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Re: Waffenrechtlich relevantes Zubehör
Verfasst: Do 21. Sep 2023, 22:45
von AUG-andy
Skill Issue hat geschrieben: Do 21. Sep 2023, 22:39
rider650 hat geschrieben: Do 21. Sep 2023, 21:41
Skill Issue hat geschrieben: Do 21. Sep 2023, 20:26
Das ganze Platzsystem ist ja sowieso ein Scherz - überhaupt jetzt, wo es einen Großteil der Schusswaffen sowieso schon als WS gibt.
Aber ausnahmsweise kein Scherz auf unsere Kosten.
Doch schon - kein Platzsystem wäre angesichts dieser Tatsachen einfach sinnvoller. Wird ja sowieso registriert und die Behörden würden ja merken, wenn jemand verdächtig viele Kanonen in verdächtig kurzer Zeit akquiriert.
Bevor was gelockert wird, wird verschärft.
Was willst du wetten?
Der private Waffenbesitz ist der EU ein Dorn im Auge.
Re: Waffenrechtlich relevantes Zubehör
Verfasst: Do 21. Sep 2023, 22:58
von Skill Issue
AUG-andy hat geschrieben: Do 21. Sep 2023, 22:45
Skill Issue hat geschrieben: Do 21. Sep 2023, 22:39
rider650 hat geschrieben: Do 21. Sep 2023, 21:41
Skill Issue hat geschrieben: Do 21. Sep 2023, 20:26
Das ganze Platzsystem ist ja sowieso ein Scherz - überhaupt jetzt, wo es einen Großteil der Schusswaffen sowieso schon als WS gibt.
Aber ausnahmsweise kein Scherz auf unsere Kosten.
Doch schon - kein Platzsystem wäre angesichts dieser Tatsachen einfach sinnvoller. Wird ja sowieso registriert und die Behörden würden ja merken, wenn jemand verdächtig viele Kanonen in verdächtig kurzer Zeit akquiriert.
Bevor was gelockert wird, wird verschärft.
Was willst du wetten?
Der private Waffenbesitz ist der EU ein Dorn im Auge.
Davon geh' ich auch aus. Wenn's nach der EU ginge, wären wir ja ohnehin schon alle entwaffnet, CO2-neutral und durchgehend überwacht.
Wobei die durchgehende Überwachung übernehmen ja Google, Amazon und Apple sowieso schon.
Re: Waffenrechtlich relevantes Zubehör
Verfasst: Do 21. Sep 2023, 23:12
von Trugor
Zählt das CMMG drop in kit dann auch als Zubehör / WS? Müsste ja, oder?
Re: Waffenrechtlich relevantes Zubehör
Verfasst: Do 21. Sep 2023, 23:32
von madmaxxx
Trugor hat geschrieben: Do 21. Sep 2023, 23:12
Zählt das CMMG drop in kit dann auch als Zubehör / WS? Müsste ja, oder?
Wenn es bei einer Kat B verwendet wird, ja.
Re: Waffenrechtlich relevantes Zubehör
Verfasst: Fr 22. Sep 2023, 09:40
von Skill Issue
Trugor hat geschrieben: Do 21. Sep 2023, 23:12
Zählt das CMMG drop in kit dann auch als Zubehör / WS? Müsste ja, oder?
Soll nur angeblich absolut ungut für den .223-Lauf sein und bei manchen sportlicheren Abzügen nicht mehr optimal funktionieren. Selbst aber nie probiert, ich wollt sowieso was "Eigenes" mit eigener Optik.
Dementsprechend hab' ich mir von Hämmerli das 22er-AR15-Ding auf WS genommen und es tut, was es soll und ist erstaunlich brav, was Munition angeht.
Re: Waffenrechtlich relevantes Zubehör
Verfasst: Fr 22. Sep 2023, 13:36
von titan
Der Laufeinsatz fürs Patronenlager sollte "frei" sein.
Re: Waffenrechtlich relevantes Zubehör
Verfasst: Fr 28. Jun 2024, 07:50
von MRE1911
Nachdem ich in der Suche nichts finde (oder zu blöd dafür bin) wollte ich aus gegebene Anlass etwas zu diesem Thema fragen. Gleich vorab, es betrifft österreichisches Recht.
Einen Neubeschuss einer Pistole (Walther PDP Fullsize) muss man ja machen lassen sofern es um Änderung an gasdruckbelasteten Teilen geht.
Ich habe jetzt meine PDP zum Händler gebracht, damit er mir den original Abzug gegen den Walther Performance Trigger tauscht. Daher meine Frage. Ist dafür dann im Anschluss ein Neubeschuss erforderlich? Klingt blöd, aber der Abzug, also sein Rückstellweg, sind ja quasi auch vom Verschluss beeinflusste Dinge. Kann man das so sehen oder irre ich mich da jetzt.
Und wenn ja, wie läuft so etwas ab? Hatte damit noch nie zu tun.
Danke für die Rückmeldung schon mal.
Re: Waffenrechtlich relevantes Zubehör
Verfasst: Fr 28. Jun 2024, 08:29
von AUG-andy
MRE1911 hat geschrieben: Fr 28. Jun 2024, 07:50
Nachdem ich in der Suche nichts finde (oder zu blöd dafür bin) wollte ich aus gegebene Anlass etwas zu diesem Thema fragen. Gleich vorab, es betrifft österreichisches Recht.
Einen Neubeschuss einer Pistole (Walther PDP Fullsize) muss man ja machen lassen sofern es um Änderung an gasdruckbelasteten Teilen
Ich habe jetzt meine PDP zum Händler gebracht, damit er mir den original Abzug gegen den Walther Performance Trigger tauscht. Daher meine Frage. Ist dafür dann im Anschluss ein Neubeschuss erforderlich? Klingt blöd, aber der Abzug, also sein Rückstellweg, sind ja quasi auch vom Verschluss beeinflusste Dinge. Kann man das so sehen oder irre ich mich da jetzt.
Und wenn ja, wie läuft so etwas ab? Hatte damit noch nie zu tun.
Danke für die Rückmeldung schon mal.
Nein, nicht notwendig. Ein Abzug/Trigger fällt da nicht darunter.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20008704
§ 17. (1) Eine bereits erprobte Handfeuerwaffe oder ein bereits erprobter höchstbeanspruchter Teil einer Handfeuerwaffe ist einer neuerlichen Erprobung gemäß den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 zu unterziehen, wenn diese Handfeuerwaffe bzw. dieser höchstbeanspruchte Teil einer Handfeuerwaffe eine der nachgenannten Bearbeitungen erfahren hat bzw. daran eine der nachgenannten Veränderungen festgestellt werden:
1. Jeder Mangel an Funktionssicherheit (§ 11 Abs. 1 und 2 und § 13 Abs. 1 Z 5);
2. Austausch eines höchstbeanspruchten Teiles der Handfeuerwaffe verbunden mit Passarbeit (§ 14 Abs. 2);
3. Einbau eines Einstecklaufes;
4. jede Änderung der in § 12 angeführten Abmessungen;
5. jede Veränderung der Materialfestigkeit, insbesondere auch durch nachträgliche Wärmebehandlung bei Temperaturen über den jeweils vorgegebenen Anlasstemperaturen;
6. jede Verringerung der Wanddicke.
Re: Waffenrechtlich relevantes Zubehör
Verfasst: Fr 28. Jun 2024, 13:37
von Norander
Skill Issue hat geschrieben: Fr 22. Sep 2023, 09:40
Trugor hat geschrieben: Do 21. Sep 2023, 23:12
Zählt das CMMG drop in kit dann auch als Zubehör / WS? Müsste ja, oder?
Soll nur angeblich absolut ungut für den .223-Lauf sein und bei manchen sportlicheren Abzügen nicht mehr optimal funktionieren. Selbst aber nie probiert, ich wollt sowieso was "Eigenes" mit eigener Optik.
Dementsprechend hab' ich mir von Hämmerli das 22er-AR15-Ding auf WS genommen und es tut, was es soll und ist erstaunlich brav, was Munition angeht.
Könntest du erörtern wie ein Weichbleigeschoss aus einer 22lr ungut für einen .223 Lauf sein soll?
Das CMMG läuft bei mir Spitze und die Präzision ist erstaunlich gut.
Re: Waffenrechtlich relevantes Zubehör
Verfasst: Fr 28. Jun 2024, 14:33
von Skill Issue
Norander hat geschrieben: Fr 28. Jun 2024, 13:37
Skill Issue hat geschrieben: Fr 22. Sep 2023, 09:40
Trugor hat geschrieben: Do 21. Sep 2023, 23:12
Zählt das CMMG drop in kit dann auch als Zubehör / WS? Müsste ja, oder?
Soll nur angeblich absolut ungut für den .223-Lauf sein und bei manchen sportlicheren Abzügen nicht mehr optimal funktionieren. Selbst aber nie probiert, ich wollt sowieso was "Eigenes" mit eigener Optik.
Dementsprechend hab' ich mir von Hämmerli das 22er-AR15-Ding auf WS genommen und es tut, was es soll und ist erstaunlich brav, was Munition angeht.
Könntest du erörtern wie ein Weichbleigeschoss aus einer 22lr ungut für einen .223 Lauf sein soll?
Das CMMG läuft bei mir Spitze und die Präzision ist erstaunlich gut.
Es gab dazu hier im Forum schon einen Thread, siehe:
viewtopic.php?f=8&t=51477
Re: Waffenrechtlich relevantes Zubehör
Verfasst: Do 29. Aug 2024, 18:07
von maa_308
Hallo allerseits!
Da ich in der Suche nicht fündig wurde, stelle ich meine Frage in diesem Thread. Hoffe das passt so...
Wenn ich mir für meine 9mm Pistole (hat einen Lauf mit passendem Gewinde) einen Kompensator kaufe, muss ich den dann als "wesentliches Bestandteil einer Schusswaffe" registerieren lassen oder fällt der nicht in die Kategorie?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Re: Waffenrechtlich relevantes Zubehör
Verfasst: Do 29. Aug 2024, 18:10
von AUG-andy
maa_308 hat geschrieben: Do 29. Aug 2024, 18:07
Hallo allerseits!
Da ich in der Suche nicht fündig wurde, stelle ich meine Frage in diesem Thread. Hoffe das passt so...
Wenn ich mir für meine 9mm Pistole (hat einen Lauf mit passendem Gewinde) einen Kompensator kaufe, muss ich den dann als "wesentliches Bestandteil einer Schusswaffe" registerieren lassen oder fällt der nicht in die Kategorie?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Kompensator ist nicht relevant.
Kein wesentlicher Bestandteil wie Lauf oder Verschluss.
Re: Waffenrechtlich relevantes Zubehör
Verfasst: Do 29. Aug 2024, 18:14
von maa_308
AUG-andy hat geschrieben: Do 29. Aug 2024, 18:10
maa_308 hat geschrieben: Do 29. Aug 2024, 18:07
Hallo allerseits!
Da ich in der Suche nicht fündig wurde, stelle ich meine Frage in diesem Thread. Hoffe das passt so...
Wenn ich mir für meine 9mm Pistole (hat einen Lauf mit passendem Gewinde) einen Kompensator kaufe, muss ich den dann als "wesentliches Bestandteil einer Schusswaffe" registerieren lassen oder fällt der nicht in die Kategorie?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Kompensator ist nicht relevant.
Kein wesentlicher Bestandteil wie Lauf oder Verschluss.
Super, danke dir vielmals für die rasche Antwort!