Waffen mancher verantwortungsbewusster Bürger gesichert sind, wäre ich sofort für eine eindeutigere Definition des Gesetzes. Kleiderschrank, Blechdosen und Co. gehören einfach nicht zu einer sicheren Verwahrung. Das sollte doch einleuchtend sein.
Re: Lagerung Kat.C Waffen
Verfasst: Mo 12. Sep 2022, 09:50
von gewo
AUG-andy hat geschrieben: Mo 12. Sep 2022, 09:09
Flying Dog hat geschrieben: Mo 12. Sep 2022, 08:50
Simon80 hat geschrieben: So 11. Sep 2022, 17:52
AUG-andy hat geschrieben: So 11. Sep 2022, 17:47
Eines verstehe ich bis heute nicht.
Es werden tausende Euros für tolle Waffen und Sammlerstücke ausgegeben.
Aber bei der Verwahrung wird auf die billigste gesetzliche Möglichkeit zurückgegriffen.
Warum auch nicht, wenn Einbrecher mal soweit sind ists eh schon zu spät. Lieber in ordentliche Außensicherung, Alarmanlage und/oder einen Hund investieren
Für mich hat die Aufbewahrung einzig den Zweck dem Gesetz genüge zu tun und das wars.
Bingo.
Wenn ich hier lese wie locker und leichtfertig die Waffen mancher verantwortungsbewusster Bürger gesichert sind, wäre ich sofort für eine eindeutigere Definition des Gesetzes. Kleiderschrank, Blechdosen und Co. gehören einfach nicht zu einer sicheren Verwahrung. Das sollte doch einleuchtend sein.
komm wieder runter
es ist nur eine schusswaffe
kein messer und auch kein "stumpfer gegenstand"
die deliktaffinitaet von schusswaffen ist minimal in oesterreich
trotz der realistischen und vernueftigen verwahrungsbestimmungen
Re: Lagerung Kat.C Waffen
Verfasst: Mo 19. Sep 2022, 18:40
von vman
So.
Mein Vorhang-Schloss-Schrank hat ein Update bekommen.
Dem Gesetz ist genüge getan. (dem Geldbörsl auch)
http://www.vman.at/schrank.jpg
Re: Lagerung Kat.C Waffen
Verfasst: Di 18. Okt 2022, 14:43
von Shrimp
Ich bin einmal so frech und belebe das Thema wieder.
Vorweg leider sind die Fotos nicht mehr online, daher kann ich nicht so ganz nachvollziehen, wie die Waffe ursprünglich gelagert wurde, ist aber auch nicht so wild.
Meine ergänzende Frage wäre: Wie sieht es aus mit versperrbaren Wandhalterungen für Kat. C-Waffen? In meinem Nichtjuristengehirn klingt das für mich grundsätzlich nach einem ausreichenden Außenschutz (versperrte Wohnungstür, verschlossene Fenster) und auch einen zusätzlichen Innenschutz (Gewehr/Flinte ist in der Wandhalterung verkettet und kann ohne Schlüssel oder Gewaltanwendung nicht entwendet werden) für eben diese Kat. C-Waffe.
... und wenn diese Art der Lagerung OK ist... wer verkauft sowas?
Re: Lagerung Kat.C Waffen
Verfasst: Di 18. Okt 2022, 15:17
von gewo
Shrimp hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 14:43
Ich bin einmal so frech und belebe das Thema wieder.
Vorweg leider sind die Fotos nicht mehr online, daher kann ich nicht so ganz nachvollziehen, wie die Waffe ursprünglich gelagert wurde, ist aber auch nicht so wild.
Meine ergänzende Frage wäre: Wie sieht es aus mit versperrbaren Wandhalterungen für Kat. C-Waffen? In meinem Nichtjuristengehirn klingt das für mich grundsätzlich nach einem ausreichenden Außenschutz (versperrte Wohnungstür, verschlossene Fenster) und auch einen zusätzlichen Innenschutz (Gewehr/Flinte ist in der Wandhalterung verkettet und kann ohne Schlüssel oder Gewaltanwendung nicht entwendet werden) für eben diese Kat. C-Waffe.
... und wenn diese Art der Lagerung OK ist... wer verkauft sowas?
kannst nur fuer unterhebler nehmen
Re: Lagerung Kat.C Waffen
Verfasst: Di 18. Okt 2022, 16:04
von Exitus
gewo hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 15:17
Shrimp hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 14:43
Ich bin einmal so frech und belebe das Thema wieder.
Vorweg leider sind die Fotos nicht mehr online, daher kann ich nicht so ganz nachvollziehen, wie die Waffe ursprünglich gelagert wurde, ist aber auch nicht so wild.
Meine ergänzende Frage wäre: Wie sieht es aus mit versperrbaren Wandhalterungen für Kat. C-Waffen? In meinem Nichtjuristengehirn klingt das für mich grundsätzlich nach einem ausreichenden Außenschutz (versperrte Wohnungstür, verschlossene Fenster) und auch einen zusätzlichen Innenschutz (Gewehr/Flinte ist in der Wandhalterung verkettet und kann ohne Schlüssel oder Gewaltanwendung nicht entwendet werden) für eben diese Kat. C-Waffe.
... und wenn diese Art der Lagerung OK ist... wer verkauft sowas?
kannst nur fuer unterhebler nehmen
Warum?
Es gibt zb Abzugschlösser zur Wandmontage.
Warum sollte sowas zb bei einer Bockflinte nicht passen?
https://www.frankonia.at/p/wandhalterungsschloss/199839
Re: Lagerung Kat.C Waffen
Verfasst: Di 18. Okt 2022, 16:05
von gewo
Exitus hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 16:04
gewo hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 15:17
Shrimp hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 14:43
Ich bin einmal so frech und belebe das Thema wieder.
Vorweg leider sind die Fotos nicht mehr online, daher kann ich nicht so ganz nachvollziehen, wie die Waffe ursprünglich gelagert wurde, ist aber auch nicht so wild.
Meine ergänzende Frage wäre: Wie sieht es aus mit versperrbaren Wandhalterungen für Kat. C-Waffen? In meinem Nichtjuristengehirn klingt das für mich grundsätzlich nach einem ausreichenden Außenschutz (versperrte Wohnungstür, verschlossene Fenster) und auch einen zusätzlichen Innenschutz (Gewehr/Flinte ist in der Wandhalterung verkettet und kann ohne Schlüssel oder Gewaltanwendung nicht entwendet werden) für eben diese Kat. C-Waffe.
... und wenn diese Art der Lagerung OK ist... wer verkauft sowas?
kannst nur fuer unterhebler nehmen
Warum?
Es gibt zb Abzugschlösser zur Wandmontage.
Warum sollte sowas zb bei einer Bockflinte nicht passen?
https://www.frankonia.at/p/wandhalterungsschloss/199839
weil du ja jederzeit das laufbuendel abkippen und entfernen kannst.
das laufbuendel ist ein waffenrelevanter teil
beim repetierer ist es der verschluss der mit einer wandhalterung nicht geschuetzt ist
Re: Lagerung Kat.C Waffen
Verfasst: Di 18. Okt 2022, 16:10
von Prometheus
Die Waffe muss nicht nur nicht entwendbar sein sondern natürlich auch nicht verwendbar.
Das heißt man darf die Waffe nicht laden und oder abdrücken können.
Rechtlich relevante Teile z.B. Verschluss darf man nicht entfernen können während sie an der Wand hängt.
Ansonsten sollte es legal sein.
Re: Lagerung Kat.C Waffen
Verfasst: Di 18. Okt 2022, 16:56
von Exitus
gewo hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 16:05
Exitus hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 16:04
gewo hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 15:17
Shrimp hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 14:43
Ich bin einmal so frech und belebe das Thema wieder.
Vorweg leider sind die Fotos nicht mehr online, daher kann ich nicht so ganz nachvollziehen, wie die Waffe ursprünglich gelagert wurde, ist aber auch nicht so wild.
Meine ergänzende Frage wäre: Wie sieht es aus mit versperrbaren Wandhalterungen für Kat. C-Waffen? In meinem Nichtjuristengehirn klingt das für mich grundsätzlich nach einem ausreichenden Außenschutz (versperrte Wohnungstür, verschlossene Fenster) und auch einen zusätzlichen Innenschutz (Gewehr/Flinte ist in der Wandhalterung verkettet und kann ohne Schlüssel oder Gewaltanwendung nicht entwendet werden) für eben diese Kat. C-Waffe.
... und wenn diese Art der Lagerung OK ist... wer verkauft sowas?
kannst nur fuer unterhebler nehmen
Warum?
Es gibt zb Abzugschlösser zur Wandmontage.
Warum sollte sowas zb bei einer Bockflinte nicht passen?
https://www.frankonia.at/p/wandhalterungsschloss/199839
weil du ja jederzeit das laufbuendel abkippen und entfernen kannst.
das laufbuendel ist ein waffenrelevanter teil
beim repetierer ist es der verschluss der mit einer wandhalterung nicht geschuetzt ist
Vorne ist der Lauf in der Halterung und am Abzug ist das Schloss das ebenfalls an der wand befestigt ist.
Wo soll ich die Flinte dann brechen?
Repetieret leuchtet ein.
Re: Lagerung Kat.C Waffen
Verfasst: Di 18. Okt 2022, 17:20
von gewo
Exitus hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 16:56
gewo hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 16:05
weil du ja jederzeit das laufbuendel abkippen und entfernen kannst.
das laufbuendel ist ein waffenrelevanter teil
beim repetierer ist es der verschluss der mit einer wandhalterung nicht geschuetzt ist
Vorne ist der Lauf in der Halterung und am Abzug ist das Schloss das ebenfalls an der wand befestigt ist.
Wo soll ich die Flinte dann brechen?
Repetieret leuchtet ein.
die befestigung vorne laesst sich mit dem laufbuenden um den befestigungsschrauben drehen
damit kannst die flinte ganz normal aufkippen
wenn du vorher den vorderschaft abgenommen hast dann faellt dir das laufbuendel quasi in die haende ...
Re: Lagerung Kat.C Waffen
Verfasst: Di 18. Okt 2022, 17:55
von Shrimp
gewo hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 17:20
Exitus hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 16:56
gewo hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 16:05
weil du ja jederzeit das laufbuendel abkippen und entfernen kannst.
das laufbuendel ist ein waffenrelevanter teil
beim repetierer ist es der verschluss der mit einer wandhalterung nicht geschuetzt ist
Vorne ist der Lauf in der Halterung und am Abzug ist das Schloss das ebenfalls an der wand befestigt ist.
Wo soll ich die Flinte dann brechen?
Repetieret leuchtet ein.
die befestigung vorne laesst sich mit dem laufbuenden um den befestigungsschrauben drehen
damit kannst die flinte ganz normal aufkippen
wenn du vorher den vorderschaft abgenommen hast dann faellt dir das laufbuendel quasi in die haende ...
Das sind ja dann aber auch wieder Überwindungen von erschwerten Hindernissen. In der Zeit ist ein versperrbarer Holzschrank auch aufgebrochen.
Re: Lagerung Kat.C Waffen
Verfasst: Di 18. Okt 2022, 18:11
von gewo
Shrimp hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 17:55
gewo hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 17:20
Exitus hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 16:56
gewo hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 16:05
weil du ja jederzeit das laufbuendel abkippen und entfernen kannst.
das laufbuendel ist ein waffenrelevanter teil
beim repetierer ist es der verschluss der mit einer wandhalterung nicht geschuetzt ist
Vorne ist der Lauf in der Halterung und am Abzug ist das Schloss das ebenfalls an der wand befestigt ist.
Wo soll ich die Flinte dann brechen?
Repetieret leuchtet ein.
die befestigung vorne laesst sich mit dem laufbuenden um den befestigungsschrauben drehen
damit kannst die flinte ganz normal aufkippen
wenn du vorher den vorderschaft abgenommen hast dann faellt dir das laufbuendel quasi in die haende ...
Das sind ja dann aber auch wieder Überwindungen von erschwerten Hindernissen. In der Zeit ist ein versperrbarer Holzschrank auch aufgebrochen.
das oeffnen des verschlusses einer flinte wuerde ich ned wirklich unter "anwednung von gewalt" buchen ...
die frage die sich stellt ist immer:
ist erkennbar das gewalt angewendet worden ist.
- zerbrochene behaeltnisse
- aufgebrochene schloesser
- abgerissene befestigungen
usw
also ich seh da nix in der art wennst die flinte wegkippst und rausfaedelst ...
Re: Lagerung Kat.C Waffen
Verfasst: Di 18. Okt 2022, 19:08
von Shrimp
gewo hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 18:11
Shrimp hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 17:55
gewo hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 17:20
Exitus hat geschrieben: Di 18. Okt 2022, 16:56
Vorne ist der Lauf in der Halterung und am Abzug ist das Schloss das ebenfalls an der wand befestigt ist.
Wo soll ich die Flinte dann brechen?
Repetieret leuchtet ein.
die befestigung vorne laesst sich mit dem laufbuenden um den befestigungsschrauben drehen
damit kannst die flinte ganz normal aufkippen
wenn du vorher den vorderschaft abgenommen hast dann faellt dir das laufbuendel quasi in die haende ...
Das sind ja dann aber auch wieder Überwindungen von erschwerten Hindernissen. In der Zeit ist ein versperrbarer Holzschrank auch aufgebrochen.
das oeffnen des verschlusses einer flinte wuerde ich ned wirklich unter "anwednung von gewalt" buchen ...
die frage die sich stellt ist immer:
ist erkennbar das gewalt angewendet worden ist.
- zerbrochene behaeltnisse
- aufgebrochene schloesser
- abgerissene befestigungen
usw
also ich seh da nix in der art wennst die flinte wegkippst und rausfaedelst ...
Naja, die hättest im Falle eines Einbruchs ja sowieso zumindest an der Wohnungstür.
Aber das Zerlegen einer Waffe, auch ohne Einwirkung von Gewalt, ist ja schon ein Überwinden eines zusätzlichen Hindernisses, nimmt Zeit in Anspruch und ist somit wohl auch eine Sicherung.
Ich will es natürlich nicht darauf anlegen. Meine WBK riskier ich ungern für Wohnungsdeko.